Planungsleistung technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik Gesamtmenge bzw. -umfang: — Planungsleistungen technische Gebäudeausrüstung nach HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt2, § 53), — stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen Leistungsphasen 2 (tlw.) sowie 3 bis 8, vorerst nur Leistungsphase 2 (tlw.) sowie 3 bis 4, — Die Leistungsphasen 1 bis 2 (tlw.) wurden bereits erbracht, das Raum- und Funktionsprogramm wurden mit der Förderbehörde abgestimmt, — Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 5 bis 8) ist entsprechend der Bereitstellung. Der Finanzmittel durch die Förderbehörden beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-18.
Auftragsbekanntmachung (2018-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik Gesamtmenge bzw. -umfang:
— Planungsleistungen technische Gebäudeausrüstung nach HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt2, § 53),
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen Leistungsphasen 2 (tlw.) sowie 3 bis 8, vorerst nur Leistungsphase 2 (tlw.) sowie 3 bis 4,
— Die Leistungsphasen 1 bis 2 (tlw.) wurden bereits erbracht, das Raum- und Funktionsprogramm wurden mit der Förderbehörde abgestimmt,
— Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 5 bis 8) ist entsprechend der Bereitstellung.
Der Finanzmittel durch die Förderbehörden beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Planungsleistung technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik Gesamtmenge bzw. -umfang:
— Planungsleistungen technische Gebäudeausrüstung nach HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt2, § 53),
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen Leistungsphasen 2 (tlw.) sowie 3 bis 8, vorerst nur Leistungsphase 2 (tlw.) sowie 3 bis 4,
— Die Leistungsphasen 1 bis 2 (tlw.) wurden bereits erbracht, das Raum- und Funktionsprogramm wurden mit der Förderbehörde abgestimmt,
— Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 5 bis 8) ist entsprechend der Bereitstellung.
Der Finanzmittel durch die Förderbehörden beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirkskrankenhaus Bayreuth
Postanschrift: Nordring 2
Postleitzahl: 95445
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.gebo-med.de🌏
E-Mail: b16070.asbg@gebo-med.de📧
Telefon: +49 9212837803📞
Fax: +49 9212837806 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-20 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 014-028682
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig;
d) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen;
e) Die Bewerbung ist in Papierform einfach in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber (Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Technische Verwaltung/Bauabteilung siehe auch Kontaktadresse unter I.1) einzureichen.
Die Umschläge sind mit der Aufschrift: „Bewerbung für VOF-Verfahren – Bitte nicht öffnen“ zu kennzeichnen.
Es werden ausschließlich, nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht beim Auftraggeber eingereicht wurden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgeschickt;
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen;
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird;
i) Aus der Stufe 1 qualifizieren sich mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber für die Stufe 2.
Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die Stufe 2.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen (Angaben zur formalen Prüfung der Bewerbungsunterlagen, zu formalen Ausschlussgründen/Mindestkriterien und zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind von allen ARGE-Mitgliedern zu machen).
Bieter- und Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderungen entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
Analog gelten o.g. Anforderungen auch für Nachunternehmer des Bewerbers.
c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig;
d) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen;
e) Die Bewerbung ist in Papierform einfach in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber (Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Technische Verwaltung/Bauabteilung siehe auch Kontaktadresse unter I.1) einzureichen.
Die Umschläge sind mit der Aufschrift: „Bewerbung für VOF-Verfahren – Bitte nicht öffnen“ zu kennzeichnen.
Es werden ausschließlich, nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht beim Auftraggeber eingereicht wurden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgeschickt;
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen;
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird;
i) Aus der Stufe 1 qualifizieren sich mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber für die Stufe 2.
Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die Stufe 2.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen (Angaben zur formalen Prüfung der Bewerbungsunterlagen, zu formalen Ausschlussgründen/Mindestkriterien und zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind von allen ARGE-Mitgliedern zu machen).
