Der Auftraggeber benötigt einen fabrikneuen Femtosekundenlaser (oder alternativ einen auf einen bereits beim Auftraggeber vorhandenes Lasersystem aufbauenden/abgestimmten fabrikneuen Laser-Oszillator), welches/welcher die in den Kapiteln 2.1.1 und 2.1.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungsmerkmale aufweist. Bei der Zuschlagserteilung können nur Angebote berücksichtigt werden, deren Gesamtbruttoangebotspreis bei ≤ 309 700 EUR (= verfügbares Maximalbudget des Auftraggebers) liegt (siehe Kapitel 2.2.1 der Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laser
Referenznummer: EU-OV/2018-14
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber benötigt einen fabrikneuen Femtosekundenlaser (oder alternativ einen auf einen bereits beim Auftraggeber vorhandenes Lasersystem aufbauenden/abgestimmten fabrikneuen Laser-Oszillator), welches/welcher die in den Kapiteln 2.1.1 und 2.1.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungsmerkmale aufweist. Bei der Zuschlagserteilung können nur Angebote berücksichtigt werden, deren Gesamtbruttoangebotspreis bei ≤
309 700 EUR (= verfügbares Maximalbudget des Auftraggebers) liegt (siehe Kapitel 2.2.1 der Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber benötigt einen fabrikneuen Femtosekundenlaser (oder alternativ einen auf einen bereits beim Auftraggeber vorhandenes Lasersystem aufbauenden/abgestimmten fabrikneuen Laser-Oszillator), welches/welcher die in den Kapiteln 2.1.1 und 2.1.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungsmerkmale aufweist. Bei der Zuschlagserteilung können nur Angebote berücksichtigt werden, deren Gesamtbruttoangebotspreis bei ≤
309 700 EUR (= verfügbares Maximalbudget des Auftraggebers) liegt (siehe Kapitel 2.2.1 der Vergabeunterlagen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laser📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Jena, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Auftraggeber benötigt einen fabrikneuen Femtosekundenlaser (oder alternativ einen auf einen bereits beim Auftraggeber vorhandenes Lasersystem aufbauenden/abgestimmten fabrikneuen Laser-Oszillator), welches/welcher die in den Kapiteln 2.1.1 und 2.1.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungsmerkmale aufweist. Bei der Zuschlagserteilung können nur Angebote berücksichtigt werden, deren Gesamtbruttoangebotspreis bei ≤
Der Auftraggeber benötigt einen fabrikneuen Femtosekundenlaser (oder alternativ einen auf einen bereits beim Auftraggeber vorhandenes Lasersystem aufbauenden/abgestimmten fabrikneuen Laser-Oszillator), welches/welcher die in den Kapiteln 2.1.1 und 2.1.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungsmerkmale aufweist. Bei der Zuschlagserteilung können nur Angebote berücksichtigt werden, deren Gesamtbruttoangebotspreis bei ≤
309 700 EUR (= verfügbares Maximalbudget des Auftraggebers) liegt (siehe Kapitel 2.2.1 der Vergabeunterlagen).
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-OP 2014-2020 / 2016 FGI 0023
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
—> Kurze Unternehmensdarstellung (siehe Kapitel 6.2.1 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (siehe Kapitel 6.2.2 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe Kapitel 6.2.3 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
—> Nachweise oder Eigenerklärung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (siehe Kapitel 6.3.1 der Vergabeunterlagen).
Mindeststandards: Siehe Kapitel 6.3.1 der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— -> Nachweis von einer (1) vergleichbaren Projektreferenz (= Systemauslieferung/-installation: 8/2012 – 8/2017).
Mindeststandards: Siehe Kapitel 6.4.1 der Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
—> Eigenerklärung zu den Ausschreibungsbedingungen (siehe Kapitel 7.1 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zur ILO-Kernarbeitsnorm (siehe Kapitel 7.2 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (siehe Kapitel 4 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-37739354 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2018/S 041-089389 (2018-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber benötigt einen fabrikneuen Femtosekundenlaser (oder alternativ einen auf einen bereits beim Auftraggeber vorhandenes Lasersystem aufbauenden/abgestimmten fabrikneuen Laser-Oszillator), welches/welcher die in den Kapiteln 2.1.1 und 2.1.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungsmerkmale aufweist. Bei der Zuschlagserteilung können nur Angebote berücksichtigt werden, deren Gesamtbruttoangebotspreis bei ≤ 309 700 EUR (= verfügbares Maximalbudget des Auftraggebers) liegt (siehe Kapitel 2.2.1 der Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber benötigt einen fabrikneuen Femtosekundenlaser (oder alternativ einen auf einen bereits beim Auftraggeber vorhandenes Lasersystem aufbauenden/abgestimmten fabrikneuen Laser-Oszillator), welches/welcher die in den Kapiteln 2.1.1 und 2.1.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungsmerkmale aufweist. Bei der Zuschlagserteilung können nur Angebote berücksichtigt werden, deren Gesamtbruttoangebotspreis bei ≤ 309 700 EUR (= verfügbares Maximalbudget des Auftraggebers) liegt (siehe Kapitel 2.2.1 der Vergabeunterlagen).
Gesamtwert des Auftrags: 309 700 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-24 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestelltwerden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschlussdes Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschlussdes Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.