Fachplanung Technische Ausrüstung für Modernisierung, Instandhaltung, Umbau und Erweiterung des Sport- und Freizeitbades AZUR, hier AG 1, 2, 3, 7 gem. § 55 HOAI und Nutzungskostenberechnung

Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach

Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach plant das bestehende Freizeitbad AZUR grundlegend zu modernisieren, zu erweitern und damit gleichzeitig auch zu attraktivieren. Das Bad war in den 1970 er Jahren ursprünglich als reines Sportbad konzipiert und im Laufe der 1980 er Jahre zum Freizeitbad AZUR einschließlich des angegliederten Freibades umgestaltet worden. Heute stellt sich die die Gesamtanlage als nicht mehr zeitgemäß und sehr wartungsanfällig dar. Dies ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die der Auslober 2015 in Auftrag gegeben hat und die einen Orientierungsrahmen für die anstehenden Maßnahmen darstellt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden vom Auslober für die Planung des zukünftigen Bades, das wieder mehr den Charakter eines Sportbades erhalten soll, die folgenden Projektziele formuliert. Machbarkeitsstudie und Projektziele des Auslobers, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-10 Auftragsbekanntmachung
2018-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach plant das bestehende Freizeitbad AZUR grundlegend zu modernisieren, zu erweitern und damit gleichzeitig auch zu attraktivieren. Das Bad war in den 1970 er Jahren ursprünglich als reines Sportbad konzipiert und im Laufe der 1980 er Jahre zum Freizeitbad AZUR einschließlich des angegliederten Freibades umgestaltet worden. Heute stellt sich die die Gesamtanlage als nicht mehr zeitgemäß und sehr wartungsanfällig dar. Dies ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die der Auslober 2015 in Auftrag gegeben hat und die einen Orientierungsrahmen für die anstehenden Maßnahmen darstellt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden vom Auslober für die Planung des zukünftigen Bades, das wieder mehr den Charakter eines Sportbades erhalten soll, die folgenden Projektziele formuliert. Machbarkeitsstudie und Projektziele des Auslobers, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kaiserslautern, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Postanschrift: Am neuen Markt 6
Postleitzahl: 66877
Postort: Ramstein-Miesenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.ramstein-miesenbach.de 🌏
E-Mail: ulrike.bossung@ramstein.de 📧
Telefon: +49 6371592140 📞
Fax: +49 6371592440 📠
URL der Dokumente: http://www.ramstein-miesenbach.de/vg_ramstein_miesenbach/de/Verwaltung/Ausschreibungen/Ausschreibung%20AZUR/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 030-065470
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
1. Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen 2. Angaben zu der Bieterkommunikation 3. Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens 4. Zuschlagskriterien 5. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Details zu den vorgenannten Aspekten, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 529 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen:
1. Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9 zu:
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen,
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen – hier: Badetechnische Anlagen /KG 476 und Feuerlöschanlagen/KG 475 im Technikgeschoss.
Es werden die folgenden Auftragsstufen gebildet:
Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung,
Stufe 3: LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation, LP 9 Objektbetreuung.
2. Nutzungskostenberechnung nach DIN 18960:2008-02 als „Besondere Leistung“, begleitend zu den Planungsphasen bis zur Inbetriebnahme (LP 1-8) und nach Inbetriebnahme (Nutzungskostenfeststellung), einmalig nach einer Rechnungsperiode.
Die Nutzungskostenberechnung ist nach derzeitigem Kenntnisstand für die folgenden einschlägigen Kostengruppen zu erstellen:
KG 310 Versorgung,
KG 320 Entsorgung,
KG 334 Reinigung Technischer Anlagen,
KG 345 Technische Anlagen in Außenanlagen,
KG 350 Bedienung, Inspektion und Wartung,
KG 360 Sicherheits- und Überwachungsdienste und.
KG 420 Instandsetzung der Technischen Anlagen.
Stufe 1: Nutzungskostenrahmen – parallel zu Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung Nutzungskostenschätzung – parallel zu LP 2 Vorplanung, Nutzungskostenberechnung – parallel LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: Nutzungskostenanschlag – Zusammenstellung aller für die Nutzung voraussichtlich anfallenden Kosten bis zum Nutzungsbeginn (Ende der LP 8).
Stufe 3: Nutzungskostenfeststellung – Zusammenstellung aller für die Nutzung anfallenden Kosten, einmalig nach einer Rechnungsperiode (nach 1 Jahr).
Seitens des Zuschussgebers, des Landes Rheinland-Pfalz, wurde eine Kostenobergrenze für die Gesamtkosten des Projekts von rd. 15 Mio. EUR vorgegeben. Der Auftraggeber wird nach Abschluss der Bearbeitung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) und nach Auswahl einer Vorzugsvariante eine Kostenobergrenze für die anteiligen Kostengruppen der Bauwerkskosten-Technische Anlagen im Rahmen der genehmigten Gesamtkostenobergrenze festlegen. Der Auftragnehmer wird die anteiligen Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400 gem. DIN 276-1:2008-12) sowie ggfs. weitere Kostengruppen, die er maßgeblich plant, einzuhalten haben.
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Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Die stufenweise Beauftragungen für die Fachplanung Technische Anlagen einerseits und die „Besonderen Leistungen“ andererseits werden nicht zwingend zeitgleich, sondern können auch zeitversetzt abgerufen werden.