Bieter- und Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderungen entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
Analog gelten o.g. Anforderungen auch für Nachunternehmer des Bewerbers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik Gesamtmenge bzw. -umfang:
— Planungsleistungen technische Gebäudeausrüstung nach HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt2, § 53),
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen Leistungsphasen 2 (tlw.) sowie 3 bis 8, vorerst nur Leistungsphase 2 (tlw.) sowie 3 bis 4,
— Die Leistungsphasen 1 bis 2 (tlw.) wurden bereits erbracht, das Raum- und Funktionsprogramm wurden mit der Förderbehörde abgestimmt,
— Die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen (LPH 5 bis 8) ist entsprechend der Bereitstellung.
Der Finanzmittel durch die Förderbehörden beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhaben
Das Kommunalunternehmen plant die Erweiterung und den Umbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, Nordring 2, 95445 Bayreuth.
Bestehende Kinderpsychiatrie aus dem Jahr 1992 muss in einem Teilbereich von ca. 1 600 m
Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung ELT unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
— Umbau und Erweiterung der Kinderpsychiatrie auf dem Grundstück des Bezirkskrankenhauses Bayreuth,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Unterhaltskosten,
— energetische Optimierung der Erweiterung,
— dreigeschossige Erweiterung- und Umbau des Bestands in mehreren Bauphasen mit folgenden Funktionsbereichen nach DIN 13080.
1.02 Arztdienst
1.14 Ergotherapie
1.15 Bereitschaftsdienst
2.01 Allgemeinpflege
3.02 Archivierung
4.01 Serviceeinrichtung
4.02 Sozialdienst
5.05 Speiseversorgung
5.10 Haus und Transportdienst
7.03 Schule für Kranke
Gesamtkosten der Baumaßnahmen gem. Kostenschätzung: Ca. 13 300 000 EUR brutto (KGR 200-700), darunter 12 220 000 EUR föf. Kosten gem. Vorwegfestlegung
Terminvorausschau:
— Förderrechtliches und Baurechtliches Genehmigungsverfahren 1. Quartal 2016,
— Baubeginn 1. Quartal 2017.
Bauzeit ca. 3 Jahre
Gesamtmenge bzw. -umfang:
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 2 (tlw.) sowie 3 bis 8, vorerst nur Leistungsphase 2 (tlw.) sowie 3 bis 4,
Der Finanzmittel durch die Förderbehörden beabsichtigt, ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung.
Mit weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Falle einer Bauzeitverlängerung sind die Arbeiten bis zur Inbetriebnahme fertig zu stellen.
Zusätzliche Informationen:
c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt der Matrix notwendig;
d) Digitale Bewerbungsunterlagen sind nicht zugelassen;
e) Die Bewerbung ist in Papierform einfach in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber (Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Technische Verwaltung/Bauabteilung siehe auch Kontaktadresse unter I.1) einzureichen.
Die Umschläge sind mit der Aufschrift: „Bewerbung für VOF-Verfahren – Bitte nicht öffnen“ zu kennzeichnen.
Es werden ausschließlich, nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht beim Auftraggeber eingereicht wurden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgeschickt;
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
g) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen;
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird;
h) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird;
i) Aus der Stufe 1 qualifizieren sich mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber für die Stufe 2.
Diese erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die Stufe 2.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen (Angaben zur formalen Prüfung der Bewerbungsunterlagen, zu formalen Ausschlussgründen/Mindestkriterien und zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind von allen ARGE-Mitgliedern zu machen).
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen (Angaben zur formalen Prüfung der Bewerbungsunterlagen, zu formalen Ausschlussgründen/Mindestkriterien und zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind von allen ARGE-Mitgliedern zu machen).
