Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
Telefon: +49 64193901892📞
E-Mail: vergabe@lkgi.de📧
Fax: +49 64193901766 📠
Region: Gießen, Landkreis🏙️
URL: http://www.lkgi.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Heizung, Lüftung, Sanitär, Gebäudeautomation für den Neubau einer Grundschule
96-41-894-18”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Heizung, Lüftung, Sanitär und Gebäudeautomation für den Neubau einer Grundschule.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 237 635 💰
Gegenstand des Auftrags ist die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, § 53 Abs. 2 Nr. 1-3, 7 HOAI, Heizung, Lüftung, Sanitär, Gebäudeautomation und § 43 HOAI, technische Anlagen in Außenanlagen, für den Neubau der Grundschule Staufenberg.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Entwurfsqualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 23
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Termineinhaltung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Kosteneinhaltung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck der Präsentation
Preis (Gewichtung): 10.00
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 120-273642
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe G-TEC Ingenieure GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G-TEC Ingenieure GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 70
Postort: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Siegen-Wittgenstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 237 635 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YDZ7
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120📞
Fax: +49 6151125816 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120📞
Fax: +49 6151125816 📠
Quelle: OJS 2019/S 031-070165 (2019-02-11)