Die enercity AG (Auftraggeber) schreibt den Bedarf an Leistungen der Festnetztelefonie aus. Der Auftraggeber strebt den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Bereitstellung und Anbindung von Festnetzanschlüssen sowie von Mehrwertdiensten an. Die Bereitstellung und Anbindung erfolgt an den Standorten des Auftraggebers (Glocksee und Ricklingen) im Stadtgebiet Hannover. Weitere Standorte im gesamten Bundesgebiet müssen bei Bedarf angebunden werden können. Die vorhandenen Rufnummern müssen übernommen werden. Die Festnetztelefonie gehört zur kritischen Infrastruktur. Aus diesem Grund wird ein besonders zuverlässiger Partner gesucht und eine langjährige Partnerschaft angestrebt. Der Auftraggeber schreibt als zentrale Beschaffungsstelle aus. Bedarfsträger können sowohl die enercity AG selbst als auch deren Tochtergesellschaften sein. Für die Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen ist vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung auszufüllen (zum Download, siehe Link unter v. g. Ziffer I.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-14.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Referenznummer: 2018_000000010467
Kurze Beschreibung:
Die enercity AG (Auftraggeber) schreibt den Bedarf an Leistungen der Festnetztelefonie aus.
Der Auftraggeber strebt den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Bereitstellung und Anbindung von Festnetzanschlüssen sowie von Mehrwertdiensten an.
Die Bereitstellung und Anbindung erfolgt an den Standorten des Auftraggebers (Glocksee und Ricklingen) im Stadtgebiet Hannover. Weitere Standorte im gesamten Bundesgebiet müssen bei Bedarf angebunden werden können.
Die vorhandenen Rufnummern müssen übernommen werden.
Die Festnetztelefonie gehört zur kritischen Infrastruktur. Aus diesem Grund wird ein besonders zuverlässiger Partner gesucht und eine langjährige Partnerschaft angestrebt.
Der Auftraggeber schreibt als zentrale Beschaffungsstelle aus. Bedarfsträger können sowohl die enercity AG selbst als auch deren Tochtergesellschaften sein.
Für die Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen ist vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung auszufüllen (zum Download, siehe Link unter v. g. Ziffer I.3).
Die enercity AG (Auftraggeber) schreibt den Bedarf an Leistungen der Festnetztelefonie aus.
Der Auftraggeber strebt den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Bereitstellung und Anbindung von Festnetzanschlüssen sowie von Mehrwertdiensten an.
Die Bereitstellung und Anbindung erfolgt an den Standorten des Auftraggebers (Glocksee und Ricklingen) im Stadtgebiet Hannover. Weitere Standorte im gesamten Bundesgebiet müssen bei Bedarf angebunden werden können.
Die vorhandenen Rufnummern müssen übernommen werden.
Die Festnetztelefonie gehört zur kritischen Infrastruktur. Aus diesem Grund wird ein besonders zuverlässiger Partner gesucht und eine langjährige Partnerschaft angestrebt.
Der Auftraggeber schreibt als zentrale Beschaffungsstelle aus. Bedarfsträger können sowohl die enercity AG selbst als auch deren Tochtergesellschaften sein.
Für die Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen ist vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung auszufüllen (zum Download, siehe Link unter v. g. Ziffer I.3).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentliche Fernsprechdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hannover🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-16 📅
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 114-260255
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Aufgrund der Zugehörigkeit des Auftragsgegenstandes zur kritischen Infrastruktur, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, bevor er/sie Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen innerhalb dieses Teilnahmewettbewerbs erhält, eine Vertraulichkeitsvereinbarung, welche ebenfalls unter dem Link unter der v. g. Ziffer I.3 zur Verfügung steht, auszufüllen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform an den Auftraggeber zu senden. Nach Prüfung übermittelt der Auftraggeber die Unterlagen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform an den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggf. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 4.7.2018 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise/Erklärungen geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, ggf. unter Berücksichtigung der Beschränkung nach Ziffer II.2.9.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0YF0U.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Aufgrund der Zugehörigkeit des Auftragsgegenstandes zur kritischen Infrastruktur, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, bevor er/sie Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen innerhalb dieses Teilnahmewettbewerbs erhält, eine Vertraulichkeitsvereinbarung, welche ebenfalls unter dem Link unter der v. g. Ziffer I.3 zur Verfügung steht, auszufüllen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform an den Auftraggeber zu senden. Nach Prüfung übermittelt der Auftraggeber die Unterlagen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform an den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggf. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 4.7.2018 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise/Erklärungen geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, ggf. unter Berücksichtigung der Beschränkung nach Ziffer II.2.9.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0YF0U.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die enercity AG (Auftraggeber) schreibt den Bedarf an Leistungen der Festnetztelefonie aus.
