Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung Tragwerksplanung für Gebäude im Bewerberbüro tätig sind. (Wichtung 10);
2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Fachplanung Tragwerksplanung geleistet hat. Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 01.01.2010 liegt und ist bis dato abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) ist. (Wichtung je Referenzprojekt 20, also 60 insgesamt).
Zur Bewertung der Vergleichbarkeit werden die folgenden Projektmerkmale herangezogen:
Die Bauwerkosten betragen mindestens 6,0 Mio. EUR brutto.
Der erbrachte Leistungsumfang umfasst alle Leistungsphasen (LPH) 2 bis 6, Grundleistungen nach § 51 HOAI sowie einzelne Besondere Leistungen zu LPH 3 (Nachweise der Erdbebensicherung) und zu LPH 8 (Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen).
Die Gründung hatte auf gestörtem Baugrund (z. B. auf einer Abbruchfläche) zu erfolgen.
Planung und Bau erfolgte in Bauabschnitten.
Der Bau erfolgte im Bestand mit Auswirkungen auf den laufenden Betrieb des Bestandes.
3) Technische Leitung: Benennung des vorgesehenen Projektingenieurs zuständig für die Planung und die Objektüberwachung, mit Bewertung der Erfahrung anhand von Referenzprojekten. (Wichtung 20).
4) Hinweise:
4.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert;
4.2) Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften müssen die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte unter der Ziff. 2. entweder von der Arbeits- und Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Arbeits-/Bietergemeinschaft erbracht worden sein. Hat das betreffende Mitglied die in dem Referenzprojekt abgefragten Leistungen nicht als einzelner Auftragnehmer erbracht, sondern ebenfalls in Form einer Arbeits- /Bietergemeinschaft, ist nachzuweisen, dass er die von ihm angegebenen Leistungsphasen selbst erbracht hat. Die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend;
4.3) Den in dem Bewerbungsbogen unter der Ziff. 2 zu dokumentierenden Referenzprojekten ist je ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten dient. Je Referenzprojekt Projekt ist 1 DIN A4 Seite (bei 3 Referenzprojekten also insgesamt 3 DIN A4 Seiten) vorzulegen;
4.4) Im Falle des Einschaltens von Nachunternehmen, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 7;
4.5) Fehlen unter den Ziff. 1. bis 3. Angaben, Erklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Erklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV.
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.