Beschreibung der Beschaffung
1) Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9 zu:
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen – hier: Badetechnische Anlagen /KG 476 und Feuerlöschanlagen/KG 475 im Technikgeschoss.
Es werden die folgenden Auftragsstufen gebildet:
Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung,
Stufe 3: LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation, LP 9 Objektbetreuung.
2) Nutzungskostenberechnung nach DIN 18960:2008-02 als „Besondere Leistung“, begleitend zu den Planungsphasen bis zur Inbetriebnahme (LP 1-8) und nach Inbetriebnahme (Nutzungskostenfeststellung), einmalig nach einer Rechnungsperiode.
Die Nutzungskostenberechnung ist nach derzeitigem Kenntnisstand für die folgenden einschlägigen Kostengruppen zu erstellen:
KG 310 Versorgung
KG 320 Entsorgung
KG 334 Reinigung Technischer Anlagen,
KG 345 Technische Anlagen in Außenanlagen,
KG 350 Bedienung, Inspektion und Wartung,
KG 360 Sicherheits- und Überwachungsdienste und
KG 420 Instandsetzung der Technischen Anlagen.
Es werden die folgenden Auftragsstufen gebildet:
Stufe 1: Nutzungskostenrahmen – parallel zu Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung Nutzungskostenschätzung – parallel zu LP 2 Vorplanung, Nutzungskostenberechnung – parallel LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: Nutzungskostenanschlag – Zusammenstellung aller für die Nutzung voraussichtlich anfallenden Kosten bis zum Nutzungsbeginn (Ende der LP 8).
Stufe 3: Nutzungskostenfeststellung – Zusammenstellung aller für die Nutzung anfallenden Kosten, einmalig nach einer Rechnungsperiode (nach 1 Jahr).
Seitens des Zuschussgebers, des Landes Rheinland-Pfalz, wurde eine Kostenobergrenze für die Gesamtkosten des Projekts von rd. 15 Mio. EUR vorgegeben. Der Auftraggeber wird nach Abschluss der Bearbeitung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) und nach Auswahl einer Vorzugsvariante eine Kostenobergrenze für die anteiligen Kostengruppen der Bauwerkskosten-Technische Anlagen im Rahmen der genehmigten Gesamtkostenobergrenze festlegen. Der Auftragnehmer wird die anteiligen Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400 gem. DIN 276-1:2008-12) sowie ggfs. weitere Kostengruppen, die er maßgeblich plant, einzuhalten haben.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Die stufenweise Beauftragungen für die Fachplanung Technische Anlagen einerseits und die „Besonderen Leistungen“ andererseits werden nicht zwingend zeitgleich, sondern können auch zeitversetzt abgerufen werden.
In Bezug auf den zeitlichen Ablauf gibt der Auftraggeber vor, dass der Badebetrieb nicht länger als 18 Monate ausgesetzt werden darf. Dazu ist eine Vorgehensweise in Bauabschnitte denkbar, z. B. ein 1. Bauabschnitt mit 18 Monaten Bauzeit für den Hallenbadbereich und z. B. ein 2. Bauabschnitt mit 6 Monaten Bauzeit im Freibadbereich.