Fahrstromverstärkung Straßenbahn (Abschnitte B3 und B4) - GWs Offenbacher Landstraße (Los 1), Wittelsbacher Straße (Los 2) und Gräfstraße (Los 3)

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Die Verkehsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch im der Neubau von 3 Gleichrichterwerken.
Die Leistungen umfassen je Los:
— Planung und Herstellung von einem Gleichrichtwerkgebäude,
— Herstellung, Lieferung und Montage von Mttelspannungsanlage, Gleichrichtern, Transformatoren, und DC-Anlage,
— Aufbau einer neuen Eigenbedarfsanlage und einer Fernwirkanlage,
— Planung unf Herstellung von kombinierten von elektrischen Speisepunktschränken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-16 Auftragsbekanntmachung
2018-11-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren
Referenznummer: VGF-EU 79/18
Kurze Beschreibung:
Die Verkehsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch im der Neubau von 3 Gleichrichterwerken. Die Leistungen umfassen je Los: — Planung und Herstellung von einem Gleichrichtwerkgebäude, — Herstellung, Lieferung und Montage von Mttelspannungsanlage, Gleichrichtern, Transformatoren, und DC-Anlage, — Aufbau einer neuen Eigenbedarfsanlage und einer Fernwirkanlage, — Planung unf Herstellung von kombinierten von elektrischen Speisepunktschränken.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vgf-ffm.de 🌏
E-Mail: v.jungic@vgf-ffm.de 📧
Telefon: +49 6921322315 📞
Fax: +49 6921323336 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4967-129 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-17 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 093-211896
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben zu den Terminen: Planungsbeginn: 1.8.2018 Übergabe der Gebäudeplanung und Statik: 28.9.2018 Einbaubeginn: 4.2.2019 Inbetriebnahme: 25.10.2019 Schlussrechnung: 13.12.2019

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verkehsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch im der Neubau von 3 Gleichrichterwerken.
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Die Leistungen umfassen je Los:
— Planung und Herstellung von einem Gleichrichtwerkgebäude,
— Herstellung, Lieferung und Montage von Mttelspannungsanlage, Gleichrichtern, Transformatoren, und DC-Anlage,
— Aufbau einer neuen Eigenbedarfsanlage und einer Fernwirkanlage,
— Planung unf Herstellung von kombinierten von elektrischen Speisepunktschränken.
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Neubau Gleichrichterwerk Offenbacher Landstraße (B/B3)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Die Leistungen umfassen:
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Angaben zu den Terminen:
Planungsbeginn: 1.8.2018
Übergabe der Gebäudeplanung und Statik: 28.9.2018
Einbaubeginn: 4.2.2019
Inbetriebnahme: 25.10.2019
Schlussrechnung: 13.12.2019
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Neubau Gleichrichterwerk Wittelsbacher Allee (B/B4)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Neubau Gleichrichterwerk Gräfstraße (B/B4)
Losnummer: 3

