Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von zwei Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines „Campus Chemie“ — Neubau für Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II) — Neubau für ein Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena. Die beiden Neubauten sollen sich dabei mit den Bestandsgebäuden ZAF und CEEC I als Gebäudeensemble ablesen lassen und den künftigen Anforderungen und Ansprüchen der Nutzer (Friedrich-Schiller-Universität) gerecht werden. Gesamtkostenrahmen (KG 200-600): derzeit ca. 31 200 610 EUR brutto Bauwerkskosten KG 410-430+470-480: derzeit ca. 10 587 430 EUR brutto
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Referenznummer: 18-22-div-P-V-0-5
Kurze Beschreibung:
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von zwei Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines „Campus Chemie“
— Neubau für Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II)
— Neubau für ein Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena. Die beiden Neubauten sollen sich dabei mit den Bestandsgebäuden ZAF und CEEC I als Gebäudeensemble ablesen lassen und den künftigen Anforderungen und Ansprüchen der Nutzer (Friedrich-Schiller-Universität) gerecht werden.
Gesamtkostenrahmen (KG 200-600): derzeit ca. 31 200 610 EUR brutto
Bauwerkskosten KG 410-430+470-480: derzeit ca. 10 587 430 EUR brutto
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von zwei Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines „Campus Chemie“
— Neubau für Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II)
— Neubau für ein Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena. Die beiden Neubauten sollen sich dabei mit den Bestandsgebäuden ZAF und CEEC I als Gebäudeensemble ablesen lassen und den künftigen Anforderungen und Ansprüchen der Nutzer (Friedrich-Schiller-Universität) gerecht werden.
Gesamtkostenrahmen (KG 200-600): derzeit ca. 31 200 610 EUR brutto
Bauwerkskosten KG 410-430+470-480: derzeit ca. 10 587 430 EUR brutto
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-20 📅
Datum des Beginns: 2018-12-27 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 138-315702
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Der Forschungsneubau CEEC Jena II wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderphase 2018-2022 gefördert.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYYC
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von zwei Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines „Campus Chemie“
— Neubau für Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II)
— Neubau für ein Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena. Die beiden Neubauten sollen sich dabei mit den Bestandsgebäuden ZAF und CEEC I als Gebäudeensemble ablesen lassen und den künftigen Anforderungen und Ansprüchen der Nutzer (Friedrich-Schiller-Universität) gerecht werden.
— Neubau für ein Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena. Die beiden Neubauten sollen sich dabei mit den Bestandsgebäuden ZAF und CEEC I als Gebäudeensemble ablesen lassen und den künftigen Anforderungen und Ansprüchen der Nutzer (Friedrich-Schiller-Universität) gerecht werden.
Gesamtkostenrahmen (KG 200-600): derzeit ca. 31 200 610 EUR brutto
Bauwerkskosten KG 410-430+470-480: derzeit ca. 10 587 430 EUR brutto
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 8 Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HLSK (ALG 1-3+7-8) gem. § 55 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 zu beauftragen.
Der Auftrag ist unterteilt in die Teilobjekte:
— Forschungsneubau des Center for Energy and Enviromental Chemistry Jena(CEEC Jena II)
— Neubau eines Anwenderzentrums (AWZ CEEC Jena).
Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 2 bis 3 und die Zuarbeit zur Erstellung der HU-Bau für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 8 für beide Gebäude für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HLSK der Maßnahme liegt das Auftragsende voraussichtlich im 2. Quartal 2023.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 8 für beide Gebäude für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HLSK der Maßnahme liegt das Auftragsende voraussichtlich im 2. Quartal 2023.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1434666.86 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 2 bis 3 und die Zuarbeit zur Erstellung der HU-Bau für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Der Neubau des Anwendungszentrums AWZ CEEC Jena wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 gefördert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lessingstraße 07743 Jena
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 (1) VgV 2016:
Nachweis Eintragung in ein Handelsregister: Kopie Handelsregisterauszug;
Falls nicht vorliegend: Begründung. Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017) betreffen (in EUR brutto): Gesamthonorarumsatz und Honorarumsatz im Bereich Technische Ausrüstung HLS (ALG 1-3+7-8) gemäß §53 ff. HOAI 2013 für die Jahre 2015, 2016 und 2017.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017) betreffen (in EUR brutto): Gesamthonorarumsatz und Honorarumsatz im Bereich Technische Ausrüstung HLS (ALG 1-3+7-8) gemäß §53 ff. HOAI 2013 für die Jahre 2015, 2016 und 2017.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe der durchschnittlichen Jahresumsätze (der Mitglieder dieser Bewerbergemeinschaft) aus dem Bereich Technische Ausrüstung HLS maßgebend.
2) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, Nachweis durch Kopie als Anlage
Mindeststandards:
1.) Angabe zum Mindesthonorarumsatz: Der Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Technische Ausrüstung HLS (ALG 1-3+7-8) gemäß § 53 ff. HOAI 2013 in EUR brutto) wird festgelegt mit 500 000 EUR brutto.
1.) Angabe zum Mindesthonorarumsatz: Der Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Technische Ausrüstung HLS (ALG 1-3+7-8) gemäß § 53 ff. HOAI 2013 in EUR brutto) wird festgelegt mit 500 000 EUR brutto.
