Das Freibad der Stadt Neustadt (Hessen) wurde 1974 in Betrieb genommen. Mittlerweile weist die Einrichtung erhebliche bauliche Mängel auf: — die 3 Becken bedürfen einer neuen Auskleidung, — das Funktionsgebäude bedarf einer Sanierung und Neuaufteilung, — die Absorberanlage ist abgängig, — das Leitungssystem weist Leckagen auf, die zu Wasserverlusten führen, — der Kleinkinderbereich ist unattraktiv. Insgesamt stehen für das Vorhaben 2,6 Mio. EUR zur Verfügung. Hieran sollen sich die Brutto-Baukosten orientieren. Die Kommune erhält Mittel von verschiedenen Fördergebern. Daher ist es angezeigt, die Sanierung in einzelne rechtlich und tatsächlich trennbare Abschnitte zu unterteilen. Bedingt durch zur Verfügung stehende Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen ist die Stadt Neustadt (Hessen) in der Lage, das Bad grundhaft zu sanieren. Es ist vorgesehen, mit den Baumaßnahmen im II. Quartal 2019 zu beginnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 42403-06/18-TGA-E
Kurze Beschreibung:
Das Freibad der Stadt Neustadt (Hessen) wurde 1974 in Betrieb genommen. Mittlerweile weist die Einrichtung erhebliche bauliche Mängel auf:
— die 3 Becken bedürfen einer neuen Auskleidung,
— das Funktionsgebäude bedarf einer Sanierung und Neuaufteilung,
— die Absorberanlage ist abgängig,
— das Leitungssystem weist Leckagen auf, die zu Wasserverlusten führen,
— der Kleinkinderbereich ist unattraktiv.
Insgesamt stehen für das Vorhaben 2,6 Mio. EUR zur Verfügung. Hieran sollen sich die Brutto-Baukosten orientieren. Die Kommune erhält Mittel von verschiedenen Fördergebern. Daher ist es angezeigt, die Sanierung in einzelne rechtlich und tatsächlich trennbare Abschnitte zu unterteilen.
Bedingt durch zur Verfügung stehende Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen ist die Stadt Neustadt (Hessen) in der Lage, das Bad grundhaft zu sanieren.
Es ist vorgesehen, mit den Baumaßnahmen im II. Quartal 2019 zu beginnen.
Das Freibad der Stadt Neustadt (Hessen) wurde 1974 in Betrieb genommen. Mittlerweile weist die Einrichtung erhebliche bauliche Mängel auf:
— die 3 Becken bedürfen einer neuen Auskleidung,
— das Funktionsgebäude bedarf einer Sanierung und Neuaufteilung,
— die Absorberanlage ist abgängig,
— das Leitungssystem weist Leckagen auf, die zu Wasserverlusten führen,
— der Kleinkinderbereich ist unattraktiv.
Insgesamt stehen für das Vorhaben 2,6 Mio. EUR zur Verfügung. Hieran sollen sich die Brutto-Baukosten orientieren. Die Kommune erhält Mittel von verschiedenen Fördergebern. Daher ist es angezeigt, die Sanierung in einzelne rechtlich und tatsächlich trennbare Abschnitte zu unterteilen.
Bedingt durch zur Verfügung stehende Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen ist die Stadt Neustadt (Hessen) in der Lage, das Bad grundhaft zu sanieren.
Es ist vorgesehen, mit den Baumaßnahmen im II. Quartal 2019 zu beginnen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)
Postanschrift: Ritterstraße 5-9
Postleitzahl: 35279
Postort: Neustadt (Hessen)
Kontakt
Internetadresse: http://www.neustadt-hessen.de🌏
E-Mail: michel@neustadt-hessen.de📧
Telefon: +49 6692-8913📞
Fax: +49 6692-8940 📠
URL der Dokumente: http://www.neustadt-hessen.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-22 📅
Datum des Beginns: 2018-10-02 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 118-268621
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern.
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o.g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.08.2018, 14.00 eingehen, werden keine Ausünfte mehr erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die vorlage nachgeforderter Unterlagen /Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7) Digitale Teilnahmeanträge /Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern.
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o.g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.08.2018, 14.00 eingehen, werden keine Ausünfte mehr erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die vorlage nachgeforderter Unterlagen /Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7) Digitale Teilnahmeanträge /Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Freibad der Stadt Neustadt (Hessen) wurde 1974 in Betrieb genommen. Mittlerweile weist die Einrichtung erhebliche bauliche Mängel auf:
— die 3 Becken bedürfen einer neuen Auskleidung,
— das Funktionsgebäude bedarf einer Sanierung und Neuaufteilung,
— die Absorberanlage ist abgängig,
— das Leitungssystem weist Leckagen auf, die zu Wasserverlusten führen,
— der Kleinkinderbereich ist unattraktiv.
