Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-31) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Eitorf, Der Bürgermeister
Postanschrift: Markt 1
Postort: Eitorf
Postleitzahl: 53783
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Bauen und Umwelt
Telefon: +49 224389161📞
E-Mail: vergabe-hwb@eitorf.de📧
Fax: +49 224389179 📠
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
URL: http://www.eitorf.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fliesenarbeiten Hermann-Weber-Bad Eitorf
S-EITORF-2018-0006
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Fliesenarbeiten im Zuge der baulich-technischen und energetischen Sanierung des Hermann-Weber-Bades in Eitorf”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 282206.15
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 304214.30
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baufertigstellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Bodenfliesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Wandfliesen📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-53783 Eitorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben werden die Fliesenarbeiten für das Hermann-Weber-Bade im offenen Verfahren im Rahmen der Gesamtsanierung des Schwimmbades.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Nach Entfernen der Fliesen im Sportbecken wurde festgestellt, dass vertikale und horizontale Fugen im Sportbecken vorhanden sind, die vorher nicht sichtbar...”
Beschleunigtes Verfahren
Nach Entfernen der Fliesen im Sportbecken wurde festgestellt, dass vertikale und horizontale Fugen im Sportbecken vorhanden sind, die vorher nicht sichtbar waren. Die Abdichtung dieser Fugen gestaltet sich aus technischer Sicht derart schwierig, dass man sich nun nachträglich für den Einbau einer Edelstahlwanne entschieden hat um diese Problematik dauerhaft zu lösen. Die erste Ausschreibung Fliesenarbeiten musste somit aufgehoben werden, da der Entfall der Position Fliesen etc. im Sportbecken einen Großteil der Gesamtleistung ausgemacht hat. Das LV Fliesen musste grundlegend geändert werden und wird hiermit neu ausgeschrieben. Die Dringlichkeit für ein verkürztes Verfahren beruht auf der Einhaltung der Fertigstellung bis Ende 2018 (Auslauf Bundesförderung). Durch die neue Ausschreibung Fliesenarbeiten verschiebt sich der Bauablauf erheblich. Aufgrunddessen wurde die Wahl des beschleunigten Verfahrens gewählt.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 089-199199
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Fliesenarbeiten Hermann-Weber-Bad Eitorf
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fliesenwelt Höller GmbH
Postanschrift: Probacher Str. 44
Postort: Eitorf
Postleitzahl: 53783
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22432729📞
E-Mail: info@fliesenwelthoeller.de📧
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 271 309 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 282206.15
Höchstes Angebot: 304214.30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 146-333660 (2018-07-31)