Fliesenarbeiten Hermann-Weber-Bad Eitorf

Gemeinde Eitorf, Der Bürgermeister

Fliesenarbeiten im Zuge der baulich-technischen und energetischen Sanierung des Hermann-Weber-Bades in Eitorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-08 Auftragsbekanntmachung
2018-07-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: S-EITORF-2018-0006
Kurze Beschreibung:
Fliesenarbeiten im Zuge der baulich-technischen und energetischen Sanierung des Hermann-Weber-Bades in Eitorf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baufertigstellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Eitorf, Der Bürgermeister
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 53783
Postort: Eitorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.eitorf.de 🌏
E-Mail: vergabe-hwb@eitorf.de 📧
Telefon: +49 224389161 📞
Fax: +49 224389179 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-EITORF-2018-0006 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-09 📅
Datum des Beginns: 2018-07-03 📅
Datum des Endes: 2018-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 089-199199
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 271 309 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die Fliesenarbeiten für das Hermann-Weber-Bade im offenen Verfahren im Rahmen der Gesamtsanierung des Schwimmbades.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 271 309 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53783 Eitorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. §44 VGV.
Der Eignungsnachweis über die Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes ist als Eigenerklärung dem Angebot beizufügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Nach Entfernen der Fliesen im Sportbecken wurde festgestellt, dass vertikale und horizontale Fugen im Sportbecken vorhanden sind, die vorher nicht sichtbar waren. Die Abdichtung dieser Fugen gestaltet sich aus technischer Sicht derart schwierig, dass man sich nun nachträglich für den Einbau einer Edelstahlwanne entschieden hat um diese Problematik dauerhaft zu lösen. Die erste Ausschreibung Fliesenarbeiten musste somit aufgehoben werden, da der Entfall der Position Fliesen etc. im Sportbecken einen Großteil der Gesamtleistung ausgemacht hat. Das LV Fliesen musste grundlegend geändert werden und wird hiermit neu ausgeschrieben. Die Dringlichkeit für ein verkürztes Verfahren beruht auf der Einhaltung der Fertigstellung bis Ende 2018 (Auslauf Bundesförderung). Durch die neue Ausschreibung Fliesenarbeiten verschiebt sich der Bauablauf erheblich. Aufgrunddessen wurde die Wahl des beschleunigten Verfahrens gewählt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Eitorf Der Bürgermeister Submissionsstelle,
Zi 211 Markt 1
53783 Eitorf
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Bauen und Umwelt
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-EITORF-2018-0006 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebenen Unterlagen (Broschüren o. ä.) bleiben unberücksichtigt.
Die Unterlagen müssen bis zum angegebenen Schlusstermin in einem verschlossenen Umschlag und mittels dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet Umschlag in Papierform eingereicht werden. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 089-199199 (2018-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fliesenarbeiten im Zuge der baulich-technischen und energetischen Sanierung des Hermann-Weber-Bades in Eitorf
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 146-333660
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 089-199199
ABl. S-Ausgabe: 146

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-53783 Eitorf

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-06 📅
Name: Fliesenwelt Höller GmbH
Postanschrift: Probacher Str. 44
Postort: Eitorf
Postleitzahl: 53783
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22432729 📞
E-Mail: info@fliesenwelthoeller.de 📧
Land: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
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1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB).
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Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 146-333660 (2018-07-31)