Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen Teilnahmeantrages (Bewerbungsformular und entsprechende Anlagen) auf der Vergabe-Plattform (d.h. Ausschluss von Teilnahmeanträgen, die per Post, E-Mail oder Fax eingereicht wurden);
3) Abschlusserklärungen unterschrieben (Textform);
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73(3) VgV 2016;
5) Angabe Art der Bewerbung;
6) bei Bewerbergemeinschaften: im Original gezeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft;
7) Angaben zu Nachauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer im Original gezeichnet;
8) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47(1) VgV 2016, bei Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung d. anderen Unternehmen im Original gezeichnet;
9) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;
10) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
11) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
12) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
13) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
14) Mindestreferenzen A gem. Pkt. III.1.3), Fachplanung Brandschutz für ein mehrgeschossiges Gebäude mit einem Flächenbedarf (HNF) von mind. 1 000 m und einem Nutzungsbeiwert von mind. 1,5 (in Anlehnung an die AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17); Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.7.2013 bis 30.6.2018;
15) Mindestreferenz B gem. Pkt. III.1.3), Fachplanung Brandschutz für ein Gebäude mit einem Flächenbedarf (HNF) von mind. 500 m und einem Nutzungsbeiwert von mind. 1,5 (in Anlehnung an die AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17); Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.7.2013 bis 30.6.2018;
(Hinweis: bei öffentlichen Auftraggebern ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen);
16) Nachweise berufl. Qualifikation Projektleiter (PL)/stellv. PL gem. Pkt. III.1.3), durch Vorlage Studienabschluss Dipl. Ing./Bachelor/Master in Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder vergleichbares technisches Studium sowie Abschluss/Zertifikat als Fachplaner Brandschutz
17) Berufserfahrung PL gem. Pkt. III.1.3), mind. 5 Jahre in geforderter Fachrichtung;
18) Berufserfahrung stellv. PL gem. Pkt. III.1.3), mind. 3 Jahre in geforderter Fachrichtung;
(Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studien/Ausbildungsabschlusses als Brandschutzplaner bis zum Fristende zur Einreichung dieses Teilnahmeantrages.).
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) können der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Die Aufgabenstellung mit Bewertungsmatrix Stufe II, sowie die Unterlagen zum Vertrag liegen den Vergabeunterlagen bei.