Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten
2) Einreichen d. vollständigen Teilnahmeantrages (Bewerbungsformular und entsprechende Anlagen) auf der Vergabe-Plattform (d.h. Ausschluss von Teilnahmeanträgen, per Post, E-Mail oder Fax)
3) Abschlusserklärungen unterschrieben (Textform)
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73(3) VgV 2016
5) Angabe Art der Bewerbung
6) bei Bewerbergemeinschaften: im Original gezeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft
7) Vorlage Organigramm
8) Angaben zu Nachauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer im Original gezeichnet.
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47(1) VgV 2016, bei Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung d. anderen Unternehmen im Original gezeichnet
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
12) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1)
13) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2)
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
15) Mindestreferenzen A gem. Pkt. III.1.3), Fachplanung TA HLSK (ALG 1-3) Neubau eines Gebäudes, BWK KG 410-430 mind. 2,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer im Zeitraum 1.8.2008 bis 31.7.2018
16) Mindestreferenz B gem. Pkt. III.1.3), Fachplanung Gebäudeautomation (ALG 8) Neubau eines Gebäudes, BWK KG 480 mind. 200 000 EUR brutto, Übergabe Nutzer im Zeitraum 1.8.2008 bis 31.7.2018
(Hinweis: bei öffentlichen Auftraggebern ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen)
17) Nachweise berufl. Qualifikation Projektleiter (PL)/Objektüberwacher(OÜ)/Fachplaner (FP) ALG 8 gem. Pkt. III.1.3), durch Vorlage Studienabschluss Dipl. Ing./Master in Fachrichtung Technische Ausrüstung HLSK oder vergleichbares technisches Studium, das zur benannten Planung befähigt
Falls der OÜ (ALG 1-3 oder ALG 8) den geforderten Abschluss nicht aufweist, muss der Nachweis eines anderweitigen technisches Studiums mit Abschluss als Techniker/ Meister/ Bachelor sowie der Nachweis von mind. 10 Jahren Berufserfahrung als OÜ im Bereich der geforderten Anlagengruppen erbracht werden (Nachweis durch Auflistung der erbrachten Vorhaben)
18) Berufserfahrung PL/OÜ/FP ALG 8 gem. Pkt. III.1.3), mind. 5 Jahre in geforderter Fachrichtung;
(Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung dieses Teilnahmeantrages)
19) Projektleiter und Objektüberwacher (ALG 1-3) nicht in Personalunion-Ausschlussgrund. (Personalunion für FP ALG 8/OÜ ALG 8 ist zulässig)
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) können der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Die Aufgabenstellung mit Bewertungsmatrix Stufe II, sowie die Unterlagen zum Vertrag liegen den Vergabeunterlagen bei.