Der Auftraggeber strebt den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Bereitstellung und Anbindung von Festnetzanschlüssen sowie von Mehrwertdiensten an.
Die Bereitstellung und Anbindung erfolgt an den Standorten des Auftraggebers (Glocksee und Ricklingen) im Stadtgebiet Hannover. Weitere Standorte im gesamten Bundesgebiet müssen bei Bedarf angebunden werden können.
Die vorhandenen Rufnummern müssen übernommen werden.
Die Festnetztelefonie gehört zur kritischen Infrastruktur. Aus diesem Grund wird ein besonders zuverlässiger Partner gesucht und eine langjährige Partnerschaft angestrebt.
Der Auftraggeber schreibt als zentrale Beschaffungsstelle aus. Bedarfsträger können sowohl die enercity AG selbst als auch deren Tochtergesellschaften sein.
Für die Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen ist vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung auszufüllen (zum Download, siehe Link unter v. g. Ziffer I.3).
— Entstörungen außerhalb der Servicezeiten (z. B. Mo.-Fr. 6.00 bis 20.00, Sa. 8.00 bis 18.00),
— Rechnungszustellung per Post, elektronisch, per Abruf über Webportal,
— Einzelgesprächsdaten per EDIFACT, über Webportal,
— Bereitstellung Webportal für Bestellungen, Liefertermine und weitere Angaben,
— Bereitstellung Reports (Auswertungen zu Anschlüssen, Volumina, Entgelten u. ä., auf Abruf),
— Administration Rufnummern, Servicerufnummern.
Beschreibung der Verlängerungen:
Jeweils um 12 Monate, sofern nicht vom Auftraggeber mit 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt. Bis maximal 8 Jahre Gesamtlaufzeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Standorte Glocksee (Glockseestr. 33, 30169 Hannover) und Ricklingen (Stammestr. 105, 30459 Hannover) sowie im Bedarfsfall Standorte im gesamten Bundesgebiet
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung (max. 10 DIN A4-Seiten), aus welcher die Gesellschafterstruktur, die Unternehmensorganisation sowie (sofern vorhanden) Beteiligungen an anderen Unternehmen hervorgehen. Insbesondere sind die vorhandenen Standorte für den relevanten Bereich Festnetz im Geschäftskundensegment in der Bundesrepublik Deutschland mit dem jeweils betreuten Gebiet sowie den Mitarbeitern je Standort aufzuzeigen;
1) Unternehmensdarstellung (max. 10 DIN A4-Seiten), aus welcher die Gesellschafterstruktur, die Unternehmensorganisation sowie (sofern vorhanden) Beteiligungen an anderen Unternehmen hervorgehen. Insbesondere sind die vorhandenen Standorte für den relevanten Bereich Festnetz im Geschäftskundensegment in der Bundesrepublik Deutschland mit dem jeweils betreuten Gebiet sowie den Mitarbeitern je Standort aufzuzeigen;
2) Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
2) Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
3) Nachweis der Bundesnetzagentur zur erfüllten Meldepflicht gemäß § 6 Telekommunikationsgesetz;
4) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen;
5) Erklärung, dass die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eingehalten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem/n für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber/n vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern die Erklärungen nach Ziff. III.1.1) 1), 2), 4), 5) und sofern zutreffend 3) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber wird von dem/n für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber/n vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern die Erklärungen nach Ziff. III.1.1) 1), 2), 4), 5) und sofern zutreffend 3) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Darstellung des Gesamtumsatzes im Geschäftskundenbereich in der Europäischen Union sowie des Umsatzes für Festnetztelefonie (inkl. Mehrwertdienste) im Geschäftskundenbereich in der Europäischen Union, jeweils für die Kalenderjahre 2015, 2016 und 2017;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Darstellung des Gesamtumsatzes im Geschäftskundenbereich in der Europäischen Union sowie des Umsatzes für Festnetztelefonie (inkl. Mehrwertdienste) im Geschäftskundenbereich in der Europäischen Union, jeweils für die Kalenderjahre 2015, 2016 und 2017;
2) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
3) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
4) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Mindeststandards:
Zu 1): Umsatz für Festnetztelefonie (inkl. Mehrwertdienste) im Geschäftskundenbereich in der Europäischen Union in jedem Kalenderjahr mind. 2 500 000 EUR netto
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) 2 Referenzen, welche nach Art und Umfang mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Die Referenzen dürfen in keinerlei gesellschaftsrechtlicher oder sonstiger Kooperationsbeziehung zum Bewerber oder untereinander stehen.
