Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau der Realschule Plus in Bobenheim-Roxheim in Bauabschnitten, Anlagengruppen 1 bis 8, Grundleistungen und einzelne Besondere Leistungen gemäß § 55 HOAI
Bei der 3-zügigen Realschule plus in Bobenheim-Roxheim ist das notwendige Raumprogramm in den Bestandsbauten nicht realisierbar. Zusätzlich wird die Schule zukünftig als „Schwerpunktschule – Inklusion“ der Sekundarstufe I im Rhein-Pfalz-Kreis geführt. Die bestehenden Schulgebäude aus den 1960-1980er Jahren weisen bauliche Mängel auf. Durch ein Gutachten wurde festgestellt, dass ein Neubau versus einer Sanierung die wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt. Zur Erlangung von Planungskonzepten für einen Ersatzneubau am Schulstandort mit rd. 3 050 m Nutzungsfläche wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Zweck des Planungswettbewerbes war es, eine Lösung für die bauliche Konzeption in 3 Bauabschnitten zu finden. Durch die Bildung von Bauabschnitten muss der laufende Schulbetrieb gewährleistet bleiben. Informationen zum Projekt: Die beauftragten Wettbewerbspläne, der Auslobungstext zum Planungswettbewerb, siehe unter dem unter I.3) angegebenen Link.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau der Realschule Plus in Bobenheim-Roxheim in Bauabschnitten, Anlagengruppen 1 bis 8, Grundleistungen und...”
Titel
Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau der Realschule Plus in Bobenheim-Roxheim in Bauabschnitten, Anlagengruppen 1 bis 8, Grundleistungen und einzelne Besondere Leistungen gemäß § 55 HOAI
Bei der 3-zügigen Realschule plus in Bobenheim-Roxheim ist das notwendige Raumprogramm in den Bestandsbauten nicht realisierbar. Zusätzlich wird die Schule zukünftig als „Schwerpunktschule – Inklusion“ der Sekundarstufe I im Rhein-Pfalz-Kreis geführt. Die bestehenden Schulgebäude aus den 1960-1980er Jahren weisen bauliche Mängel auf. Durch ein Gutachten wurde festgestellt, dass ein Neubau versus einer Sanierung die wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt. Zur Erlangung von Planungskonzepten für einen Ersatzneubau am Schulstandort mit rd. 3 050 m Nutzungsfläche wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Zweck des Planungswettbewerbes war es, eine Lösung für die bauliche Konzeption in 3 Bauabschnitten zu finden. Durch die Bildung von Bauabschnitten muss der laufende Schulbetrieb gewährleistet bleiben. Informationen zum Projekt: Die beauftragten Wettbewerbspläne, der Auslobungstext zum Planungswettbewerb, siehe unter dem unter I.3) angegebenen Link.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Haustechnik📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Rhein-Pfalz-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 67240 Bobenheim-Roxheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch konzeptionelle und bauliche Maßnahmen soll nach Realisierung ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch konzeptionelle und bauliche Maßnahmen soll nach Realisierung ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet sein. Der Auslober legte im Planungswettbewerb Wert auf ein ausgewogenes Gebäudekonzept, das Potenzial zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes durch geeignete Fensterflächenanteile, Sonnenschutz, Orientierung und Speichermassen aufweist. Es soll ein Anteil erneuerbarer Energien für die Bedarfsdeckung bereitstehen. Im Rahmen des Planungswettbewerbs wurden Vorschläge in Form eines groben planerischen Energiekonzeptes erwartet, jedoch keine technischen Details des Energiekonzeptes. Mit der Planung des Neubaus soll eine bauliche und technische Lösung für die Energieversorgung des gesamten Schulkomplexes gefunden werden. Derzeit befinden sich zentrale Technikanlagen für alle Bestandsgebäude der Realschule Plus inklusive Mensa, für die Nachbargebäude Grundschule und Sporthalle sowie für den sog. „Bauteil 3 Altbau Schule“ im UG des Bestandsbaus „Bauteil 2 Mittelbau“. Versorgungskanäle und Leitungen werden von hier aus zu den entsprechenden Gebäuden geführt. Da der „Mittelbau Bauteil 2“ in dem 2. BA abgerissen wird, muss im 1. BA Ersatz geschaffen werden. Die Versorgung der neuen Sporthalle, der Mensa und der Grundschule muss weiterhin gewährleistet sein. (Vgl. Auslobungstext C 8.0, 9.0, ab S. 32).