Bieter- und Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderungen entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
Bieter- und Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderungen entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
Analog gelten o.g. Anforderungen auch für Nachunternehmer des Bewerbers.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayreuth
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) fristgerechter Eingang einer unterschriebenen Bewerbung (Ausschlusskriterium);
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §34 (6) und § 4 (9) VOF vorliegen (Ausschlusskriterium);
c) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers gem. § 4 (3) und § 19 (2) VOF;
d) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen;
e) Erklärung gem. § 2 (3) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, die Ausführungs- und Lieferinteressen verfolgen;
f) Erklärung gem. § 4 (2) VOF, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
g) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Aufteilung der Leistungserbringung zur Verfügung stehen (Nachweis der gesicherten Nutzung z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten);
h) Erklärung zur Rechtsform gem. § 4 (4) VOF, Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung, Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied;
i) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 5 (4) VOF mit den unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen mit 2-facher Maximierung. Bei ungenügender Deckung ist eine Bestätigung einzureichen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme projektbezogen auf die unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen erhöht wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 5 (4) VOF mit den unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen mit 2-facher Maximierung. Bei ungenügender Deckung ist eine Bestätigung einzureichen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme projektbezogen auf die unter III.1.1) angegebenen Deckungshöhen erhöht wird;
b) Erklärung gemäß § 5 (4) c) VOF über den Gesamtumsatz brutto des Bewerbers und seinen Umsatz für die ausgeschriebene Dienstleistung in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
IIII.2.3.a) Personelle Qualifikation:
Angabe der Zahl der fest angestellten Beschäftigten im jährlichen Mittel gemäß § 5 (5) d) VOF der letzten 3 Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter),
— sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte und ohne Auszubildende).
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei vergleichbaren Projekten und Beispielreferenzen der vier nachfolgend genannten Personen, die die geforderten Leistungen tatsächlich gemäß § 4 (3) und § 5 (5) a) VOF erbringen sollen, insbesondere:
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei vergleichbaren Projekten und Beispielreferenzen der vier nachfolgend genannten Personen, die die geforderten Leistungen tatsächlich gemäß § 4 (3) und § 5 (5) a) VOF erbringen sollen, insbesondere:
— des Projektleiters (Qualifikation mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. oder vergleichbar),
— dessen Stellvertreters,
— des vorgesehenen Bauleiters (Objektüberwachung),
— und eines weiteren Projektmitarbeiters.
Für den Projektleiter und den Bauleiter ist anzugeben, ob und in welchem Umfang (bearbeitete Leistungsphasen) er bei den unter III.2.3.b. genannten Referenzobjekten tätig war.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschreibung/ Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
Weiterhin ist in einem Organigramm darzustellen, mit welchem Personenkreis die Leistung im Auftragsfall erbracht werden soll. Dabei sind insbesondere die Leistungen der o. g. vier Personen darzustellen.
Nennung und Beschreibung der erbrachten Leistungen bei insgesamt 2 mit den Anforderungen nach II.1.5) vergleichbaren Objekten, aufgeteilt nach:
— Referenz 1, Umbau mit Anbau oder Erweiterung eines Gebäudes vergleichbarer Größe,
— Referenz 2, Neubau eines Gebäudes mit vergleichbarem Umfang.
Je Referenzobjekt sind anzugeben:
— Projektname und kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— Angabe des Bauherrn (Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners),
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (Auftraggeber), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Nachunternehmer,
— Angaben der Gesamtprojektkosten nach DIN 276 und der Einzelkosten in der 1. Ebene für die KGR 300 und getrennt für KGR 400,
— Angaben zum Honorar (Honorarzone und –satz), Honorar in EUR brutto für die selbst erbrachten Leistungen,
— Angaben zu den selbst erbrachten fertig gestellten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI) insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben Angabe des Auftragsvolumens entspr. den Leistungsphasen der HOAI, bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit/als Nachunternehmerleistungen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den Leistungsphasen nach HOAI,
— Angaben zu den selbst erbrachten fertig gestellten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI) insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben Angabe des Auftragsvolumens entspr. den Leistungsphasen der HOAI, bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit/als Nachunternehmerleistungen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den Leistungsphasen nach HOAI,
— Terminangaben getrennt zu Planungszeit und zu Bauzeit,
— Angabe der projektbezogenen Kennzahlen NF und BRI (gem. DIN 277).
Gewertet werden Referenzobjekte in Bearbeitung oder deren Inbetriebnahme erst nach dem Jahr 2007, also ab dem 1.1.2008 erfolgte.
Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die o. g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
III.2.3.c) Besondere fachspezifische Kenntnisse
Die hier aufgeführten Referenzen können auch andere als die unter III.2.3.b.) aufgeführten Objekte sein, in diesem Fall müssen die Referenzen mit den Anforderungen nach II.1.5) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang vergleichbar sein.
Es werden nur Referenzen mit Inbetriebnahme ab dem 1.1.2008 gewertet.
