Fachplanung Tragwerksplanung für Gebäude gemäß § 51 HOAI für das Projekt „food akademie Neuwied“: Neubau Kompetenzzentrum Supermarkt der Bundesfachschule des Lebensmittelhandels“

food akademie Neuwied GmbH

Die food akademie Neuwied GmbH, die gemeinnützig anerkannte überbetriebliche Bildungseinrichtung des deutschen Lebensmittelhandels plant die Neuerrichtung bzw. Erweiterung der bestehenden Einrichtung. Um die Aus- und Weiterbildung gemäß den heutigen technischen und pädagogischen Standards durchführen zu können, ist ein Neubau der zentralen Lehreinrichtungen „Lehrsupermarkt“ und Seminarräume sowie von Aufenthalts- und Wohnräumen in Internatsform mit einer Nutzungsfläche von insgesamt rd. 2.236 m erforderlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-11 Auftragsbekanntmachung
2018-06-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die food akademie Neuwied GmbH, die gemeinnützig anerkannte überbetriebliche Bildungseinrichtung des deutschen Lebensmittelhandels plant die Neuerrichtung bzw. Erweiterung der bestehenden Einrichtung. Um die Aus- und Weiterbildung gemäß den heutigen technischen und pädagogischen Standards durchführen zu können, ist ein Neubau der zentralen Lehreinrichtungen „Lehrsupermarkt“ und Seminarräume sowie von Aufenthalts- und Wohnräumen in Internatsform mit einer Nutzungsfläche von insgesamt rd. 2.236 m Zur Erlangung von Planungskonzepten ist ein Architektenwettbewerb durchgeführt worden, Auslobungstext siehe unter https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neuwied 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: food akademie Neuwied GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 36
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Kontakt
Internetadresse: http://www.food-akademie.de 🌏
E-Mail: fuchs@food-akademie.de 📧
Telefon: +49 2631830400 📞
Fax: +49 2631830500 📠
URL der Dokumente: https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 009-015989
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
1. Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen 2. Angaben zu der Bieterkommunikation 3. Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens 4. Zuschlagskriterien 5. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Details zu den vorgenannten Aspekten, siehe unter https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/. Hier unter: Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die food akademie Neuwied GmbH, die gemeinnützig anerkannte überbetriebliche Bildungseinrichtung des deutschen Lebensmittelhandels plant die Neuerrichtung bzw. Erweiterung der bestehenden Einrichtung. Um die Aus- und Weiterbildung gemäß den heutigen technischen und pädagogischen Standards durchführen zu können, ist ein Neubau der zentralen Lehreinrichtungen „Lehrsupermarkt“ und Seminarräume sowie von Aufenthalts- und Wohnräumen in Internatsform mit einer Nutzungsfläche von insgesamt rd. 2.236 m
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Zur Erlangung von Planungskonzepten ist ein Architektenwettbewerb durchgeführt worden, Auslobungstext siehe unter https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/.
Aufgabe des zu beauftragenden Ingenieurbüros wird es sein, für einen aus dem Wettbewerbsverfahren hervorgegangenen und vorliegenden architektonischen Entwurf eine wirtschaftliche Tragstruktur und Tragkonstruktion zu planen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen:
Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung für Gebäude gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1 Leistungsphasen (LP) 1-6 sowie Besondere Leistungen zu LP 3, LP 4 und LP 8.
Es werden die folgenden Auftragsstufen gebildet:
Bauauftragungsstufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung sowie „Besondere Leistungen“ zu LP 3 / LP 4.
Bauauftragungsstufe 2: LP 6 Vorbereitung der Vergabe sowie „Besondere Leistungen“ zu LP 8 Objektüberwachung.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
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Das Projekt wird vom Bund (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) und vom Land Rheinland-Pfalz (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau) gefördert. Die Kostenobergrenze ist von den Zuwendungsgebern verbindlich für die Bauwerkskosten (KG 300 + 400 / DIN 276-1:2008-12) in Höhe von 6 000 000 EUR brutto festgelegt worden. Nach Auftragserteilung ist von Architekt und Fachingenieuren auf der Basis des Wettbewerbsentwurfes eine baulich konstruktive und technische Entwurfslösung herbeizuführen, die zur Einhaltung der definierten Kostenobergrenze der gesamten Bauwerkskosten (KG 300 + 400) führt. Dabei könnten die Anteile aufgrund einer vorab standardisierten Kostenschätzung für die KG 300 bei rd. 4 430 000 EUR brutto und für die KG 400 bei rd. 1 570 000 EUR brutto liegen. Die Gesamtmaßnahme ist hinsichtlich der Finanzierung mit Bundes-, Landes- und Eigenmitteln des Bauherrn abgestimmt. Eine Kostenerhöhung kann daher nicht finanziert werden. Die Einhaltung der vereinbarten Finanzierungsgrenzen der vorgenannten Kostengruppen ist daher Auftragsgegenstand.
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung, siehe Abschnitt II.2.4).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 56564 Neuwied

