Beschreibung der Beschaffung
1. Zweck-Maßnahmen-Vorhaben:
Das Fernwärmenetz der Stadtwerke Zwiesel (Baujahr 2010/2011), vorsorgt den nördlichen Stadtteil von Zwiesel mit Wärme zur Raumheizung und Warmwasserbereitung. Der detaillierte Netzplan und der Einspeisepunkt sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Stadtwerke Zwiesel definieren einen Einspeisepunkt in das Fernwärmenetz Zwiesel. An diesem Einspeisepunkt sind die nachfolgenden Parameter bereitzustellen:
a) Differenzdruck regelbar bis 2,7 bar,
b) Druckhaltung 3,0 bar,
c) Vorhalten einer diff. Druck- und Temperaturmesseinrichtung zum Datenabgleich,
d) Vorlauftemperatur:
Min. 75 Grad C bei einer Außentemperatur von + 10 Grad C
Max. 90 Grad C bei einer Außentemperatur von – 15 Grad C
e) Max. Rücklauftemperatur von 75 Grad C,
f) Max. Spreizung von 25 K bei einer Außentemperatur von – 15 Grad C,
g) Dimension am Einspeisepunkt DN 200,
h) Pumpen und Regeleinrichtung im Leistungsumfang des Bieters.
2. Der Wärmebedarf:
Der Gesamtheizenergiebedarf betrug 2016: ca. 2 300 MWh/a,
Der Gesamtheizenergiebedarf beträgt ab 2018/2019 maximal: ca. 3 750 MWh/a.
Der Gesamtheizenergiebedarf ab 2018/2019 stellt einen ungefähren Maximalwert für die Leistung dar, welcher durch den Anbieter theoretisch lieferbar sein muss. Aus diesem Wert kann kein Rückschluss darauf gezogen werden, welche Leistung nach Vertragsschluss tatsächlich abgenommen wird.
3. Art der anzubietenden Wärmelieferung bzw. Wärmeerzeugung:
Der Anbieter muss an einem Einspeisepunkt eine neue Wärmeerzeugungsanlage in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten errichten und betreiben. Der Anbieter bleibt Eigentümer der von ihm installierten Neuanlage. Zugunsten des Anbieters wird eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestellt. Die Kosten für die Bestellung und den Eintrag der Dienstbarkeit im Grundbuch trägt der Anbieter.
In Diesem Zusammenhang bietet die Stadt Zwiesel das Grundstück mit der Flurnummer 108 in Zwiesel an, auf die die oben benannte Wärmeerzeugungsanlage errichtet werden kann. Informationen zu der Lage und der Beschaffenheit des Grundstücks sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
4. Ausschlusskriterium: Preis
Der Auftraggeber hat vor der Ausschreibung eine Markterkundung durchgeführt, ob der Verkauf des gesamten Fernwärmenetzes wirtschaftlich sinnvoll ist. Sollte bei dem Ausschreibungsverfahren der folgende Höchstbetrag nicht unterboten werden und sich somit für den Auftraggeber nach § 63 I Nr. 3 VgV kein wirtschaftliches Ergebnis erzielen lässt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren wieder aufzuheben.
— Der Wärmepreis ist daher kleiner als 47 EUR/MWh anzubieten.