Der Auftraggeber beabsichtigt die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen:
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 zu den Anlagengruppen (AG) AG 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, AG 2 Wärmeversorgungsanlagen, AG 3 Lufttechnische Anlagen, AG 4 Starkstromanlagen, AG 5 Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen, AG 6 Förderanlagen, AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen, hier: Feuerlöschanlagen, labortechnische Anlagen für naturwissenschaftliche Fachunterrichtsräume und Lehrküche, AG 8 Gebäudeautomation.
Es werden jeweils die Grundleistungen Leistungsphasen (LPH 1-9) sowie einzelne Besondere Leistungen zu den LPH 2, 3, 5, 6, 7, 8 und 9. beauftragt. Dabei werden die folgenden Auftragsstufen gebildet, wobei jeweils alle Bauabschnitte erfasst sind:
Stufe 1: LPH 1 Grundlagenermittlung, LPH 2 Vorplanung, LPH 3 Entwurfsplanung, LPH 4 Genehmigungsplanung.
Stufe 2: LP 5 Ausführungsplanung, LPH 6 Vorbereitung der Vergabe, LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation, LPH 9 Objektbetreuung. Bei der Bearbeitung der LPH 5 bis 9 ist die bauliche Umsetzung in 3 zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten zu beachten, so dass der Schulbetrieb gewährleistet ist.
Die vorgenannten Leistungen werden dann stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Der Auslober hat aufgrund einer Machbarkeitsstudie den Kostenrahmen für den Neubau in Bezug auf die Bauwerkskosten (KG 300+400) mit rd. 8 050 000 EUR brutto definiert. Nach Auftragserteilung ist von Architekt und Fachingenieuren auf Basis des Wettbewerbsentwurfs eine bauliche und technische Entwurfslösung herbeizuführen, die zur Einhaltung des definierten Kostenrahmens der Bauwerkskosten führt. Dabei könnten die Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400) nach standardisierter Ermittlung anteilig bei rd. 1 870 000 EUR brutto liegen. Der Auftragnehmer wird den anteiligen Kostenrahmen einzuhalten haben.
Der Auslober hat den zeitlichen Ablauf des Projektes wie folgt geplant: Ende 2018 Beauftragung der Fachingenieure, Ende Mai 2019 Fertigstellung der Genehmigungsplanung (Abschluss der Beauftragungsstufe 1 mit Leistungsphase 4 und Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag), ab Juni 2019 Beginn der Beauftragungsstufe 2: Baubeginn Dezember 2019, Baufertigstellung Juli 2022.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektorganisation: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der vorgesehenen Projektorganisation während Planungs- und Ausführungsphase.”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Projektorganisation: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der vorgesehenen Projektorganisation während Planungs- und Ausführungsphase.
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand einer Darstellung der Herangehensweise an die Erarbeitung eines integrativen...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Herangehensweise: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand einer Darstellung der Herangehensweise an die Erarbeitung eines integrativen Haustechnikkonzeptes für ein Schulgebäude.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Kostenkontrolle: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung von vorgesehenen Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle und Kostensicherheit”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Kostenkontrolle: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung von vorgesehenen Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle und Kostensicherheit
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Kostenkriterium (Name):
“Honorarangebot: Honorarangebot auf Basis der vorab eingesetzten Honorarparameter (Anrechenbare Kosten und Honorarzonen) für Grundleistungen und für einzelne...”
Kostenkriterium (Name)
Honorarangebot: Honorarangebot auf Basis der vorab eingesetzten Honorarparameter (Anrechenbare Kosten und Honorarzonen) für Grundleistungen und für einzelne Besondere Leistungen
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Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 362 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 44
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Ggfs. bei Verlängerung der Bauzeit
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle, durch ein Los verfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung in zwei Beauftragungsstufen (1. Stufe LPH 1 bis 4; 2.Stufe LPH 5 bis 9, siehe Abschnitt II.2.4)” Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Das Projekt wird durch Bundes- und Landesmittel gefördert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Angaben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht;
2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person und deren Bürozugehörigkeit) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV;
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5 nachweisen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die Angaben unter den Ziff. 1. und 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen;
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 7. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen;
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV;
10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung bei Gebäuden aus den letzten 3 Jahren (2015, 2016 und 2017) (Wichtung 10);
2) Hinweise:
2.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert.
2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben, Erklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Erklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV.
