Es werden Fahrzeugabschleppdienste für ausgewählte Wohnhausgruppen des Geschäftsbereichs 1 (Märkisches Viertel) und des Geschäftsbereichs 2 (Pankow/Weißensee) der Gesobau AG sowie der Gesobau Wohnen GmbH & Co. KG ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugabschleppdienstleistungen
Div-2-1505
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Es werden Fahrzeugabschleppdienste für ausgewählte Wohnhausgruppen des Geschäftsbereichs 1 (Märkisches Viertel) und des Geschäftsbereichs 2...”
Kurze Beschreibung
Es werden Fahrzeugabschleppdienste für ausgewählte Wohnhausgruppen des Geschäftsbereichs 1 (Märkisches Viertel) und des Geschäftsbereichs 2 (Pankow/Weißensee) der Gesobau AG sowie der Gesobau Wohnen GmbH & Co. KG ausgeschrieben.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abschleppleistungen GB1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Fahrzeugabschleppdienstleistungen für ausgewählte Wohnhausgruppen des Geschäftsbereichs 1 (Märkisches Viertel) der Gesobau AG.
Anzahl der Abschleppvorgänge...”
Beschreibung der Beschaffung
Fahrzeugabschleppdienstleistungen für ausgewählte Wohnhausgruppen des Geschäftsbereichs 1 (Märkisches Viertel) der Gesobau AG.
Anzahl der Abschleppvorgänge des Geschäftsbereichs 1 der Gesobau AG im Jahr 2017:
Krafträder, Motorroller: insgesamt 108 Vorgänge, davon: 24 Abbrüche, 24 begonnene Abschleppungen, 60 Abschleppungen
PKW: insgesamt 792 Vorgänge, davon: 96 Abbrüche, 156 begonnene Abschleppungen, 540 Abschleppungen
Es wird für die ausgeschriebenen Jahre mit einem ähnlichen Auftragsvolumen (ca. 900 Vorgänge pro Jahr) für den Geschäftsbereich 1 der Gesobau AG gerechnet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Vertragslaufzeit kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abschleppleistungen GB2 und Gesobau Wohnen & Co. KG
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Fahrzeugabschleppdienstleistungen für ausgewählte Wohnhausgruppen des Geschäftsbereichs 2 (Pankow / Weißensee) der Gesobau AG sowie der Gesobau Wohnen GmbH...”
Beschreibung der Beschaffung
Fahrzeugabschleppdienstleistungen für ausgewählte Wohnhausgruppen des Geschäftsbereichs 2 (Pankow / Weißensee) der Gesobau AG sowie der Gesobau Wohnen GmbH & Co. KG (Wedding / Charlottenburg / Reinickendorf / Zehlendorf / Wilmersdorf / Pankow-Niederschönhausen / Weißensee).
Anzahl der Abschleppvorgänge des Geschäftsbereichs 2 der Gesobau AG im Jahr 2017:
Krafträder, Motorroller: insgesamt 144 Vorgänge, davon: 48 Abbrüche, 24 begonnene Abschleppungen, 72 Abschleppungen
PKW: insgesamt 840 Vorgänge, davon: 288 Abbrüche, 144 begonnene Abschleppungen, 408 Abschleppungen
Es wird für die ausgeschriebenen Jahre mit einem ähnlichen Auftragsvolumen (ca. 985 Vorgänge pro Jahr) für den Geschäftsbereich 2 der Gesobau AG gerechnet.
Für die ausgewählten Wohnhausgruppen der Gesobau Wohnen GmbH & Co. KG wird in den ausgeschriebenen Jahren mit ca. 125 Vorgängen pro Jahr gerechnet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Nachweis der Eintragung in das Gewerbe- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Nachweis der Eintragung in das Gewerbe- oder Handelsregister
2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis),
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) des Landes Berlin,
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer,
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a) bis d) geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
3) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der Gesobau AG (siehe Verdingungsunterlagen);
4) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der Gesobau AG (siehe Verdingungsunterlagen);
5) Nachweis über Anmeldung des Bergungs-/ Abschleppgewerbes gemäß § 14 der Gewerbeordnung.;
6) Nachweis der Erlaubnis gemäß § 3 Absatz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung / Transportversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
— für PKW- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung / Transportversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
— für PKW- und LKW-Bereich 1 000 000 EUR,
— für Personen- und Sachschäden 3 000 000 EUR mit zweifacher Maximierung,
— für Vermögensschäden 100 000 EUR.
