Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau der Realschule Plus in Bobenheim-Roxheim in Bauabschnitten, Grundleistungen LPH 1 bis 6 sowie einzelne besondere Leistungen zu LPH 2, 3, 8 gemäß § 51 HOAI
Bei der 3-zügigen Realschule plus in Bobenheim-Roxheim ist das notwendige Raumprogramm in den Bestandsbauten nicht realisierbar. Zusätzlich wird die Schule zukünftig als „Schwerpunktschule – Inklusion“ der Sekundarstufe I im Rhein-Pfalz-Kreis geführt. Die bestehenden Schulgebäude aus den 1960-1980er Jahren weisen bauliche Mängel auf. Durch ein Gutachten wurde festgestellt, dass ein Neubau versus einer Sanierung die wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt. Zur Erlangung von Planungskonzepten für einen Ersatzneubau am Schulstandort mit rd. 3 050 m Nutzungsfläche wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Zweck des Planungswettbewerbes war es, eine Lösung für die bauliche Konzeption in 3 Bauabschnitten zu finden. Durch die Bildung von Bauabschnitten muss der laufende Schulbetrieb gewährleistet bleiben. Informationen zum Projekt: Die beauftragten Wettbewerbspläne, der Auslobungstext zum Planungswettbewerb, siehe unter dem unter I.3) angegebenen Link.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Bei der 3-zügigen Realschule plus in Bobenheim-Roxheim ist das notwendige Raumprogramm in den Bestandsbauten nicht realisierbar. Zusätzlich wird die Schule zukünftig als „Schwerpunktschule – Inklusion“ der Sekundarstufe I im Rhein-Pfalz-Kreis geführt. Die bestehenden Schulgebäude aus den 1960-1980er Jahren weisen bauliche Mängel auf. Durch ein Gutachten wurde festgestellt, dass ein Neubau versus einer Sanierung die wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt. Zur Erlangung von Planungskonzepten für einen Ersatzneubau am Schulstandort mit rd. 3 050 m
Bei der 3-zügigen Realschule plus in Bobenheim-Roxheim ist das notwendige Raumprogramm in den Bestandsbauten nicht realisierbar. Zusätzlich wird die Schule zukünftig als „Schwerpunktschule – Inklusion“ der Sekundarstufe I im Rhein-Pfalz-Kreis geführt. Die bestehenden Schulgebäude aus den 1960-1980er Jahren weisen bauliche Mängel auf. Durch ein Gutachten wurde festgestellt, dass ein Neubau versus einer Sanierung die wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt. Zur Erlangung von Planungskonzepten für einen Ersatzneubau am Schulstandort mit rd. 3 050 m
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 173-392558
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Das Projekt wird durch Bundes- und Landesmittel gefördert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen:
Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1, Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 sowie die einzelne Besondere Leistungen zu
LPH 2: Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung sowie Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung,
LPH 3: Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung sowie Nachweise der Erdbebensicherung,
LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
Es werden die folgenden Auftragsstufen gebildet, wobei jeweils alle Bauabschnitte erfasst sind:
Auftragsstufe 2: LPH 5 Ausführungsplanung, LPH 6 Vorbereitung der Vergabe sowie LPH 8 Objektüberwachung.
Bei der Bearbeitung der LPH 5 bis 8 ist die bauliche Umsetzung in 3 zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten zu beachten, so dass der Schulbetrieb gewährleistet ist.
Die vorgenannten Leistungen werden dann stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Die vorgenannten Leistungen werden dann stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Der Auslober hat aufgrund einer Machbarkeitsstudie den Kostenrahmen für den Neubau in Bezug auf die Bauwerkskosten (KG 300+400) mit rd. 8 050 000 EUR brutto definiert. Nach Auftragserteilung ist von Architekt und Fachingenieuren auf Basis des Wettbewerbsentwurfs eine baulich konstruktiv und technische Entwurfslösung herbeizuführen, die zur Einhaltung des definierten Kostenrahmens der Bauwerkskosten führt. Dabei könnten die Anteile aufgrund einer vorab standardisierten Kostenschätzung für die KG 300 bei rd. 6 180 000 EUR brutto und für die KG 400 bei rd. 1 870 000 EUR brutto liegen. Der Auftragnehmer wird den anteiligen Kostenrahmen einzuhalten haben.
