Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können des weiteren Unternehmen ausgeschlossen werden, wenn nicht der Nachweis über eine ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit erbracht wird.
Der Bewerber gilt als technisch zuverlässig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Als Grundlage zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit der Bewerber sind mindestens folgende Unterlagen beizubringen:
(1) Angaben über mindestens drei eigene Projekte der Jahre 2013-2018 mit Finanzierungsvolumina von jeweils mehr als 15 Mio. EUR (netto). Hierbei ist für jede Referenz anzugeben:
— Finanzierungsvolumen,
— Leistungszeitraum,
— Ansprechpartner Auftraggeber mit Kontaktdaten.
Falls der Bewerber beabsichtigt (oder es sich vorbehält), im Verfahren auch ein Angebot auf Übernahme des optionalen Leistungspaketes abzugeben, sind weitere Nachweise erforderlich. Angebote für das optionale Leistungspaket werden nur von Bewerbern berücksichtigt, die die folgenden Nachweise zusätzlich vorgelegt haben:
(2) Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt im Bereich Fahrzeuge (Triebzüge/Loks zum Einsatz vor Reisezugwagen) im Schienenpersonenverkehr, vorzugsweise im SPNV, mit einem Gesamtvolumen von mindestens 25 Mio. EUR. Das Referenzprojekt sollte die
— Begleitung der Beschaffung von Neufahrzeugen (Auslieferung in den Jahren 2009 bis 2018) oder die
— Begleitung der Zulassung und Herstellung von Fahrzeugen (Zulassung in den Jahren 2009 bis 2018) zum Gegenstand haben.
Hierbei sind für jede Referenz folgenden Angaben zu machen:
— Gesamtrechnungswert (Anschaffungswert bzw. Herstellungskosten),
— Leistungszeitraum (Zeitraum für die Beschaffung der Fahrzeuge bis zur Auslieferung oder Zeitraum für den Herstellungs- und Zulassungsprozess bis zur Zulassung),
— Gesamtleistungsumfang (Anzahl der Fahrzeuge),
— Ansprechpartner mit Kontaktdaten (für den Fall der Beschaffung von Neufahrzeugen: Hersteller/Leasinggeber; für den Fall der Zulassung und Herstellung von Fahrzeugen: Auftraggeber).
(3) Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt aus den Jahren 2013-2018 zur Projektbegleitung (bspw. Baubegleitung, Instandhaltungscontrolling) im Bereich Fahrzeuge (Triebzüge/Loks zum Einsatz vor Reisezugwagen) im Schienenpersonenverkehr, vorzugsweise im SPNV. Dabei muss der individuelle Leistungsanteil des Bewerbers an jeder Referenz mindestens 30 % betragen, gemessen an der Zahl der instand gehaltenen Fahrzeuge.
Hierbei sind für jede Referenz folgende Angaben zu machen:
— Leistungszeitraum,
— Art der Fahrzeuge,
— Anzahl der Fahrzeuge,
— individueller Leistungsanteil des Bewerbers gemessen an der Zahl der Triebwagen/ Loks zum Einsatz vor Reisezugwagen (Kurzbeschreibung zu Inhalt und Umfang der eigenen Leistungen),
— Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten.
Sofern der Bewerber keine entsprechenden Referenzen vorlegen kann, hat er ein fachlich begründetes und schlüssiges Konzept beizubringen, in dem er nachvollziehbar darlegt, wie er die Leistungen gemeinsam mit einem Dritten aufbauen und entwickeln will und welche Partner bzw. Unterauftragnehmer er für die Wahrnehmung dieser Aufgaben hinzuziehen will.
Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrages über die technischen Mittel und Personal verfügt, die ihn zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung in die Lage versetzen, muss nicht erbracht werden.
Die Anzahl der Referenzen unter (1), (2) und (3) ist durch den Bewerber auf jeweils maximal zehn Angaben zu begrenzen.