Die Vergleichbarkeit ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschreibung/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
Je Kriterium sind 3 Referenzprojekte anzugeben:
— Nachweis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen…
… bei energetisch optimierten Neubauten vergleichbar dem Standard EnEV 2009,
… bei der Erstellung von Brandschutznachweisen für Sonderbauten,
… beim barrierefreien Bauen.
Ein Referenzprojekt kann ein oder auch mehrere der Referenzkriterien erfüllen, die o. g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
III.2.3.d) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 5 (5) e) VOF mit Angaben über die Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (insbesondere Hardware, Rechnerart, Software, fachspezifische Software) welche der Bewerber für die Erbringung seiner Leistungen verfügt.
III.2.3.d) Erklärung zur technischen Ausstattung gemäß § 5 (5) e) VOF mit Angaben über die Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (insbesondere Hardware, Rechnerart, Software, fachspezifische Software) welche der Bewerber für die Erbringung seiner Leistungen verfügt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Leistungsteil ist Ingenieuren gemäß VOF § 19 (2) oder juristischen Personen gemäß VOF § 19 (3) vorbehalten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen (Angaben zur formalen Prüfung der Bewerbungsunterlagen, zu formalen Ausschlussgründen/Mindestkriterien und zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind von allen ARGE-Mitgliedern zu machen).
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen (Angaben zur formalen Prüfung der Bewerbungsunterlagen, zu formalen Ausschlussgründen/Mindestkriterien und zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind von allen ARGE-Mitgliedern zu machen).
Bieter- und Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderungen entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
Bieter- und Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbungsunterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit die vorgesehenen Leistungen der jeweiligen Anforderungen entsprechen. Die Leistungsbereiche jedes Mitglieds der Bieter- oder Bewerbergemeinschaft sind klar aufzuzeigen (z. B. Organigramm). Die geforderten Nachweise sind von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich zu erbringen.
Analog gelten o. g. Anforderungen auch für Nachunternehmer des Bewerbers.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Die Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahmen sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Geplante Teilnehmerzahl 3-5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterien für das Verhandlungsverfahren sind: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (maximal erreichbare Punktzahl: 20 Punkte). Personelle und Fachliche Qualifikation (maximal erreichbare Punktzahl: 70 Punkte). Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte (maximal erreichbare Punktzahl: 100 Punkte). Besondere Qualifikationen: (maximal erreichbare Punktzahl: 45 Punkte). Technische Ausstattung: (maximal erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Die maximal zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 245 Punkten. Ein Muster der Bewertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahlkriterien wird den Bewerbern auf Anforderung zugesandt (s. auch VI.3) Zusätzliche Angaben). Die Mindestpunktzahl zur Qualifikation für die Stufe 2 beträgt 200 Punkte. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden für die Stufe 2 ausgewählt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los, sofern für die punktgleichen Bewerber nicht mehr ausreichend Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahlkriterien für das Verhandlungsverfahren sind: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (maximal erreichbare Punktzahl: 20 Punkte). Personelle und Fachliche Qualifikation (maximal erreichbare Punktzahl: 70 Punkte). Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte (maximal erreichbare Punktzahl: 100 Punkte). Besondere Qualifikationen: (maximal erreichbare Punktzahl: 45 Punkte). Technische Ausstattung: (maximal erreichbare Punktzahl: 10 Punkte). Die maximal zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 245 Punkten. Ein Muster der Bewertungsmatrix mit der Gewichtung dieser Auswahlkriterien wird den Bewerbern auf Anforderung zugesandt (s. auch VI.3) Zusätzliche Angaben). Die Mindestpunktzahl zur Qualifikation für die Stufe 2 beträgt 200 Punkte. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden für die Stufe 2 ausgewählt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los, sofern für die punktgleichen Bewerber nicht mehr ausreichend Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen. Im Übrigen gelten die Auswahl- und Ausschlusskriterien aus dieser Bekanntmachung.
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR und für sonstige Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR und für sonstige Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr).
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist jedoch mit den Bewerbungsunterlagen schriftlich einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 808
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß GWB § 107 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB:
— 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101a,
— 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101a per Fax oder auf elektronischem Weg.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.