Insgesamt stehen für das Vorhaben 2,6 Mio. EUR zur Verfügung. Hieran sollen sich die Brutto-Baukosten orientieren. Die Kommune erhält Mittel von verschiedenen Fördergebern. Daher ist es angezeigt, die Sanierung in einzelne rechtlich und tatsächlich trennbare Abschnitte zu unterteilen.
Insgesamt stehen für das Vorhaben 2,6 Mio. EUR zur Verfügung. Hieran sollen sich die Brutto-Baukosten orientieren. Die Kommune erhält Mittel von verschiedenen Fördergebern. Daher ist es angezeigt, die Sanierung in einzelne rechtlich und tatsächlich trennbare Abschnitte zu unterteilen.
Bedingt durch zur Verfügung stehende Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen ist die Stadt Neustadt (Hessen) in der Lage, das Bad grundhaft zu sanieren.
Es ist vorgesehen, mit den Baumaßnahmen im II. Quartal 2019 zu beginnen.
Zur Sanierung des Freibades beabsichtigt die Stadt Neustadt (Hessen) Planungsleistungen nach § 55, Anlage 15 HOAI für folgende Anlagengruppen (AG) zu vergeben:
AG 4 = Starkstromanlagen
AG 7= nutzungsspeziofische Anlagen und verfahrentstechnische Anlagen
Es werden die Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 HOAI 2013 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 500 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird stufenweise erteilt. Als erste Stufe sollen die Leisungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5 - 7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8-9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der technischen Gebäudeausrüstung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Die Beauftragung einzelner erforderlicher Besonderer Leistungen aus dem Katalog der Anlage 15 zu § 55 bleibt vorbehalten.
Der Auftrag wird stufenweise erteilt. Als erste Stufe sollen die Leisungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5 - 7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8-9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der technischen Gebäudeausrüstung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Die Beauftragung einzelner erforderlicher Besonderer Leistungen aus dem Katalog der Anlage 15 zu § 55 bleibt vorbehalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt (Hessen)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§123 und 124 GWB. Nachweis gemäß §44 VgV durch Eintragung in einem Berufs- Handelsregister (Ingenieurkammer) oder falls nötig durch eine bestimmte Berechtigung oder Mitgliedschaft.
Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§123 und 124 GWB. Nachweis gemäß §44 VgV durch Eintragung in einem Berufs- Handelsregister (Ingenieurkammer) oder falls nötig durch eine bestimmte Berechtigung oder Mitgliedschaft.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 000 000 € für Personenschäden und 3 000 000 € für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benneng der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 000 000 € für Personenschäden und 3 000 000 € für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benneng der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird,
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die Planung der technischen Gebäudeausrüstung zur Sanierung von Freibädern und Anlagen mit gleichen Planungsanforderungen im Bereich der Anlagengruppen 4,7 zum Inhalt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die die Planung der technischen Gebäudeausrüstung zur Sanierung von Freibädern und Anlagen mit gleichen Planungsanforderungen im Bereich der Anlagengruppen 4,7 zum Inhalt haben.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3. VgV);
2) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften, technischen und kaufmännnischen Mitarbeiter/innen;
3) Vorlage der Diplomurkunde des vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters;
4) Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4,7 von Freibädern und Anlagen mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
4) Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4,7 von Freibädern und Anlagen mit gleichen Planungsanforderungen beinhalten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Zu 2: das sich bewerbende Büro muss mindestens drei Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber beschäftigen)
Zu 4: es muss mindestens eine vergleichbare Referenz genannt werden, bei der mindestens die
LP 2- 8 bearbeitet wurde und bei der die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen, d.h. frühestens im Februar 2008.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen, oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20.November, bzw. nach dem Berufsqualifukationsfeststellungsgesetz vom 6.12.2011, zuletzt geändert am 6.12.2011, zuletzt geändert am 29.3.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen, oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20.November, bzw. nach dem Berufsqualifukationsfeststellungsgesetz vom 6.12.2011, zuletzt geändert am 6.12.2011, zuletzt geändert am 29.3.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVGT) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1bis 5 (Tariftreuerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVGT abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVGT) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1bis 5 (Tariftreuerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVGT abzugeben. Diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Umsatz des Bewerbers, Wichtung 10 %
Referenzen, Wichtung 75 %
Anzahl der Mitarbeiter, Wichtung 15 %
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-02 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sanierungskonzept zur Minimierung von Betriebskosten und Steigerung der Energieeffizienz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters sowie persönliche Referenzen
Qualifikation und Erfahrunf des stellvertretenden Projektleiters sowie persönliche Referenzen
Gewichtung des Preises: 10
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern.
