Facilitymanagement BOS-Digitalfunk Baden-Württemberg

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei

Facility-, Störungs- und Wartungsmanagement inklusive Dokumentation der BOS-Digitalfunkstandorte in Baden-Württemberg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-23 Auftragsbekanntmachung
2018-01-26 Ergänzende Angaben
2018-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: 2018-11V-10-3
Kurze Beschreibung:
Facility-, Störungs- und Wartungsmanagement inklusive Dokumentation der BOS-Digitalfunkstandorte in Baden-Württemberg
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Postanschrift: Nauheimer Straße 99-100
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://pptls.polizei-bw.de/ 🌏
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de 📧
Fax: +49 7112302-1099 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5YYF5G 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5YYF5G 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-25 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 017-035020
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYF5G

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst das Facility-, Störungs- und Wartungsmanagement inklusive Dokumentation der derzeit ca. 800 BOS-Standorte (Basisstationen, Richtfunkstandorte, Leitstellen) in Baden-Württemberg. Es muss sichergestellt werden, dass die Standorte des Digitalfunk-BOS jederzeit, d. h. im 24/7-Betrieb funktionsgerecht genutzt werden können.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber wird eine zweimalige Option zur Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr eingeräumt. Sämtliche Bestimmungen des Vertrages gelten während des Optionszeitraums unverändert fort. Das Optionsrecht ist durch den Auftraggeber schriftlich spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit Inspektion und Wartung diejenigen baulichen Instandsetzungsarbeiten als Zusatzleistungen auf Weisung des Auftraggebers auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind und die Wertgrenze je Standort und Maßnahme von 500 EUR netto nicht überschreiten.
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Der Auftragnehmer kann für Instandsetzungsarbeiten, die den Wert von 500 EUR netto überschreiten, beauftragt werden.
Wird im Verlauf des Vertragsverhältnisses festgestellt, dass eine Zusatzleistung regelmäßig oder an einer Vielzahl von Standorten zu erbringen ist, so kann diese Zusatzleistung durch einseitige Erklärung des Auftraggebers in die „Anlage Leistungsverzeichnis“ aufgenommen werden. In diesem Fall verständigen sich die Parteien innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahmeerklärung des Auftraggebers über einen Einheitspreis für diese Position.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baden-Württemberg
Die Standorte des BOS-Digitalfunks sind in ganz Baden-Württemberg verteilt. Eine Auflistung nach Landkreisen ist in Anlage 6 enthalten. Die detallierten Standortdaten werden nac…