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
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2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person und deren Bürozugehörigkeit) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
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3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
4. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
5. Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
6. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5 nachweisen.
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7. Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
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8. Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 7. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
9. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1.1 bis 1.8 nicht bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß Abschnitt IV.2.2) vorgelegt, werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
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10. Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung Tragwerksplanung bei Gebäuden in den letzten drei Jahren (2014, 2015 und 2016) (Wichtung 10).
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/ hier unter: Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung Tragwerksplanung bei Gebäuden, die im Bewerberbüro tätig sind. (Wichtung 20).
2. Technische Leitung: Benennung der Personen, die bei dem konkreten Projekt für die technische Leitung (Projektleitung und Objektüberwachung) vorgesehen sind. (Wichtung 30).
3. Referenzprojekt: Darstellung eines ausgewählten Projektes (Gebäude), für das der Bewerber die Fachplanung Tragwerksplanung geleistet hat: Neubau oder Erweiterungsbau einer öffentlichen Einrichtung mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen und somit verschiedenen Anforderungen an die Tragkonstruktion innerhalb eines Gebäudes. (Wichtung 40)
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Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/ hier unter: Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen. Vgl. unter Abschnitt III.1.1) Ziff. 5., 6. und 8.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben Ziff. „5. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags“.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, werden die Plätze 3 und 4 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
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Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter notarieller Aufsicht statt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Als gemeinnützig anerkannte überbetriebliche Bildungseinrichtung des deutschen Lebensmittelhandels, staatlich anerkannte Ergänzungsfachschule in privater Trägerschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Thorsten Fuchs
Internetadresse: www.food-akademie.de 🌏
Dokumente URL: https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen
2. Angaben zu der Bieterkommunikation
3. Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens
4. Zuschlagskriterien
5. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Details zu den vorgenannten Aspekten, siehe unter https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/.
Hier unter: Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2.
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Quelle: OJS 2018/S 009-015989 (2018-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die food akademie Neuwied GmbH, die gemeinnützig anerkannte überbetriebliche Bildungseinrichtung des deutschen Lebensmittelhandels plant die Neuerrichtung bzw. Erweiterung der bestehenden Einrichtung. Um die Aus- und Weiterbildung gemäß den heutigen technischen und pädagogischen Standards durchführen zu können, ist ein Neubau der zentralen Lehreinrichtungen „Lehrsupermarkt“ und Seminarräume sowie von Aufenthalts- und Wohnräumen in Internatsform mit einer Nutzungsfläche von insgesamt rd. 2 236 m
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Gesamtwert des Auftrags: 176626.07 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 120-273936
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 009-015989
ABl. S-Ausgabe: 120

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beauftragt die folgenden Leistungen stufenweise:
Das Projekt wird vom Bund (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) und vom Land Rheinland-Pfalz (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau) gefördert. Die Kostenobergrenze ist von den Zuwendungsgebern verbindlich für die Bauwerkskosten (KG 300+400 / DIN 276-1:2008-12) in Höhe von 6,0 Mio. € brutto festgelegt worden. Von Architekt und Fachingenieuren ist auf der Basis des Wettbewerbsentwurfes eine baulich konstruktive und technische Entwurfslösung herbeizuführen, die zur Einhaltung der definierten Kostenobergrenze der gesamten Bauwerkskosten (KG 300+400) führt. Die Gesamtmaßnahme ist hinsichtlich der Finanzierung mit Bundes-, Landes- und Eigenmitteln des Bauherrn abgestimmt. Eine Kostenerhöhung kann daher nicht finanziert werden. Die Einhaltung der vereinbarten Finanzierungsgrenzen der vorgenannten Kostengruppen ist daher Auftragsgegenstand.
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Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung, siehe Abschnitt II.2.4)

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kostenkontrolle
Kostenkriterium: Honorarangebot
Gewichtung der Kosten: 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-21 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet:
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„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2018/S 120-273936 (2018-06-21)