Fahrzeugabschleppdienstleistungen

Gesobau AG

Es werden Fahrzeugabschleppdienste für ausgewählte Wohnhausgruppen des Geschäftsbereichs 1 (Märkisches Viertel) und des Geschäftsbereichs 2 (Pankow/Weißensee) der Gesobau AG sowie der Gesobau Wohnen GmbH & Co. KG ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-30 Auftragsbekanntmachung
2019-05-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugabschleppdienste
Referenznummer: Div-2-1505
Kurze Beschreibung:
Es werden Fahrzeugabschleppdienste für ausgewählte Wohnhausgruppen des Geschäftsbereichs 1 (Märkisches Viertel) und des Geschäftsbereichs 2 (Pankow/Weißensee) der Gesobau AG sowie der Gesobau Wohnen GmbH & Co. KG ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeugabschleppdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesobau AG
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postleitzahl: 13439
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gesobau.de 🌏
E-Mail: berrin.uzun@gesobau.de 📧
Telefon: +49 304073-1785 📞
Fax: +49 304073-1788 📠
URL der Dokumente: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-03 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 212-484398
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. 2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. 3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen; 4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen; 5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen; 6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten. Bei diesem Vergabeverfahren sind sowohl schriftliche Angebote (in Papierform) als auch digitale Angebote, welche mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin eingereicht werden, zugelassen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Abschleppleistungen GB1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Fahrzeugabschleppdienstleistungen für ausgewählte Wohnhausgruppen des Geschäftsbereichs 1 (Märkisches Viertel) der Gesobau AG.
Anzahl der Abschleppvorgänge des Geschäftsbereichs 1 der Gesobau AG im Jahr 2017:
Krafträder, Motorroller: insgesamt 108 Vorgänge, davon: 24 Abbrüche, 24 begonnene Abschleppungen, 60 Abschleppungen
PKW: insgesamt 792 Vorgänge, davon: 96 Abbrüche, 156 begonnene Abschleppungen, 540 Abschleppungen
Es wird für die ausgeschriebenen Jahre mit einem ähnlichen Auftragsvolumen (ca. 900 Vorgänge pro Jahr) für den Geschäftsbereich 1 der Gesobau AG gerechnet.
Beschreibung der Verlängerungen: Die Vertragslaufzeit kann maximal zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Abschleppleistungen GB2 und Gesobau Wohnen & Co. KG
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Fahrzeugabschleppdienstleistungen für ausgewählte Wohnhausgruppen des Geschäftsbereichs 2 (Pankow / Weißensee) der Gesobau AG sowie der Gesobau Wohnen GmbH & Co. KG (Wedding / Charlottenburg / Reinickendorf / Zehlendorf / Wilmersdorf / Pankow-Niederschönhausen / Weißensee).
Mehr anzeigen
Anzahl der Abschleppvorgänge des Geschäftsbereichs 2 der Gesobau AG im Jahr 2017:
Krafträder, Motorroller: insgesamt 144 Vorgänge, davon: 48 Abbrüche, 24 begonnene Abschleppungen, 72 Abschleppungen
PKW: insgesamt 840 Vorgänge, davon: 288 Abbrüche, 144 begonnene Abschleppungen, 408 Abschleppungen
Es wird für die ausgeschriebenen Jahre mit einem ähnlichen Auftragsvolumen (ca. 985 Vorgänge pro Jahr) für den Geschäftsbereich 2 der Gesobau AG gerechnet.
Für die ausgewählten Wohnhausgruppen der Gesobau Wohnen GmbH & Co. KG wird in den ausgeschriebenen Jahren mit ca. 125 Vorgängen pro Jahr gerechnet.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Nachweis der Eintragung in das Gewerbe- oder Handelsregister
2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis),
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) des Landes Berlin,
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer,
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a) bis d) geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
3) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der Gesobau AG (siehe Verdingungsunterlagen);
4) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der Gesobau AG (siehe Verdingungsunterlagen);
5) Nachweis über Anmeldung des Bergungs-/ Abschleppgewerbes gemäß § 14 der Gewerbeordnung.;
6) Nachweis der Erlaubnis gemäß § 3 Absatz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung / Transportversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
— für PKW- und LKW-Bereich 1 000 000 EUR,
— für Personen- und Sachschäden 3 000 000 EUR mit zweifacher Maximierung,
— für Vermögensschäden 100 000 EUR.
