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— Es sind mindestens zwei Referenzen zu benennen, bei denen die Auftragsausführung (Wartung und Störungsbehebung) bereits begonnen wurde und seit mindestens 6 Monaten andauert bzw. die innerhalb der letzten Jahre (2015, 2016, 2017) abgeschlossen wurden. Es muss sich um mit dem hier zu vergebenen Auftrag vergleichbare Referenzen handeln. Vergleichbar sind die Referenzen wenn sie mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Mindestens eine Referenz aus dem Bereich Facilitymanagement an BOS-Digitalfunkstandorten. Kann nur eine Referenz aus dem o. g. Bereich vorgelegt werden, ist die zweite Referenz aus dem Bereich Facilitymanagement an Mobilfunkstandorten in Deutschland oder der EU vorzulegen. Die Referenzen müssen mindestens die Leistungen:
— Betreuung von mindestens 400 Standorten im Bereich BOS-Digitalfunk/Mobilfunk (mindestens eine Referenz im Bereich BOS-Digitalfunk, die zweite kann aus dem Bereich Mobilfunk stammen),
— Prüfung von Masten (große Mastprüfung),
— Wartung von Klimageräten,
— Betreuung der Elektrotechnik,
— Umfang der Störungsbehebung/-bereitschaft,
— Leistungen, die eine Steigberechtigung voraussetzen,
— Erstellen/Umgang mit Wartungskalendern,
umfassen. Zusätzlich ist die Erfahrung mit Netzersatzanlagen darzustellen, soweit diese vorhanden ist. Für die Referenzangaben ist Anlage 10 zu verwenden.