2.) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden;Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2) Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden,mind. 1 500 000 EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
2) Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden,mind. 1 500 000 EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 (2) und (3) VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten
2) Einreichen d. vollständigen Teilnahmeantrages (Bewerbungsformular und entsprechende Anlagen) auf der Vergabe-Plattform (d.h. Ausschluss von Teilnahmeanträgen, per Post, E-Mail oder Fax)
3) Abschlusserklärungen unterschrieben (Textform)
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73(3) VgV 2016
5) Angabe Art der Bewerbung
6) bei Bewerbergemeinschaften: im Original gezeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft
7) Vorlage Organigramm
8) Angaben zu Nachauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer im Original gezeichnet.
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47(1) VgV 2016, bei Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung d. anderen Unternehmen im Original gezeichnet
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
15) Mindestreferenzen A gem. Pkt. III.1.3), Fachplanung TA HLSK (ALG 1-3) Neubau eines Gebäudes, BWK KG 410-430 mind. 2,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer im Zeitraum 1.8.2008 bis 31.7.2018
16) Mindestreferenz B gem. Pkt. III.1.3), Fachplanung Gebäudeautomation (ALG 8) Neubau eines Gebäudes, BWK KG 480 mind. 200 000 EUR brutto, Übergabe Nutzer im Zeitraum 1.8.2008 bis 31.7.2018
(Hinweis: bei öffentlichen Auftraggebern ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen)
17) Nachweise berufl. Qualifikation Projektleiter (PL)/Objektüberwacher(OÜ)/Fachplaner (FP) ALG 8 gem. Pkt. III.1.3), durch Vorlage Studienabschluss Dipl. Ing./Master in Fachrichtung Technische Ausrüstung HLSK oder vergleichbares technisches Studium, das zur benannten Planung befähigt
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
17) Nachweise berufl. Qualifikation Projektleiter (PL)/Objektüberwacher(OÜ)/Fachplaner (FP) ALG 8 gem. Pkt. III.1.3), durch Vorlage Studienabschluss Dipl. Ing./Master in Fachrichtung Technische Ausrüstung HLSK oder vergleichbares technisches Studium, das zur benannten Planung befähigt
Falls der OÜ (ALG 1-3 oder ALG 8) den geforderten Abschluss nicht aufweist, muss der Nachweis eines anderweitigen technisches Studiums mit Abschluss als Techniker/ Meister/ Bachelor sowie der Nachweis von mind. 10 Jahren Berufserfahrung als OÜ im Bereich der geforderten Anlagengruppen erbracht werden (Nachweis durch Auflistung der erbrachten Vorhaben)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Falls der OÜ (ALG 1-3 oder ALG 8) den geforderten Abschluss nicht aufweist, muss der Nachweis eines anderweitigen technisches Studiums mit Abschluss als Techniker/ Meister/ Bachelor sowie der Nachweis von mind. 10 Jahren Berufserfahrung als OÜ im Bereich der geforderten Anlagengruppen erbracht werden (Nachweis durch Auflistung der erbrachten Vorhaben)
18) Berufserfahrung PL/OÜ/FP ALG 8 gem. Pkt. III.1.3), mind. 5 Jahre in geforderter Fachrichtung;
(Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung dieses Teilnahmeantrages)
19) Projektleiter und Objektüberwacher (ALG 1-3) nicht in Personalunion-Ausschlussgrund. (Personalunion für FP ALG 8/OÜ ALG 8 ist zulässig)
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) können der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Die Aufgabenstellung mit Bewertungsmatrix Stufe II, sowie die Unterlagen zum Vertrag liegen den Vergabeunterlagen bei.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Forschungsneubau CEEC Jena II wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderphase 2018-2022 gefördert.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYYC
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 138-315702 (2018-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von zwei Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines „Campus Chemie":
— Neubau für Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II),
— Neubau für ein Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena. Die beiden Neubauten sollen sich dabei mit den Bestandsgebäuden ZAF und CEEC I als Gebäudeensemble ablesen lassen und den künftigen Anforderungen und Ansprüchen der Nutzer (Friedrich-Schiller-Universität) gerecht werden.
Gesamtkostenrahmen (KG 200-600): derzeit ca. 31 200 610 EUR brutto
Bauwerkskosten KG 410-430+470-480: derzeit ca. 10 587 430 EUR brutto
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von zwei Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines „Campus Chemie":
— Neubau für Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II),
— Neubau für ein Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena. Die beiden Neubauten sollen sich dabei mit den Bestandsgebäuden ZAF und CEEC I als Gebäudeensemble ablesen lassen und den künftigen Anforderungen und Ansprüchen der Nutzer (Friedrich-Schiller-Universität) gerecht werden.
Gesamtkostenrahmen (KG 200-600): derzeit ca. 31 200 610 EUR brutto
Bauwerkskosten KG 410-430+470-480: derzeit ca. 10 587 430 EUR brutto
Gesamtwert des Auftrags: 1330787.83 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Neubau des Anwendungszentrums AWZ CEEC Jena wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 gefördert.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYR0
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von zwei Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines „Campus Chemie":
— Neubau für Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II),
— Forschungsneubau des Center for Energy and Enviromental Chemistry Jena(CEEC Jena II),
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 25/2018
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-16 📅
Name: DERU Planungsgesellschaft für Energie-, Reinraum- und Umwelttechnik mbH
Postanschrift: Hermann-Reichelt-Straße 3 a
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1354075.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Neubau des Anwendungszentrums AWZ CEEC Jena wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 gefördert.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYR0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,