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller, nicht älter als 6 Monate, Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind,
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— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden,
— Eigenerklärung zu gewerberechtlichen Voraussetzung: Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 GWB (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen (bspw. Berufsverbot) begangen worden sind (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, ob Vereinbarungen mit anderen Unternehmen im Hinblick auf dieses Vergabeverfahren oder in der Vergangenheit getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zu den Umsatzzahlen des Bieters oder der Bietergemeinschaft im Bereich Facilitymanagement an Digital- und Mobilfunkstandorten sowie Umsatzzahlen für das gesamte Unternehmen des Bieters oder der Bewerbergemeinschaft für die Jahre 2014, 2015, 2016, sofern bereits verfügbar auch für 2017, Anlage 11,
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— Erklärung der Hauptbank des Bieters, die Auskunft darüber gibt, oder der Bieter seinen Verpflichtungen regelmäßig nachkommt (in deutscher Sprache oder mit Übersetzung); im Falle von Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft erforderlich,
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— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr all 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR begangen wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
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— Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
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— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, Anlage 9.1,
— Verpflichtungserklärung zum AentG, Anlage 9.2,
— Mitarbeiterzahlen im Bereich Facilitymanagement an Digital- und Mobilfunkstandorten sowie Mitarbeiterzahlen im gesamten Unternehmen des Bieters oder der Bietergemeinschaft für die Jahre 2015, 2016, 2017, Anlage 11.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zu Qualifikationen der Mitarbeiter, die für den zu vergebenden Auftrag eingesetzt werden sollen, Anlage 15, Qualifikations-/Schulungsnachweise müssen auf Anforderung vorgelegt werden,
— Konzept zur Qualifikation und Fortbildung der Mitarbeiter im Betrieb des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (max. 5 DIN A 4 Seiten),
— Es sind mindestens 2 Referenzen zu benennen, bei denen die Auftragsausführung (Wartung und Störungsbehebung) bereits begonnen wurde und seit mindestens 6 Monaten andauert bzw. die innerhalb der letzten Jahre (2015, 2016, 2017) abgeschlossen wurden. Es muss sich um mit dem hier zu vergebenen Auftrag vergleichbare Referenzen handeln. Vergleichbar sind die Referenzen, wenn sie mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
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Mindestens eine Referenz aus dem Bereich Facilitymanagement an BOS-Digitalfunkstandorten. Kann nur eine Referenz aus dem o. g. Bereich vorgelegt werden, ist die zweite Referenz aus dem Bereich Facilitymanagement an Mobilfunkstandorten in Deutschland oder der EU vorzulegen. Die Referenzen müssen mindestens die Leistungen.
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— Prüfung von Masten (große Mastprüfung),
— Wartung von Klimageräten,
— Betreuung der Elektrotechnik,
— Umfang der Störungsbehebung/-bereitschaft,
— Leistungen, die eine Steigberechtigung voraussetzen,
— Erstellen/Umgang mit Wartungskalendern,
— Erfahrung mit Netzersatzanlagen.
Umfassen. Für die Referenzangaben ist Anlage 10 zu verwenden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich Mitarbeiter einzusetzen, die mindestens einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG) unterzogen worden sind. Dies gilt nicht für Tätigkeiten, die keinen Zutritt nach Ziffer 14 zum Standort benötigen.
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Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der Vertrag läuft längstens 6 Jahre und 3 Monate. Die ersten 3 Monate sind für eine Einarbeitung in die Unterlagen vorgesehen. Die Aufnahme der Leistungen beginnt am 01.10.2018. Die nach Ziehung der Verlängerungsoption mehr als 4 Jahre laufende Vertragszeit begründet sich mit der Amortisierungszeit der nötigen Investitionskosten des Auftragnehmers entsprechend Erwägungsgrund 62 der RL 2014/24/EU.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y5YYF5G 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Anfang 2022, 2023 oder 2024

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus dem GWB:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote.
§ 161 Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2018/S 017-035020 (2018-01-23)
Ergänzende Angaben (2018-01-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Funkverbindungseinrichtungen 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 020-042382
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 017-035020
ABl. S-Ausgabe: 20
Quelle: OJS 2018/S 020-042382 (2018-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Facility-, Störungs- und Wartungsmanagement inklusive Dokumentation der BOS-Digitalfunkstandorte in Baden-Württemberg.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 078-174561
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYNZ4

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst das Facility-, Störungs- und Wartungsmanagement inklusive Dokumentation der derzeit ca. 800 BOS-Standorte (Basisstationen, Richtfunkstandorte, Leitstellen) in Baden-Württemberg. Es muss sichergestellt werden, dass die Standorte des Digitalfunk-BOS jederzeit, d.h. im 24/7-Betrieb funktionsgerecht genutzt werden können.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Wird im Verlauf des Vertragsverhältnisses festgestellt, dass eine Zusatzleistung regelmäßig oder an einer Vielzahl von Standorten zu erbringen ist, so kann diese Zusatzleistung durch einseitige Erklärung des Auftraggebers in die „Anlage Leistungsverzeichnis" aufgenommen werden. In diesem Fall verständigen sich die Parteien innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahmeerklärung des Auftraggebers über einen Einheitspreis für diese Position.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baden-Württemberg Die Standorte des BOS-Digitalfunks sind in ganz Baden-Württemberg verteilt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-17 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYNZ4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
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Quelle: OJS 2018/S 078-174561 (2018-04-19)