Gewertet werden nur die beiden im Teilnahmeantrag genannten Referenzen.
Abgefragt werden je Referenz Name und Gesellschaftsform des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, die Vertragslaufzeit, der durchschnittliche Jahresumsatz, die Anzahl der betreuten Standorte sowie der Leistungsumfang (Anschlusstypen, Mengen, Gesprächsminuten, weitere Leistungen).
Abgefragt werden je Referenz Name und Gesellschaftsform des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, die Vertragslaufzeit, der durchschnittliche Jahresumsatz, die Anzahl der betreuten Standorte sowie der Leistungsumfang (Anschlusstypen, Mengen, Gesprächsminuten, weitere Leistungen).
Sofern keine Referenzkontaktdaten herausgegeben werden können, muss zumindest auf Nachfrage der Kontakt zur Referenz hergestellt werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen.
2) Erklärung, dass im Bedarfsfall Standorte auch überregional im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angebunden werden können;
3) Erklärung, dass im Auftragsfall sämtliche Ansprechpartner und alle im 1st & 2nd Level-Support eingesetzten Mitarbeiter über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens im Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen und dass sämtliche Kommunikation mit Ansprechpartnern des Auftraggebers in deutscher Sprache erfolgt;
3) Erklärung, dass im Auftragsfall sämtliche Ansprechpartner und alle im 1st & 2nd Level-Support eingesetzten Mitarbeiter über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens im Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen und dass sämtliche Kommunikation mit Ansprechpartnern des Auftraggebers in deutscher Sprache erfolgt;
4) Nachweise über sämtliche Zertifizierungen im Bereich Telekommunikation, Datenschutz und deutscher gesetzlicher Normen (z. B. ISO-, BSI-Zertifikate), welche der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft besitzt. (rein informativ)
Mindeststandards:
Zu 1): Die folgenden Mindestbedingungen sind je Referenz zu erfüllen:
— die letzte Ausführung darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen,
— die Ausführungsdauer muss mindestens 12 Monate betragen. Bei noch laufenden Aufträgen muss die Leistungserbringung bereits mindestens 12 Monate andauern,
— die Leistungen müssen mindestens 8 PMX-Anschlüsse oder durchschnittlich mindestens 120.000 Gesprächsminuten abgehend pro Monat enthalten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Sind hiernach mehr als 6 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren geeignet, wird der Auftraggeber eine Rangfolge der geeigneten Bewerber erstellen. Die Rangliste der Bewerber/Bewerbergemeinschaften wird unter Anwendung der folgenden Kriterien erstellt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Sind hiernach mehr als 6 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren geeignet, wird der Auftraggeber eine Rangfolge der geeigneten Bewerber erstellen. Die Rangliste der Bewerber/Bewerbergemeinschaften wird unter Anwendung der folgenden Kriterien erstellt:
1) Durchschnittlicher Umsatz Geschäftskundenbereich Festnetz (inkl. Mehrwertdienste) in der Europäischen Union in den Kalenderjahren 2015-2017 absteigend;
2) Anzahl der Standorte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für Festnetztelefonie im Geschäftskundenbereich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland absteigend;
3) Durchschnittliche Menge der Gesprächsminuten abgehend pro Monat der Referenzen absteigend.
