Fachplanung Technische Ausrüstung für Modernisierung, Instandhaltung, Umbau und Erweiterung des Sport- und Freizeitbades AZUR, hier AG 4, 5 und 8 gem. § 55 HOAI und Nutzungskostenberechnung
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach plant das bestehende Freizeitbad AZUR grundlegend zu modernisieren, zu erweitern und damit gleichzeitig auch zu attraktivieren. Das Bad war in den 1970er Jahren ursprünglich als reines Sportbad konzipiert und im Laufe der 1980er Jahre zum Freizeitbad AZUR einschließlich des angegliederten Freibades umgestaltet worden. Heute stellt sich die die Gesamtanlage als nicht mehr zeitgemäß und sehr wartungsanfällig dar. Dies ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die der Auslober 2015 in Auftrag gegeben hat und die einen Orientierungsrahmen für die anstehenden Maßnahmen darstellt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden vom Auslober für die Planung des zukünftigen Bades, das wieder mehr den Charakter eines Sportbades erhalten soll, Projektziele und die Aufgabenbeschreibung formuliert. Machbarkeitsstudie und Aufgabenbeschreibung des Auslobers, siehe unter dem in Abschnitt I.3.) angegebenen Link.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachplanung Technische Ausrüstung für Modernisierung, Instandhaltung, Umbau und Erweiterung des Sport- und Freizeitbades AZUR, hier AG 4, 5 und 8 gem. § 55...”
Titel
Fachplanung Technische Ausrüstung für Modernisierung, Instandhaltung, Umbau und Erweiterung des Sport- und Freizeitbades AZUR, hier AG 4, 5 und 8 gem. § 55 HOAI und Nutzungskostenberechnung
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach plant das bestehende Freizeitbad AZUR grundlegend zu modernisieren, zu erweitern und damit gleichzeitig auch zu attraktivieren. Das Bad war in den 1970er Jahren ursprünglich als reines Sportbad konzipiert und im Laufe der 1980er Jahre zum Freizeitbad AZUR einschließlich des angegliederten Freibades umgestaltet worden. Heute stellt sich die die Gesamtanlage als nicht mehr zeitgemäß und sehr wartungsanfällig dar. Dies ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die der Auslober 2015 in Auftrag gegeben hat und die einen Orientierungsrahmen für die anstehenden Maßnahmen darstellt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden vom Auslober für die Planung des zukünftigen Bades, das wieder mehr den Charakter eines Sportbades erhalten soll, Projektziele und die Aufgabenbeschreibung formuliert. Machbarkeitsstudie und Aufgabenbeschreibung des Auslobers, siehe unter dem in Abschnitt I.3.) angegebenen Link.
Der Auftraggeber beabsichtigt die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen:
1) Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9 zu:
— Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,
— Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen,
— Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation.
Es werden die folgenden Auftragsstufen gebildet:
Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung,
Stufe 3: LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation, LP 9 Objektbetreuung.
2) Nutzungskostenberechnung nach DIN 18960:2008-02 als „Besondere Leistung“, begleitend zu den Planungsphasen bis zur Inbetriebnahme (LP 1-8) und nach Inbetriebnahme (Nutzungskostenfeststellung), einmalig nach einer Rechnungsperiode.
Die Nutzungskostenberechnung ist nach derzeitigem Kenntnisstand für die folgenden einschlägigen Kostengruppen zu erstellen:
— KG 310 Versorgung,
— KG 334 Reinigung Technischer Anlagen,
— KG 345 Technische Anlagen in Außenanlagen,
— KG 350 Bedienung, Inspektion und Wartung,
— KG 360 Sicherheits- und Überwachungsdienste und
— KG 420 Instandsetzung der Technischen Anlagen.
Es werden die folgenden Auftragsstufen gebildet:
Stufe 1: Nutzungskostenrahmen – parallel zu Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung Nutzungskostenschätzung – parallel zu LP 2 Vorplanung, Nutzungskostenberechnung – parallel LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: Nutzungskostenanschlag – Zusammenstellung aller für die Nutzung voraussichtlich anfallenden Kosten bis zum Nutzungsbeginn (Ende der LP 8).
Stufe 3: Nutzungskostenfeststellung – Zusammenstellung aller für die Nutzung anfallenden Kosten, einmalig nach einer Rechnungsperiode (nach 1 Jahr).
Seitens des Zuschussgebers, des Landes Rheinland-Pfalz, wurde eine Kostenobergrenze für die Gesamtkosten des Projekts von rd. 15 Mio. EUR vorgegeben. Der Auftraggeber wird nach Abschluss der Bearbeitung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) und nach Auswahl einer Vorzugsvariante eine Kostenobergrenze für die anteiligen Kostengruppen der Bauwerkskosten-Technische Anlagen im Rahmen der genehmigten Gesamtkostenobergrenze festlegen. Der Auftragnehmer wird die anteiligen Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400 gem. DIN 276-1:2008-12) sowie ggfs. weitere Kostengruppen, die er maßgeblich plant, einzuhalten haben.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Die stufenweise Beauftragungen für die Fachplanung Technische Anlagen einerseits und die „Besonderen Leistungen“ andererseits werden nicht zwingend zeitgleich, sondern können auch zeitversetzt abgerufen werden.