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist,
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§
123 GWB,
124 GWB,
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Mindeststandards:
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
1) Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen, welche mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Mindestens 2 Referenzen müssen die Erstellung eines Fertigbetongebäudes beinhalten sowie mit zwei Streckenfeldern ausgebaut und geliefert worden sein.
Bei der Anführung der Referenzen sind eine kurze Beschreibung des Projektes, Angaben zum Auftraggeber (mit Telefonnummer), der Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung und der abgerechnete Netto-Auftragswert anzugeben.
2) Für die Durchführung der Maßnahme müssen mindestens 1 Projektleiter und 1 Bauleiter benannt und bei der Ausführung eingesetzt werden.
Die benannten Projekt- und Bauleiter können im Falle, dass ein Bieter den Zuschlag für mehrere Lose bekommt, auch mehrere Lose aus dieser Ausschreibung parallel betreuen.
Die eingeplanten Projekt- und Bauleiter müssen mit der Angebotsabgabe namentlich benannt werden.
3) Es müssen je Los mindestens 2 Monteure benannt und bei der Ausführung eingesetzt werden. Eine losübergreifende Tätigkeit der Monteure wird nicht anerkannt.
Die eingeplanten Monteure sind je Los mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen.
Sollten für die Montagetätigkeiten Subunternehmer vorgesehen sein, sind in diesem Falle ebenfalls jeweils 2 Monteure pro Los einzuplanen und mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen.
4) Sowohl die Monteure als auch die Projekt- bzw. Bauleiter müssen eine ihrer Tätigkeit entsprechende Qualifikation bzw. Berufserfahrung vorweisen können.
Wir halten uns vor, im Rahmen der Angebotsprüfung die Qualifikationen der angegebenen Monteur und der Bau- bzw. Projektleiter abzufragen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit gem. Nr. 110.1 und 2 ZVB/E-StB für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag von mehr als 250 000 EUR (ohne Umsatzst.) in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme auf Verlangen des Auftragnehmers gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche ausgetauscht.
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Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Netto-Abrechnungssumme. Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (netto) gem. § 641(3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der voraussichtl. Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung, auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt. Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags eine gesonderte Mängelansprüchebürgschaft gestellt werden. Die Gesamtsumme der Sicherheiten für Mängelansprüche beträgt höchstens den Betrag der Sicherheit nach Ziffer 110.1. ZVB/E-StB.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach VOB/B, Besonderen Vertragsbestimmungen (HVA B-StB). Letztere sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften („Bietergemeinschaftserklärung“).
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Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
III.2.2.1) Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden, je 2-fach maximiert p.a. (Betriebshaftpflichtversicherung) sowie 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p. a. (Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen.
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III.2.2.2) Der Auftraggeber wird von dem Auftragnehmer die Übergabe der Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag unmittelbar nach Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 1.1 ZVB/E-StB verlangen. Nach Ziffer 1.1 ZVB/E-StB besteht für den Auftragnehmer die vertragliche Verpflichtung eine Urkalkulation auf Verlangen vorzulegen. Dies erfolgt auch für den Fall, dass während der Auftragsdurchführung nachträglich gebildete Preise nach § 2 VOB/B geprüft werden.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Kurt-Schumacher-Straße 8
60311 Frankfurt am Main
Zusätzliche Informationen:
Es findet keine öffentliche Verlesung statt. Es sind daher zur Öffnung keine Personen zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energiekosten Transformator
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 80

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4967-129 🌏
Kontaktperson: Poststelle (Es sind keine elektronischen Angebote zugelassen. Die Angebote sind schriftlich abzugeben)
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.had.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber per E-Mail über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
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(2) Eignungsnachweis
Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann - soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
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(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
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(4) Die Abgabe des Angebotes muss in Papierform (2-fach) inkl. GAEB-Datei erfolgen.
(5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
(6) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form (E-Mail ist möglich), bis zum 19.6.2018 (12.00), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet.
(7) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt per E-Mail. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf der HAD für die Ausschreibung zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann Der Bieter ist im Sinne der Erstellung eines vollständigen Angebots verpflichtet, sich regelmäßig auf der HAD über die Ausschreibung zu informieren.
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(8) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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(9) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
(10) Für Bauwerke ist eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vorgesehen.
(11) Es darf je Los und pro Bieter maximal ein Angebot abgegeben werden.
(12) Weitere Erläuterungen zu Zuschlagskriterien => Siehe Anlage „Aufforderung zur Angebotsabgabe“

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB).
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Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 093-211896 (2018-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch der Neubau von 3 Gleichrichterwerken. Die Leistungen umfassen je Los: — Planung und Herstellung von einem Gleichrichtwerkgebäude, — Herstellung, Lieferung und Montage von Mittelspannungsanlage, Gleichrichtern, Transformatoren und DC-Anlage, — Aufbau einer neuen Eigenbedarfsanlage und einer Fernwirkanlage, — Planung und Herstellung von kombinierten elektrischen Speisepunktschränkend.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 230-526511
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 093-211896
ABl. S-Ausgabe: 230

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch der Neubau von 3 Gleichrichterwerken.
Mehr anzeigen
— Herstellung, Lieferung und Montage von Mittelspannungsanlage, Gleichrichtern, Transformatoren und DC-Anlage,
— Planung und Herstellung von kombinierten elektrischen Speisepunktschränkend.
— Planung und Herstellung von einem Gleichrichterwerkgebäude,
— Planung und Herstellung von kombinierten elektrischen Speisepunktschränken.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-03 📅
Name: MVV Netze GmbH
Postanschrift: Luisenring 49
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland 🇩🇪
Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 230-526511 (2018-11-26)