Unterschreitet eine vorhandene Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung /Transportversicherung die vorgenannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017;
3) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart „Fahrzeugabschleppdienstleistungen“ (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Mehr anzeigen
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 2) und 3) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 3) Als Mindestanforderung für ein Los gilt ein mittlerer Umsatz für „Fahrzeugabschleppdienstleistungen“ in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 in Höhe von >= 100 000,00 EUR
Werden 2 Lose angeboten, gilt ein mittlerer Umsatz für “Fahrzeugabschleppdienstleistungen“ in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 in Höhe von > = 200 000,00 EUR.
Werden die Mindestanforderungen zu III.1.2 Punkt 3) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
2) Referenzliste über ähnliche Leistungen (Fahrzeugabschleppdienstleistungen) in vergleichbarer Größenordnung, mit Angabe der erbrachten Abschleppvorgänge pro Jahr, welche im Zeitraum 1.1.2015 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden. Laufende Verträge müssen mindestens seit einem Jahr bestehen.
Mehr anzeigen
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
3) Auflistung der betriebseigenen Abschleppfahrzeuge mit Angaben über die jeweilige Leistungsfähigkeit (Zug und Hubkraft).
Mindeststandards:
Zu 1) Als Mindestanforderung für ein Los gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 3 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Werden 2 Lose angeboten, gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 6 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 als Mindestanforderung.
Zu 2) Als Mindestanforderung für ein Los gilt eine vergleichbare Referenz (Fahrzeugabschleppdienstleistungen)
Mit einer durchschnittlichen Anzahl von Fahrzeugabschleppdienstleistungen in Höhe von >= 600 erbrachten Abschleppvorgängen pro Jahr.
Werden 2 Lose angeboten, gelten entweder:
— 2 vergleichbare Referenzen (Fahrzeugabschleppdienstleistungen) mit einer durchschnittlichen Anzahl von Fahrzeugabschleppdienstleistungen in Höhe von >= 600 erbrachten Abschleppvorgängen pro Jahr oder
— eine vergleichbare Referenz (Fahrzeugabschleppdienstleistungen) mit einer durchschnittlichen Anzahl von Fahrzeugabschleppdienstleistungen in Höhe von >= 1 200 erbrachten Abschleppvorgängen pro Jahr.
Zu 3) Mindestens ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von mindestens 3,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8,0 m eine Mindesthakenlast von 1,0 t aufweist.
Mehr anzeigen
Werden die Mindestanforderungen zu III.1.3 Punkt 1) und Punkt 2) nicht für alle angebotenen Lose nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Einreichung der Unterlagen kann wahlweise digital über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder konventionell in Papierform erfolgen (siehe dazu VI.3. Punkt 7).
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungsbaugesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Frau Berrin Uzun
Internetadresse: www.gesobau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
Mehr anzeigen
2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen;
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen;
5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen;
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Mehr anzeigen
7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Mehr anzeigen
Bei diesem Vergabeverfahren sind sowohl schriftliche Angebote (in Papierform) als auch digitale Angebote, welche mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin eingereicht werden, zugelassen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Mehr anzeigen
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahrennur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 212-484398 (2018-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 105-255544
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 212-484398
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen; 2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet; 3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen; 4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen; 5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen, 6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen; 7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen ist ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten. Bei diesem Vergabeverfahren sind sowohl schriftliche Angebote (in Papierform) als auch digitale Angebote, welche mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin eingereicht werden, zugelassen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-26 📅
Name: Parkräume KG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen;
Mehr anzeigen
2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet;
5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen,
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen;
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 105-255544 (2019-05-29)