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung für Gebäude im Bewerberbüro tätig sind. (Wichtung 15);
2) Referenzprojekt: Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das der Bewerber die Fachplanung Technische Ausrüstung leistet oder geleistet hat, mit Bewertung des erbrachten Leistungsumfangs (Leistungsphasen 1-8 und einzelne Besondere Leistungen gemäß § 55 HOAI), der Projektgröße (Bauwerkskosten-Technische Anlagen), der Komplexität der Planungsaufgabe (geplante Anlagengruppen) und der Projektmerkmale (Fachunterrichtsräume, Planen und Bauen in Bauabschnitten, Bauen bei laufendem Betrieb): Neubau oder Erweiterungsbau einer Schule, Hochschule oder einer Kindertagesstätte. (Wichtung 45 insgesamt);
3) Technische Leitung: Benennung des vorgesehenen Gesamt-Projektleiters und des vorgesehenen Gesamt-Objekt-/Bauüberwachers, jeweils zuständig für alle Anlagengruppen, mit Bewertung der Erfahrung der jeweiligen Person anhand von Referenzprojekten. (Wichtung 30 insgesamt).
4) Hinweise:
4.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert;
4.2) Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften muss das mit der Bewerbung vorzulegende Referenzprojekt unter der Ziff. 2. entweder von der Arbeits- und Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Arbeits-/Bietergemeinschaft erbracht worden sein. Hat das betreffende Mitglied die in dem Referenzprojekt abgefragten Leistungen nicht als einzelner Auftragnehmer erbracht, sondern ebenfalls in Form einer Arbeits- /Bietergemeinschaft, ist nachzuweisen, dass er die von ihm angegebenen Leistungsphasen selbst erbracht hat. Die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend;
4.3) Dem in dem Bewerbungsbogen unter der Ziff. 2 zu dokumentierenden Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten dient. Für das Projekt sind 1 bis 2 DIN A4 Seiten (insgesamt max. 2 Seiten im Format DIN A4 oder 1 Seite im Format DIN A 3) vorzulegen;
4.4) Im Falle des Einschaltens von Nachunternehmen, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 7;
4.5) Fehlen unter den Ziff. 1. bis 3. Angaben, Erklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Erklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV.
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen, vgl. unter Abschnitt III.1.1) Ziff. 5, 6 und 8.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben Ziff. „5. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags“” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen;
2) Angaben zu der Bieterkommunikation;
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des...”
1) Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen;
2) Angaben zu der Bieterkommunikation;
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens;
4) Zuschlagskriterien;
5) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Details zu den vorgenannten Aspekten, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Postanschrift: Europaplatz 5
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 173-392556 (2018-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau der Realschule Plus in Bobenheim-Roxheim in Bauabschnitten, Anlagengruppen 1 bis 8, Grundleistungen und...”
Titel
Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau der Realschule Plus in Bobenheim-Roxheim in Bauabschnitten, Anlagengruppen 1 bis 8, Grundleistungen und einzelne Besondere Leistungen gemäß § 55 HOAI.
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Kurze Beschreibung:
“Bei der 3-zügigen Realschule plus in Bobenheim-Roxheim ist das notwendige Raumprogramm in den Bestandsbauten nicht realisierbar. Zusätzlich wird die Schule...”
Kurze Beschreibung
Bei der 3-zügigen Realschule plus in Bobenheim-Roxheim ist das notwendige Raumprogramm in den Bestandsbauten nicht realisierbar. Zusätzlich wird die Schule zukünftig als „Schwerpunktschule – Inklusion“ der Sekundarstufe I im Rhein-Pfalz-Kreis geführt. Die bestehenden Schulgebäude aus den 1960-1980er Jahren weisen bauliche Mängel auf. Durch ein Gutachten wurde festgestellt, dass ein Neubau versus einer Sanierung die wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt. Zur Erlangung von Planungskonzepten für einen Ersatzneubau am Schulstandort mit rd. 3 050 m Nutzungsfläche wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Zweck des Planungswettbewerbes war es, eine Lösung für die bauliche Konzeption in 3 Bauabschnitten zu finden. Durch die Bildung von Bauabschnitten muss der laufende Schulbetrieb gewährleistet bleiben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 413566.39 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung in 2 Beauftragungsstufen (1. Stufe LPH 1 bis 4; 2.Stufe LPH 5 bis 9, siehe Abschnitt II.2.4)”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 173-392556
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau der Realschule Plus in Bobenheim-Roxheim in Bauabschnitten, Anlagengruppen 1 bis 8, Grundleistungen und...”
Titel
Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau der Realschule Plus in Bobenheim-Roxheim in Bauabschnitten, Anlagengruppen 1 bis 8, Grundleistungen und einzelne Besondere Leistungen gemäß § 55 HOAI.
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: b. i. g. bechtold INGENIEURGESELLSCHAFT mbH
Postanschrift: Waldstraße 36
Postort: Otterbach
Postleitzahl: 67731
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kaiserslautern, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 413566.39 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 049-112978 (2019-03-06)