Unterschreitet eine vorhandene Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung /Transportversicherung die vorgenannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017;
3) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart „Fahrzeugabschleppdienstleistungen“ (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 2) und 3) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
“Zu 3) Als Mindestanforderung für ein Los gilt ein mittlerer Umsatz für „Fahrzeugabschleppdienstleistungen“ in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016...”
Zu 3) Als Mindestanforderung für ein Los gilt ein mittlerer Umsatz für „Fahrzeugabschleppdienstleistungen“ in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 in Höhe von >= 100 000,00 EUR
Werden 2 Lose angeboten, gilt ein mittlerer Umsatz für “Fahrzeugabschleppdienstleistungen“ in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 in Höhe von > = 200 000,00 EUR.
Werden die Mindestanforderungen zu III.1.2 Punkt 3) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
2) Referenzliste über ähnliche Leistungen (Fahrzeugabschleppdienstleistungen) in vergleichbarer Größenordnung, mit Angabe der erbrachten Abschleppvorgänge pro Jahr, welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden. Laufende Verträge müssen mindestens seit einem Jahr bestehen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
3) Auflistung der betriebseigenen Abschleppfahrzeuge mit Angaben über die jeweilige Leistungsfähigkeit (Zug und Hubkraft).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Als Mindestanforderung für ein Los gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 3 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Als Mindestanforderung für ein Los gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 3 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Werden 2 Lose angeboten, gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 6 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 als Mindestanforderung.
Zu 2) Als Mindestanforderung für ein Los gilt eine vergleichbare Referenz (Fahrzeugabschleppdienstleistungen)
Mit einer durchschnittlichen Anzahl von Fahrzeugabschleppdienstleistungen in Höhe von >= 600 erbrachten Abschleppvorgängen pro Jahr.
Werden 2 Lose angeboten, gelten entweder:
— 2 vergleichbare Referenzen (Fahrzeugabschleppdienstleistungen) mit einer durchschnittlichen Anzahl von Fahrzeugabschleppdienstleistungen in Höhe von >= 600 erbrachten Abschleppvorgängen pro Jahr oder
— eine vergleichbare Referenz (Fahrzeugabschleppdienstleistungen) mit einer durchschnittlichen Anzahl von Fahrzeugabschleppdienstleistungen in Höhe von >= 1 200 erbrachten Abschleppvorgängen pro Jahr.
Zu 3) Mindestens ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8,0 m eine Mindesthakenlast von 1,0 t aufweist.
Werden die Mindestanforderungen zu III.1.3 Punkt 1) und Punkt 2) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-29
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-29
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Die Einreichung der Unterlagen kann wahlweise digital über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder konventionell in Papierform erfolgen (siehe dazu...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort)
Die Einreichung der Unterlagen kann wahlweise digital über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder konventionell in Papierform erfolgen (siehe dazu VI.3. Punkt 7).
“1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen;
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen;
5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen;
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Bei diesem Vergabeverfahren sind sowohl schriftliche Angebote (in Papierform) als auch digitale Angebote, welche mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin eingereicht werden, zugelassen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahrennur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 212-484398 (2018-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Das Vergabeverfahren wurde zunächst unter der TED-Nr. 2018/S 212-484398 bekanntgemacht. Es wurden keine annehmbaren Angebote in einem Offenen Verfahren...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Das Vergabeverfahren wurde zunächst unter der TED-Nr. 2018/S 212-484398 bekanntgemacht. Es wurden keine annehmbaren Angebote in einem Offenen Verfahren abgegeben, daher ist gem. VgV § 14 Absatz 4Nummer 1 ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 212-484398
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Abschleppleistungen GB1
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Parkräume KG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Abschleppleistungen GB2 und Gesobau Wohnen & Co. KG
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen;
2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet;
3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen;
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen;
5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen,
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen;
7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Bei diesem Vergabeverfahren sind sowohl schriftliche Angebote (in Papierform) als auch digitale Angebote, welche mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin eingereicht werden, zugelassen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
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Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 105-255544 (2019-05-29)