Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Grundeignungs- und Eingangskriterien für die Bewertung nach Matrix sind Gesamtumsatz, Beschäftigtenzahl und Versicherung. Das Erreichen der Eingangskriterien wird wie folgt festgelegt:
— Mittlerer Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (FBL Punkt. 2.2) mindestens 1,0 Mio. EUR/a*,
— Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre (FBL Punkt. 2.5) nicht unter 6*,
— Vorliegen der Erklärung, Zusicherung oder des Nachweises der Berufshaftpflichtversicherung (FBL Punkt 2.1)
*Bei Unterschreiten dieser Werte wird der TN-Antrag nicht weiter gewertet.
Kriterium „Befähigung und Erfahrungen der Projektleitung“ (FBL Pkt. 2.3)
Hauptkriterium: Fachliche Eignung
Erreichbare ungewichtete Punktzahl: 10
Kriterienfaktor: 3
Erreichbare Maximalpunktzahl nach Wichtung 30
Kriterium „Erfahrungen aus Referenzprojekten“ (FBL Pkt. 2.4)
Hauptkriterium: Fachliche Eignung
Erreichbare ungewichtete Punktzahl: 10
Kriteriengewichtung mit Faktor: 3
Erreichbare Maximalpunktzahl nach Wichtung: 30
Kriterium „Projektteam und projektbezogene Organisation“ (FBL Pkt. 2.6)
Hauptkriterium: Fachliche Eignung
Erreichbare ungewichtete Punktzahl: 10
Kriteriengewichtung mit Faktor: 2
Erreichbare Maximalpunktzahl nach Wichtung 20
Kriterium „Technische Ausstattung“ (FBL Pkt. 2.7)
Kriterium: Fachliche Eignung
Erreichbare ungewichtete Punktzahl: 10
Kriteriengewichtung mit Faktor: 1
Erreichbare Maximalpunktzahl nach Wichtung: 10
Kriterium „Qualitätssicherung“ (FBL Pkt. 2.8)
Kriterium: Fachliche Eignung
Erreichbare ungewichtete Punktzahl: 10
Kriteriengewichtung mit Faktor: 1
Erreichbare Maximalpunktzahl nach Wichtung: 10
Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die konkrete Untersetzung der Punktevergabe in den Teilbereichen findet sich im Beiblatt der frei verfügbaren Vergabeunterlagen: „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“