Der Auslober hat aufgrund einer Machbarkeitsstudie den Kostenrahmen für den Neubau in Bezug auf die Bauwerkskosten (KG 300+400) mit rd. 8 050 000 EUR brutto definiert. Nach Auftragserteilung ist von Architekt und Fachingenieuren auf Basis des Wettbewerbsentwurfs eine baulich konstruktiv und technische Entwurfslösung herbeizuführen, die zur Einhaltung des definierten Kostenrahmens der Bauwerkskosten führt. Dabei könnten die Anteile aufgrund einer vorab standardisierten Kostenschätzung für die KG 300 bei rd. 6 180 000 EUR brutto und für die KG 400 bei rd. 1 870 000 EUR brutto liegen. Der Auftragnehmer wird den anteiligen Kostenrahmen einzuhalten haben.
Der Auslober hat den zeitlichen Ablauf des Projektes wie folgt geplant: Ende 2018 Beauftragung der Fachingenieure, Ende Mai 2019 Fertigstellung der Genehmigungsplanung (Abschluss der Beauftragungsstufe 1 mit Leistungsphase 4 und Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag), ab Juni 2019 Beginn der Beauftragungsstufe 2: Baubeginn Dezember 2019, Baufertigstellung Juli 2022.
Der Auslober hat den zeitlichen Ablauf des Projektes wie folgt geplant: Ende 2018 Beauftragung der Fachingenieure, Ende Mai 2019 Fertigstellung der Genehmigungsplanung (Abschluss der Beauftragungsstufe 1 mit Leistungsphase 4 und Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag), ab Juni 2019 Beginn der Beauftragungsstufe 2: Baubeginn Dezember 2019, Baufertigstellung Juli 2022.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 190 000 EUR 💰
Dauer: 44 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Ggfs. bei Verlängerung der Bauzeit
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung in zwei Beauftragungsstufen (1. Stufe LPH 1 bis 4; 2.Stufe LPH 5 bis 8, siehe Abschnitt II.2.4)
Zusätzliche Informationen: Das Projekt wird durch Bundes- und Landesmittel gefördert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 67240 Bobenheim-Roxheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person und deren Bürozugehörigkeit) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person und deren Bürozugehörigkeit) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5 nachweisen.
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5 nachweisen.
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die Angaben unter den Ziff. 1. und 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die Angaben unter den Ziff. 1. und 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 7. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung Tragwerksplanung bei Gebäuden aus den letzten drei Jahren (2015, 2016 und 2017) (Wichtung 10).
2) Hinweise:
2.) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert.
2.) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben, Erklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Erklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben, Erklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Erklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV.
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung Tragwerksplanung für Gebäude im Bewerberbüro tätig sind. (Wichtung 10);
2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Fachplanung Tragwerksplanung geleistet hat. Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 01.01.2010 liegt und ist bis dato abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) ist. (Wichtung je Referenzprojekt 20, also 60 insgesamt).
2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Fachplanung Tragwerksplanung geleistet hat. Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 01.01.2010 liegt und ist bis dato abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) ist. (Wichtung je Referenzprojekt 20, also 60 insgesamt).
Zur Bewertung der Vergleichbarkeit werden die folgenden Projektmerkmale herangezogen:
Die Bauwerkosten betragen mindestens 6,0 Mio. EUR brutto.
Der erbrachte Leistungsumfang umfasst alle Leistungsphasen (LPH) 2 bis 6, Grundleistungen nach § 51 HOAI sowie einzelne Besondere Leistungen zu LPH 3 (Nachweise der Erdbebensicherung) und zu LPH 8 (Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen).
Der erbrachte Leistungsumfang umfasst alle Leistungsphasen (LPH) 2 bis 6, Grundleistungen nach § 51 HOAI sowie einzelne Besondere Leistungen zu LPH 3 (Nachweise der Erdbebensicherung) und zu LPH 8 (Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen).
Die Gründung hatte auf gestörtem Baugrund (z. B. auf einer Abbruchfläche) zu erfolgen.
Planung und Bau erfolgte in Bauabschnitten.
Der Bau erfolgte im Bestand mit Auswirkungen auf den laufenden Betrieb des Bestandes.
3) Technische Leitung: Benennung des vorgesehenen Projektingenieurs zuständig für die Planung und die Objektüberwachung, mit Bewertung der Erfahrung anhand von Referenzprojekten. (Wichtung 20).
