Fernwärme Rüppurr Los 1 BA 2, Los 5 und Hausanschluss am Rüppurrer Schloss 5

Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH

Betriebsfertige Herstellung von ca. 870 Trassenmeter einer Fernwärmeleitung in Karlsruhe, Stadtteil Rüppurr. Der Auftrag umfasst die Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche. Rohrmaterial – überwiegend Kunststoffmantelrohr von DN 125 bis DN 300 wird vom Auftraggeber beigestellt. Rohre für die MSRTechnik (Speedpipe SRV-G24x7/1x14) sind mitzuverlegen; Lieferung ebenfalls bauseits. Vor Herstellung der Fernwärmeleitung ist zudem erforderlich: Verlegung eines Regenwasserkanals DN 500 aus PP auf einer Länge von 187m in Karlsruhe, Stadtteil Rüppurr. Der Auftrag umfasst das Aufbrechen und Schließen von Straßendecken, der Abbruch eines verdämmten Kanals mit Kontrollschacht, das Herstellen von Kontrollschächten, das Herstellen von Rohrgräben mit Verbau samt den erforderlichen Erdarbeiten sowie die Rohrverlegung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-28 Auftragsbekanntmachung
2018-07-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernwärme
Kurze Beschreibung:
Betriebsfertige Herstellung von ca. 870 Trassenmeter einer Fernwärmeleitung in Karlsruhe, Stadtteil Rüppurr. Der Auftrag umfasst die Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung der Oberfläche. Rohrmaterial – überwiegend Kunststoffmantelrohr von DN 125 bis DN 300 wird vom Auftraggeber beigestellt. Rohre für die MSRTechnik (Speedpipe SRV-G24x7/1x14) sind mitzuverlegen; Lieferung ebenfalls bauseits. Vor Herstellung der Fernwärmeleitung ist zudem erforderlich: Verlegung eines Regenwasserkanals DN 500 aus PP auf einer Länge von 187m in Karlsruhe, Stadtteil Rüppurr. Der Auftrag umfasst das Aufbrechen und Schließen von Straßendecken, der Abbruch eines verdämmten Kanals mit Kontrollschacht, das Herstellen von Kontrollschächten, das Herstellen von Rohrgräben mit Verbau samt den erforderlichen Erdarbeiten sowie die Rohrverlegung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernwärme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernwärme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH
Postanschrift: Daxlander Straße 72
Postleitzahl: 76185
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: https://www.netzservice-swka.de/netze/ 🌏
E-Mail: knut.harz@stadtwerke-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 721599-1914 📞
Fax: +49 721599-1919 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E13577635 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E13577635 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-02 📅
Datum des Beginns: 2018-07-16 📅
Datum des Endes: 2019-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 043-094702
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch. 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, es werden keine ergänzenden Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt. 2. Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. 3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. 4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. 5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. 8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen. 9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. 10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: FW Rüppurr Los 1 BA 2
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten für eine Fernwärmeleitung und einen Regenwasserkanal in Karlsruhe-Rüppurr.
— Fernwärmeversorgungsleitung KMR Dimension DN 250 / 300; Trassenlänge ca. 220 m; einschließlich Formstücke und MSR (Speedpipe SRV-G24x7/1x14),
— Pressung DN 600 auf einer Länge von 46 m,
— Rohrmaterial wird beigestellt,
— Regenwasserkanal Dimension DN 500 aus PP SN 12 einschließlich Stutzen; gesamte Trassenlänge ca. 187 m,
— Beginn und Verlauf der Trasse: siehe Plan
Bezeichnung des Loses: FW Rüppurr Los 5
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten für eine Fernwärmeleitung in Karlsruhe-Rüppurr.
— Fernwärmeversorgungsleitung KMR Dimension DN 200; Trassenlänge ca. 500 m (inkl. ca. 70 m aus Los4); teilweise DN 150 bzw. 125; einschließlich Formstücke und MSR (Speedpipe SRV-G24x7/1x14),
Bezeichnung des Loses: FW Rüppurr Hausanschluss „Am Rüppurrer Schloss 5“
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten für einen Fernwärme-Hausanschluss.
— Fernwärmeversorgungsleitung KMR Dimension DN 125; Trassenlänge ca.174 m Formstücke und MSR (Speedpipe SRV-G24x7/1x14),
— Weiterverlegung der Anschlussleitung im Gebäude,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Karlsruhe,
Stadtteil Rüppurr

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der.
Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweisevorzulegen:
1. Angaben zum Bewerber / den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters;
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2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als drei Monate);
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs. 4GWB für den Bewerber und sämtliche für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Personen
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen;
6. Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt hat oder handeln wird;
7. Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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2. Schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird.
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3. Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist.
4. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 3 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären.
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Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.
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Mindeststandards:
Der Ausstellungszeitpunkt sämtlicher Erklärungen und Nachweise darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht länger als drei (3) Monate verstrichen sein.
Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Eignung zu prüfen:
1. Nachweis der Zertifizierung nach AFGW Richtlinie 601, FW2
2. Eigenerklärung, dass sämtliche für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter über folgende Qualifikationen verfügen
a/ gültiger Schulungsnachweis nach DVGW Richtlinie GW 129
b/ gültiger Schulungsnachweis nach Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) 99
3. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der Ziffer III.1.2, Nr. 1 bis 3 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie nach den vorstehenden Nr. 1 und 2 zu Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklären.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen sich in ihrem Teilnahmeantrag zu ihrem wettbewerbskonformen Verhalten erklären. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sämtliche Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einer großen Zahl an Teilnehmern behält sich der AG vor, nur mit den 4 (vier) Bietern, die den geringsten Preis geboten haben, in Verhandlungen zu treten.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtwerke Karlsruhe, Abteilung Einkauf, Z.Hd. Knut Harz
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E13577635 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, es werden keine ergänzenden Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt.
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2. Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
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3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
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4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
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8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
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9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
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11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Postanschrift: IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Telefon: +49 7112005-1328 📞
Fax: +49 7112005-601328 📠
Quelle: OJS 2018/S 043-094702 (2018-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 132-301513
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 043-094702
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch: 1) Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, es werden keine ergänzenden Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt; 2) Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt; 3) Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich; 4) Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt; 5) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen; 8) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen; 9) Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden; 10) Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann; 11) Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten für eine Fernwärmeleitung und einen Regenwasserkanal in Karlsruhe-Rüppurr
— Fernwärmeversorgungsleitung KMR Dimension DN 250/300; Trassenlänge ca. 220 m; einschließlich Formstücke und MSR (Speedpipe SRV-G24x7/1x14),
— Beginn und Verlauf der Trasse: siehe Plan.
Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten für eine Fernwärmeleitung in Karlsruhe-Rüppurr
Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten für einen Fernwärme-Hausanschluss
— Fernwärmeversorgungsleitung KMR Dimension DN 125; Trassenlänge ca. 174 m Formstücke und MSR (Speedpipe SRV-G24x7/1x14),
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe, Stadtteil Rüppurr

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-04 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch:
1) Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, es werden keine ergänzenden Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt;
Mehr anzeigen
2) Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
Mehr anzeigen
3) Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich;
Mehr anzeigen
4) Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt;
5) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen;
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8) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen;
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9) Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden;
10) Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann;
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11) Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Quelle: OJS 2018/S 132-301513 (2018-07-09)