Fernwärme-Kompakt-/Übergabe-Stationen

Netzgesellschaft Düsseldorf mbH

Fernwärme-Kompakt-Stationen: Definition der Kompaktstation gemäß AGFW Arbeitsblatt FW509. Es ist das Prinzip dieser Kompaktstation, dass alle Anlagenteile – sowohl der Fernwärme – Übergabestation als auch der Hausstation – kompakt betriebsfertig, d.h. auch inklusive Elektroinstallation, zusammengefasst und kompakt auf einem Rahmen montiert werden. Kompaktstationen werden montagefertig angeliefert, an Ort und Stelle montiert und müssen nur noch mit den Versorgungsleitungen der Fernwärme bzw. der Hausanlage verbunden werden. Da die Spannungszuleitung über einen CEE-Stecker erfolgt, ist lediglich noch der Anschluss eines Außenfühlers erforderlich. Fernwärme-Übergabe-Stationen: Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale. Sie dient dazu die Wärme vertragsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben. Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung ist ebenfalls in der Übergabestation untergebracht

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte
Referenznummer: 2018-001-EU
Kurze Beschreibung:
Fernwärme-Kompakt-Stationen: Definition der Kompaktstation gemäß AGFW Arbeitsblatt FW509. Es ist das Prinzip dieser Kompaktstation, dass alle Anlagenteile – sowohl der Fernwärme – Übergabestation als auch der Hausstation – kompakt betriebsfertig, d.h. auch inklusive Elektroinstallation, zusammengefasst und kompakt auf einem Rahmen montiert werden. Kompaktstationen werden montagefertig angeliefert, an Ort und Stelle montiert und müssen nur noch mit den Versorgungsleitungen der Fernwärme bzw. der Hausanlage verbunden werden. Da die Spannungszuleitung über einen CEE-Stecker erfolgt, ist lediglich noch der Anschluss eines Außenfühlers erforderlich. Fernwärme-Übergabe-Stationen: Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale. Sie dient dazu die Wärme vertragsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben. Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung ist ebenfalls in der Übergabestation untergebracht
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
Postanschrift: Höherweg 200
Postleitzahl: 40233
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.netz-duesseldorf.de 🌏
E-Mail: aweidenauer@swd-ag.de 📧
Telefon: +49 211821-2748 📞
Fax: +49 211821-772748 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0ZYUHC/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0ZYUHC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 226-518187
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hält sich eine Splittung des Bedarfes bei der Vergabe vor.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kompaktstation bestehen aus einzelnen Modulen, damit bei späteren Bestellungen die Kompaktstation nach dem Baukastenprinzip als eine Einheit zusammengestellt werden kann. Eine Kompaktstation besteht demnach immer mindestens aus dem Primärmodul, dem Wärmeübertragermodul, dem Regelungsmodul, sowie mindestens einem Sekundärmodul. Bei den Übergabestationen wird ein komplettes Modul gewählt, welches noch um einen Schmutzfänger im Rücklauf erweitert werden kann. Die Fernwärme-Stationen sollen auf einem Rahmen bodenstehend oder wandhängend montiert und ausgeliefert werden. In besonderen Fällen muss der Rahmen und die Fernwärme-Station in 2 geteilten Rahmen geliefert werden.
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Option zur Verlängerung des Vertrages um weitere 24 Monate.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber hält sich eine Splittung des Bedarfes bei der Vergabe vor.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Organigramm der Unternehmensstruktur;
3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können;
4) Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung;
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften;
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung;
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter;
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann,
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren.
10) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde;
11) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt;
12) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme;
13) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §123 GWB vorliegen;
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
14) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine deutschsprachige Hotline und einen Vor-Ort-Service im Stadtgebiet Düsseldorf verfügt, beim AGFW als Hersteller gelistet und DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist, sowie die Stationen über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
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Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorgehen bei EU-Aufrufen zum Wettbewerb: Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der unter Punkt IV.2.2 gesetzten Frist über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
Wichtig:
Zur Interessensbekundung müssen die unter Abschnitt III.1.1) – III.1.3) aufgeführten Unterlagen vollständig eingegangen sein.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise unter Punkt VI.3).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Abrechnung der Lieferungen erfolgt über ein Gutschrift-Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn:
— eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
— Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
— Benennung der bevollmächtigten Personen,
— Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
— eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und
— jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) und III.1.2) erfüllt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtwerke Düsseldorf AG
Internetadresse: www.netz-duesseldorf.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.swd-ag.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0ZYUHC/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Dieses Verfahren gilt auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren der Stadtwerke Düsseldorf AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehung mit der Stadtwerke Düsseldorf AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder mit Ihrer Bewerbung bereits begleitende Unterlagen vorgelegt haben.
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An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZYUHC

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131 📞
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 226-518187 (2018-11-21)