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen;
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o.g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.08.2018, 14.00 eingehen, werden keine Ausünfte mehr erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können. Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die vorlage nachgeforderter Unterlagen /Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die vorlage nachgeforderter Unterlagen /Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7) Digitale Teilnahmeanträge /Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 118-268621 (2018-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Freibad der Stadt Neustadt (Hessen) wurde 1974 in Betrieb genommen. Mittlerweile weist die Einrichtung erhebliche bauliche Mängel auf:
— die 3 Becken bedürfen einer neuen Auskleidung,
— Das Funktionsgebäude bedarf einer Sanierung und Neuaufteilung,
— die Absorberanlage ist abgängig,
— das Leitungssystem weist Leckagen auf, die zu Wasserverlusten führen,
— Der Kleinkinderbereich ist unattraktiv.
Insgesamt stehen für das Vorhaben 2,6 Mio. EUR zur Verfügung. Hieran sollen sich die Brutto-Baukosten orientieren. Die Kommune erhält Mittel von verschiedenen Fördergebern. Daher ist es angezeigt, die Sanierung in einzelne rechtlich und tatsächlich trennbare Abschnitte zu unterteilen.
Bedingt durch zur Verfügung stehende Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen ist die Stadt Neustadt (Hessen) in der Lage, das Bad grundhaft zu sanieren.
Es ist vorgesehen, mit den Baumaßnahmen im II. Quartal 2019 zu beginnen.
Das Freibad der Stadt Neustadt (Hessen) wurde 1974 in Betrieb genommen. Mittlerweile weist die Einrichtung erhebliche bauliche Mängel auf:
— die 3 Becken bedürfen einer neuen Auskleidung,
— Das Funktionsgebäude bedarf einer Sanierung und Neuaufteilung,
— die Absorberanlage ist abgängig,
— das Leitungssystem weist Leckagen auf, die zu Wasserverlusten führen,
— Der Kleinkinderbereich ist unattraktiv.
Insgesamt stehen für das Vorhaben 2,6 Mio. EUR zur Verfügung. Hieran sollen sich die Brutto-Baukosten orientieren. Die Kommune erhält Mittel von verschiedenen Fördergebern. Daher ist es angezeigt, die Sanierung in einzelne rechtlich und tatsächlich trennbare Abschnitte zu unterteilen.
Bedingt durch zur Verfügung stehende Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen ist die Stadt Neustadt (Hessen) in der Lage, das Bad grundhaft zu sanieren.
Es ist vorgesehen, mit den Baumaßnahmen im II. Quartal 2019 zu beginnen.
Gesamtwert des Auftrags: 25043.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern;
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen.
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.8.2018, 14.00 Uhr eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
1) Sollten nach Auswertung der eingegangenen Teilnahmeanträge mehr als drei Bewerber eine gleich hohe Punktzahl erhalten, wird die Entscheidung, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden, durch Los getroffen, § 75 Abs. 6 VgV;
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern;
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen.
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.8.2018, 14.00 Uhr eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
6) Für die Abgabe des Teilnahmeantrages und des Angebotes sind von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. In anderer Form eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen;
7) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Das Funktionsgebäude bedarf einer Sanierung und Neuaufteilung,
— Der Kleinkinderbereich ist unattraktiv.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird stufenweise erteilt. Als erste Stufe sollen die Leisungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8-9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der technischen Gebäudeausrüstung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Die Beauftragung einzelner erforderlicher Besonderer Leistungen aus dem Katalog der Anlage 15 zu § 55 bleibt vorbehalten.
Der Auftrag wird stufenweise erteilt. Als erste Stufe sollen die Leisungsphasen 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8-9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der technischen Gebäudeausrüstung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht. Die Beauftragung einzelner erforderlicher Besonderer Leistungen aus dem Katalog der Anlage 15 zu § 55 bleibt vorbehalten.
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 10
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-05 📅
Name: Planungsgesellschaft Hildesheim mbH
Nationale Registrierungsnummer: Steeuer.Nr.:30/210/01078
Postanschrift: Immengarten 49
Postort: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland 🇩🇪 Hildesheim
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 25043.55 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
2) Die Auftraggeberin hat vorgesehen, die Verhandlungsrunde nach einem Verhandlungsgespräch zu beenden und die Bieter nicht zur Abgabe eines neuen Angebots aufzufordern;
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen.
3) Die Bieter haben ihren Aufwand grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. § 77 Abs. 1 VgV. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen.
4) Fragen sind ausschließlich per Email an die unter 1.1 genannte Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 28.8.2018, 14.00 Uhr eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist noch zu verschieben, wenn rechtzeitig eingegangene Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.Bewerber, die sich freiwillig bei der Auftraggeberin registrieren lassen möchten, sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der Internetseite der Auftraggeberin zu informieren, ob sich Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen und -antworten ergeben haben;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
5) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bewerber/Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bewerbers/Bieters bzw. des Bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft auf dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt;
7) Digitale Teilnahmeanträge/Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.