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In Bezug auf den zeitlichen Ablauf gibt der Auftraggeber vor, dass der Badebetrieb nicht länger als 18 Monate ausgesetzt werden darf. Dazu ist eine Vorgehensweise in Bauabschnitte denkbar, z. B. ein 1. Bauabschnitt mit 18 Monaten Bauzeit für den Hallenbadbereich und z. B. ein 2. Bauabschnitt mit 6 Monaten Bauzeit im Freibadbereich.
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Ggf. im Falle einer Bauweitenverlängerung
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung, siehe Abschnitt II.2.4)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66877 Ramstein-Miesenbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
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2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person aus dem Ingenieurbüro) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
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3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
4. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
5. Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5. nachweisen.
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7. Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
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8. Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 7. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
9. Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
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10. Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung bei Gebäuden in den letzten drei Jahren (2014, 2015 und 2016) (Wichtung 10).
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung bei Gebäuden im Bewerberbüro tätig sind. (Wichtung 15).
2. Referenzprojekt: Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das der Bewerber die Fachplanung Technische Ausrüstung leistet oder geleistet hat: Hallen- und/oder Freibad als Neubau und/oder als Erweiterungs-/ Umbau-/ Modernisierungsmaßnahme. (Wichtung 45).
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3. Technische Leitung (Projektleiter und Objekt-/Bauüberwacher (Wichtung 30 %)
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und in der Summe die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen, vgl. unter Abschnitt III.1.1) Ziff. 5., 6. und 8.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben Ziff. „5. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags“.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, werden die Plätze 3 und 4 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
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Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle, durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ulrike Bossung
Dokumente URL: http://www.ramstein-miesenbach.de/vg_ramstein_miesenbach/de/Verwaltung/Ausschreibungen/Ausschreibung%20AZUR/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen
2. Angaben zu der Bieterkommunikation
3. Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens
4. Zuschlagskriterien
5. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Details zu den vorgenannten Aspekten, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Quelle: OJS 2018/S 030-065470 (2018-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach plant das bestehende Freizeitbad AZUR grundlegend zu modernisieren, zu erweitern und damit gleichzeitig auch zu attraktivieren. Das Bad war in den 1970er Jahren ursprünglich als reines Sportbad konzipiert und im Laufe der 1980er Jahre zum Freizeitbad AZUR einschließlich des angegliederten Freibades umgestaltet worden. Heute stellt sich die die Gesamtanlage als nicht mehr zeitgemäß und sehr wartungsanfällig dar. Dies ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die der Auslober 2015 in Auftrag gegeben hat und die einen Orientierungsrahmen für die anstehenden Maßnahmen darstellt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden vom Auslober für die Planung des zukünftigen Bades, das wieder mehr den Charakter eines Sportbades erhalten soll, die folgenden Projektziele formuliert.
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Gesamtwert des Auftrags: 2 456 300 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 231-528336
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 030-065470
ABl. S-Ausgabe: 231

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9 zu:
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen
2) Nutzungskostenberechnung nach DIN 18960:2008-02 als „Besondere Leistung“, begleitend zu den Planungsphasen bis zur Inbetriebnahme (LP 1-8) und nach Inbetriebnahme (Nutzungskostenfeststellung), einmalig nach einer Rechnungsperiode.
KG 310 Versorgung
KG 320 Entsorgung
KG 360 Sicherheits- und Überwachungsdienste und

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der vorgesehenen Projektorganisation während Planungs- und Ausführungsphase
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der Herangehensweise an vergleichbare komplexe Aufgabenstellungen anhand von praktischen Beispielen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kostenkontrolle: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung von vorgesehenen Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle und Kostensicherheit während Planungs- und Ausführungsp
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot gemäß HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 20

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Name: Ingenieurbüro Möller + Meyer GmbH
Postanschrift: Siebleber Straße 9
Postort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland 🇩🇪
Gotha 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 646 510 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 231-528336 (2018-11-27)