In Bezug auf den zeitlichen Ablauf gibt der Auftraggeber vor, dass der Badebetrieb nicht länger als 18 Monate ausgesetzt werden darf. Dazu ist eine Vorgehensweise in Bauabschnitten denkbar, z. B. ein 1. Bauabschnitt mit 18 Monaten Bauzeit für den Hallenbadbereich und z. B. ein 2. Bauabschnitt mit 6 Monaten Bauzeit im Freibadbereich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektorganisation: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der vorgesehenen Projektorganisation während Planungs- und Ausführungsphase”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Projektorganisation: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der vorgesehenen Projektorganisation während Planungs- und Ausführungsphase
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der Herangehensweise an vergleichbare komplexe Aufgabenstellungen...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Herangehensweise: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der Herangehensweise an vergleichbare komplexe Aufgabenstellungen anhand von praktischen Beispielen
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Kostenkontrolle: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung von vorgesehenen Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle und...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Kostenkontrolle: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung von vorgesehenen Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle und Kostensicherheit während Planungs- u. Ausführungsph
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Kostenkriterium (Name):
“Honorarangebot: für die Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI für die Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 in Verbindung mit Anlage 15.1,...”
Kostenkriterium (Name)
Honorarangebot: für die Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI für die Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 in Verbindung mit Anlage 15.1, je für Anlagengruppe 4, 5, 8
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Kostenkriterium (Gewichtung): insgesamt 20
Kostenkriterium (Name): Angebot zum Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz nach § 4 Abs. 3 HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): (20)
Kostenkriterium (Name):
“Honorarangebot für die Nebenkosten gemäß § 14 HOAI zu den vorgenannten Leistungen”
Kostenkriterium (Name):
“Honorarangebot für die „Besondere Leistung“ Nutzungskostenberechnung nach DIN 18960:2008-02” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 230 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Ggf. im Falle einer Bauzeitenverlängerung
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle, durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung, siehe Abschnitt II.2.4)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht;
2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person aus dem Ingenieurbüro) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV;
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5 nachweisen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die Angaben unter den Ziff. 1. und 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen;
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 7. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen;
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV;
10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung bei Gebäuden aus den letzten 3 Jahren (2015, 2016 und 2017) (Wichtung 10);
2) Hinweise:
2.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert,
2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben, Erklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Erklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV.
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung bei Gebäuden im Bewerberbüro tätig sind. (Wichtung 15);
2. Referenzprojekt: Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das der Bewerber die Fachplanung Technische Ausrüstung leistet oder geleistet hat: Hallen- und/oder Freibad als Neubau und/oder als Erweiterungs-/ Umbau-/ Modernisierungsmaßnahme. (Wichtung 35 insgesamt);
3) Technische Leitung: Benennung der Personen, die für die technische Leitung (Ingenieure als Projektleiter und Objekt-/Bauüberwacher) vorgesehen sind (Wichtung 40 insgesamt);
4) Hinweise:
4.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert,
4.2) Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften muss das mit der Bewerbung vorzulegende Referenzprojekt unter der Ziff. 2. entweder von der Arbeits- und Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Arbeits-/Bietergemeinschaft erbracht worden sein. Hat das betreffende Mitglied die in dem Referenzprojekt abgefragten Leistungen nicht als einzelner Auftragnehmer erbracht, sondern ebenfalls in Form einer Arbeits- /Bietergemeinschaft, ist nachzuweisen, dass er die von ihm angegebenen Leistungsphasen selbst erbracht hat. Die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend,
4.3) Dem in dem Bewerbungsbogen unter der Ziff. 2 zu dokumentierenden Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten dient. Für das Projekt ist 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 1 Seite DIN A4) vorzulegen,
4.4) Im Falle des Einschaltens von Nachunternehmen, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 7,
4.5) Fehlen unter den Ziff. 1. bis 3. Angaben, Erklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In diesem Fall führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV.
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und in der Summe die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen, vgl. unter Abschnitt III.1.1) Ziff. 5., 6., 7. und 8.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben Ziff. „5. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags“” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 039-085389
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-28
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen;
2) Angaben zu der Bieterkommunikation;
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des...”
1) Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen;
2) Angaben zu der Bieterkommunikation;
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens;
4) Zuschlagskriterien;
5) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Details zu den vorgenannten Aspekten, siehe unter dem in Abschnitt I.3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB),
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB),
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Postanschrift: Am neuen Markt 6
Postort: Ramstein-Miesenbach
Postleitzahl: 66877
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 168-382641 (2018-08-28)