Fernerkundung 2018-2021

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen ist die Fernerkundung (FEK) ein gleichwertiges Kontrollinstrument zur klassischen Vor-Ort-Kontrolle (VOK) für die Überprüfung der Lage, Größe und Nutzung der im Förderantrag angegebenen Fläche.
Die Kontrolle durch Fernerkundung wird als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen eingesetzt und dient dazu, eine große Anzahl von Kontrollen in einem knapp bemessenen Zeitfenster abzuwickeln.
Die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung ist Gegenstand des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-09 Auftragsbekanntmachung
2018-03-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-01-10 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2018-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenanalyse
Referenznummer: 02 108-00018/2017-005
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen ist die Fernerkundung (FEK) ein gleichwertiges Kontrollinstrument zur klassischen Vor-Ort-Kontrolle (VOK) für die Überprüfung der Lage, Größe und Nutzung der im Förderantrag angegebenen Fläche. Die Kontrolle durch Fernerkundung wird als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen eingesetzt und dient dazu, eine große Anzahl von Kontrollen in einem knapp bemessenen Zeitfenster abzuwickeln. Die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung ist Gegenstand des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenanalyse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kartografiedienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.mwvlw.rlp.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162250 📞
Fax: +49 613116172250 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXPDYYAY6L2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 007-011548
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY6L2

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen ist die Fernerkundung (FEK) ein gleichwertiges Kontrollinstrument zur klassischen Vor-Ort-Kontrolle (VOK) für die Überprüfung der Lage, Größe und Nutzung der im Förderantrag angegebenen Fläche.
Die Kontrolle durch Fernerkundung wird als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen eingesetzt und dient dazu, eine große Anzahl von Kontrollen in einem knapp bemessenen Zeitfenster abzuwickeln.
Die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung ist Gegenstand des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags.
Der Dienstleistungsauftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Rheinland-Pfalz. Es sollen ca. 95 % der Vor-Ort-Kontrollen bei den Direktzahlungen und ein Teil der Vor-Ort-Kontrollen bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und der Förderung des Ökolandbaus per Fernerkundung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer kontrolliert mittels FEK während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen eingereicht wurden. Weitere Einzelheiten zur Art und Umfang der Dienstleistung sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Direktzahlungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Förderung des Ökolandbaus
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Stiftsstraße 9; 55116; Mainz Weitere: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum – DLR Mosel -; Görresstraße 10; 54470; Bernkastel...

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat einen Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Bietern hilfsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem kommerziellen Register der Firma vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 12) vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter eine Referenzliste vorzulegen. Aus den vorgelegten Referenzen muss hervorgehen, dass das Unternehmen innerhalb der vergangenen drei Jahre für den Bereich InVeKoS oder vergleichbarer Projekte Interpretationen auf höchst auflösenden Bildern (VHR-Satelliten / DOPS) vorgenommen hat. Aus den Referenzen soll weiterhin hervorgehen, für welches Flächenreferenzsystem die Projekte durchgeführt wurden.
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Der Bieter hat weiterhin eine Eigenerklärung abzugeben, aus der eindeutig hervorgeht, dass er die in der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil aufgeführten Arbeiten durchführt (Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit in Form einer Eigenerklärung). Insbesondere sind die nachfolgenden Ressourcen und Bearbeitungskapazitäten zu beschreiben:
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— Nachweis der technischen Ausstattung (Hardware und Software) zur termingerechten Erfüllung der angebotenen Leistung,
— Sicherstellung der ausreichenden Infrastruktur für alle Arbeitsschritte,
— Welche Kapazitäten bereits vorhanden sind, noch zu beschaffen oder zu entwickeln sind.
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter zudem über ein Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015 ff. oder vergleichbar verfügen und vorlegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die „Erklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) (Anlage 13)“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
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Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXPDYYAY6L2 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b/ Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c/ Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d/ mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Telefon: +49 6131162250 📞
E-Mail: zentralevergabestelle@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 613116172250 📠
Quelle: OJS 2018/S 007-011548 (2018-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen ist die Fernerkundung (FEK) ein gleichwertiges Kontrollinstrument zur klassischen Vor-Ort-Kontrolle (VOK) für die Überprüfung der Lage, Größe und Nutzung der im Förderantrag angegebenen Fläche. Die Kontrolle durch Fernerkundung wird als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen eingesetzt und dient dazu, eine große Anzahl von Kontrollen in einem knapp bemessenen Zeitfenster abzuwickeln. Die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung ist Gegenstand des vergebenen Dienstleistungsauftrags.
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Gesamtwert des Auftrags: 979 995 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 062-137930
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 007-011548
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY6J3

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung ist Gegenstand des vergebenen Dienstleistungsauftrags.
Der Dienstleistungsauftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Rheinland-Pfalz. Es sollen ca. 95 % der Vor-Ort-Kontrollen bei den Direktzahlungen und ein Teil der Vor-Ort-Kontrollen bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und der Förderung des Ökolandbaus per Fernerkundung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer kontrolliert mittels FEK während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen eingereicht wurden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Weitere: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum – DLR Mosel, Görresstraße 10, 54470 Bernkastel…

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Kenntnisse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21,28 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierte Beschreibung der Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung des Projektmanagements
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6,09 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,18 %
Gewichtung des Preises: 30 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-09 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 062-137930 (2018-03-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 979 995 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 010-021690
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 062-137930
ABl. S-Ausgabe: 10

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Dienstleistungsauftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Rheinland-Pfalz. Es sollen ca. 95% der Vor-Ort-Kontrollen bei den Direktzahlungen und ein Teil der Vor-Ort-Kontrollen bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und der Förderung des Ökolandbaus per Fernerkundung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer kontrolliert mittels FEK während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen eingereicht wurden.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - DLR Mosel - Görresstraße 10 54470 Bernkastel-Kues

Auftragsvergabe
Name: EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH
Postanschrift: Oststraße 2-18
Postort: Münster
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland 🇩🇪
Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 979 995 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 010-021690 (2022-01-10)