Alle Kriterien werden gleichgewichtet. Für jedes Kriterium wird eine eigene Rangliste erstellt. Aus den Ranglisten wird anhand der durchschnittlichen Platzierung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften eine Gesamtliste erstellt. Nur die ersten 6 Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieser Rangfolge werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die übrigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Kriterien werden gleichgewichtet. Für jedes Kriterium wird eine eigene Rangliste erstellt. Aus den Ranglisten wird anhand der durchschnittlichen Platzierung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften eine Gesamtliste erstellt. Nur die ersten 6 Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieser Rangfolge werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die übrigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Aufgrund der Zugehörigkeit zum Bereich "Kritische Infrastruktur", wird ein besonders zuverlässiger Partner gesucht. Da ein Anbieterwechsel zudem mit einem immensen Umstellungsaufwand verbunden ist, wird eine langfristige Partnerschaft angestrebt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Aufgrund der Zugehörigkeit des Auftragsgegenstandes zur kritischen Infrastruktur, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, bevor er/sie Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen innerhalb dieses Teilnahmewettbewerbs erhält, eine Vertraulichkeitsvereinbarung, welche ebenfalls unter dem Link unter der v. g. Ziffer I.3 zur Verfügung steht, auszufüllen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform an den Auftraggeber zu senden. Nach Prüfung übermittelt der Auftraggeber die Unterlagen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform an den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
Aufgrund der Zugehörigkeit des Auftragsgegenstandes zur kritischen Infrastruktur, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, bevor er/sie Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen innerhalb dieses Teilnahmewettbewerbs erhält, eine Vertraulichkeitsvereinbarung, welche ebenfalls unter dem Link unter der v. g. Ziffer I.3 zur Verfügung steht, auszufüllen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform an den Auftraggeber zu senden. Nach Prüfung übermittelt der Auftraggeber die Unterlagen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform an den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggf. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggf. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 4.7.2018 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise/Erklärungen geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, ggf. unter Berücksichtigung der Beschränkung nach Ziffer II.2.9.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0YF0U.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 114-260255 (2018-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 114-260255
Kurze Beschreibung:
Die enercity AG (Auftraggeber) schrieb den Bedarf an Leistungen der Festnetztelefonie aus.
Abgeschlossen wurde ein Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Anbindung von Festnetzanschlüssen sowie von Mehrwertdiensten.
Die Bereitstellung und Anbindung erfolgt an den Standorten des Auftraggebers (Glocksee und Ricklingen) im Stadtgebiet Hannover. Weitere Standorte im gesamten Bundesgebiet können bei Bedarf angebunden werden.
Die vorhandenen Rufnummern werden übernommen.
Die Festnetztelefonie gehört zur kritischen Infrastruktur. Aus diesem Grund wurde ein besonders zuverlässiger Partner gesucht und eine langjährige Partnerschaft angestrebt.
Der Auftraggeber schrieb als zentrale Beschaffungsstelle aus. Bedarfsträger können sowohl die enercity AG selbst als auch deren Tochtergesellschaften sein.
Die enercity AG (Auftraggeber) schrieb den Bedarf an Leistungen der Festnetztelefonie aus.
Abgeschlossen wurde ein Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Anbindung von Festnetzanschlüssen sowie von Mehrwertdiensten.
Die Bereitstellung und Anbindung erfolgt an den Standorten des Auftraggebers (Glocksee und Ricklingen) im Stadtgebiet Hannover. Weitere Standorte im gesamten Bundesgebiet können bei Bedarf angebunden werden.
Die vorhandenen Rufnummern werden übernommen.
Die Festnetztelefonie gehört zur kritischen Infrastruktur. Aus diesem Grund wurde ein besonders zuverlässiger Partner gesucht und eine langjährige Partnerschaft angestrebt.
Der Auftraggeber schrieb als zentrale Beschaffungsstelle aus. Bedarfsträger können sowohl die enercity AG selbst als auch deren Tochtergesellschaften sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die enercity AG (Auftraggeber) schrieb den Bedarf an Leistungen der Festnetztelefonie aus.
Abgeschlossen wurde ein Rahmenvertrag für die Bereitstellung und Anbindung von Festnetzanschlüssen sowie von Mehrwertdiensten.
Die Bereitstellung und Anbindung erfolgt an den Standorten des Auftraggebers (Glocksee und Ricklingen) im Stadtgebiet Hannover. Weitere Standorte im gesamten Bundesgebiet können bei Bedarf angebunden werden.
Die vorhandenen Rufnummern werden übernommen.
Die Festnetztelefonie gehört zur kritischen Infrastruktur. Aus diesem Grund wurde ein besonders zuverlässiger Partner gesucht und eine langjährige Partnerschaft angestrebt.
Der Auftraggeber schrieb als zentrale Beschaffungsstelle aus. Bedarfsträger können sowohl die enercity AG selbst als auch deren Tochtergesellschaften sein.
1) Bereitstellung von Anschlüssen:
— ISDN-Anschlüsse (S2 mit höherer Verfügbarkeit),
— Leistungsmerkmale [bei Bedarf],
— Servicerufnummern,
— Gezieltes Routing (bei allen Servicerufnummern).
2) Zeit- und entfernungsabhängige Abrechnung:
— Nationales Festnetz,
— Mobilfunknetze,
— Internationale Netze,
— Servicenummern abgehend,
— Servicenummern ankommend.
3) Pauschalen [Optional]:
Pauschale Abrechnung je ISDN-PMX-Anschluss/je Servicerufnummer.