4) Hinweise:
4.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert;
4.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert;
4.2) Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften müssen die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte unter der Ziff. 2. entweder von der Arbeits- und Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Arbeits-/Bietergemeinschaft erbracht worden sein. Hat das betreffende Mitglied die in dem Referenzprojekt abgefragten Leistungen nicht als einzelner Auftragnehmer erbracht, sondern ebenfalls in Form einer Arbeits- /Bietergemeinschaft, ist nachzuweisen, dass er die von ihm angegebenen Leistungsphasen selbst erbracht hat. Die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend;
4.2) Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften müssen die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte unter der Ziff. 2. entweder von der Arbeits- und Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Arbeits-/Bietergemeinschaft erbracht worden sein. Hat das betreffende Mitglied die in dem Referenzprojekt abgefragten Leistungen nicht als einzelner Auftragnehmer erbracht, sondern ebenfalls in Form einer Arbeits- /Bietergemeinschaft, ist nachzuweisen, dass er die von ihm angegebenen Leistungsphasen selbst erbracht hat. Die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend;
4.3) Den in dem Bewerbungsbogen unter der Ziff. 2 zu dokumentierenden Referenzprojekten ist je ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten dient. Je Referenzprojekt Projekt ist 1 DIN A4 Seite (bei 3 Referenzprojekten also insgesamt 3 DIN A4 Seiten) vorzulegen;
4.3) Den in dem Bewerbungsbogen unter der Ziff. 2 zu dokumentierenden Referenzprojekten ist je ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten dient. Je Referenzprojekt Projekt ist 1 DIN A4 Seite (bei 3 Referenzprojekten also insgesamt 3 DIN A4 Seiten) vorzulegen;
4.4) Im Falle des Einschaltens von Nachunternehmen, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 7;
4.5) Fehlen unter den Ziff. 1. bis 3. Angaben, Erklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Erklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV.
4.5) Fehlen unter den Ziff. 1. bis 3. Angaben, Erklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Erklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV.
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen, vgl. unter Abschnitt III.1.1) Ziff. 5, 6 und 8.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen, vgl. unter Abschnitt III.1.1) Ziff. 5, 6 und 8.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben Ziff. „5. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags“
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle, durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle, durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der vorgesehenen Projektorganisation während Planungs- und Ausführungsphase
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der Herangehensweise an die Erarbeitung eines Tragsystems für ein Schulgebäude.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kostenkontrolle: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung von vorgesehenen Maßnahmen u. Methoden zur Kostenkontrolle u. Kostensicherheit mit Projektbezug
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot: Honorarangebot auf Basis der vorab eingesetzten Honorarparameter (Anrechenbare Kosten, Honorarzone III) für Grundleistungen LPH 1 bis 6 sowie für einzelne Besondere Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
1) Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen;
2) Angaben zu der Bieterkommunikation;
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens;
4) Zuschlagskriterien;
5) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Details zu den vorgenannten Aspekten, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Postanschrift: Europaplatz 5
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Quelle: OJS 2018/S 173-392558 (2018-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 191437.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auslober hat aufgrund einer Machbarkeitsstudie den Kostenrahmen für den Neubau in Bezug auf die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) mit rd. 8 050 000 EUR brutto definiert. Nach Auftragserteilung ist von Architekt und Fachingenieuren auf Basis des Wettbewerbsentwurfs eine baulich konstruktiv und technische Entwurfslösung herbeizuführen, die zur Einhaltung des definierten Kostenrahmens der Bauwerkskosten führt. Dabei könnten die Anteile aufgrund einer vorab standardisierten Kostenschätzung für die KG 300 bei rd. 6 180 000 EUR brutto und für die KG 400 bei rd. 1 870 000 EUR brutto liegen. Der Auftragnehmer wird den anteiligen Kostenrahmen einzuhalten haben.
Der Auslober hat aufgrund einer Machbarkeitsstudie den Kostenrahmen für den Neubau in Bezug auf die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) mit rd. 8 050 000 EUR brutto definiert. Nach Auftragserteilung ist von Architekt und Fachingenieuren auf Basis des Wettbewerbsentwurfs eine baulich konstruktiv und technische Entwurfslösung herbeizuführen, die zur Einhaltung des definierten Kostenrahmens der Bauwerkskosten führt. Dabei könnten die Anteile aufgrund einer vorab standardisierten Kostenschätzung für die KG 300 bei rd. 6 180 000 EUR brutto und für die KG 400 bei rd. 1 870 000 EUR brutto liegen. Der Auftragnehmer wird den anteiligen Kostenrahmen einzuhalten haben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-22 📅
Name: Kempen Krause Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 41
Postort: Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 191437.05 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.