Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Baden Airpark und Frankfurt-Hahn schreiben die Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel für die Wintersaisons 2018/2019 und optional 2019/2020 sowie 2020/2021 gemeinsam aus. Auf Auftraggeber Seite handelt es sich daher um fünf Auftraggeber. Diese werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftraggeber“ bezeichnet. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten je Los, siehe auch Ziffer II.1.6). Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, kleinere Mengen zu Test- und Experimentalzwecken auch von konkurrierenden Anbietern zu erwerben. Die Bewerber werden gebeten, vorbehaltlich der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs, die Kalenderwoche 32/2018 für gegebenenfalls durchzuführende Vertragsverhandlungen zu reservieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-16.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Enteisungsmittel
Referenznummer: 180402735
Kurze Beschreibung:
Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Baden Airpark und Frankfurt-Hahn schreiben die Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel für die Wintersaisons 2018/2019 und optional 2019/2020 sowie 2020/2021 gemeinsam aus. Auf Auftraggeber Seite handelt es sich daher um fünf Auftraggeber. Diese werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftraggeber“ bezeichnet.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten je Los, siehe auch Ziffer II.1.6).
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, kleinere Mengen zu Test- und Experimentalzwecken auch von konkurrierenden Anbietern zu erwerben.
Die Bewerber werden gebeten, vorbehaltlich der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs, die Kalenderwoche 32/2018 für gegebenenfalls durchzuführende Vertragsverhandlungen zu reservieren.
Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Baden Airpark und Frankfurt-Hahn schreiben die Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel für die Wintersaisons 2018/2019 und optional 2019/2020 sowie 2020/2021 gemeinsam aus. Auf Auftraggeber Seite handelt es sich daher um fünf Auftraggeber. Diese werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftraggeber“ bezeichnet.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten je Los, siehe auch Ziffer II.1.6).
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, kleinere Mengen zu Test- und Experimentalzwecken auch von konkurrierenden Anbietern zu erwerben.
Die Bewerber werden gebeten, vorbehaltlich der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs, die Kalenderwoche 32/2018 für gegebenenfalls durchzuführende Vertragsverhandlungen zu reservieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Enteisungsmittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Enteisungsmittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-17 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 093-211953
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Die Flughafen Hamburg GmbH vertritt die 5 Auftraggeber (Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH, HAM Ground Handling GmbH & Co. KG, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden-Airpark GmbH und die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs. Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren.
Die Flughafen Hamburg GmbH vertritt die 5 Auftraggeber (Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH, HAM Ground Handling GmbH & Co. KG, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden-Airpark GmbH und die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs. Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Baden Airpark und Frankfurt-Hahn schreiben die Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel für die Wintersaisons 2018/2019 und optional 2019/2020 sowie 2020/2021 gemeinsam aus. Auf Auftraggeber Seite handelt es sich daher um fünf Auftraggeber. Diese werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftraggeber“ bezeichnet.
Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Baden Airpark und Frankfurt-Hahn schreiben die Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel für die Wintersaisons 2018/2019 und optional 2019/2020 sowie 2020/2021 gemeinsam aus. Auf Auftraggeber Seite handelt es sich daher um fünf Auftraggeber. Diese werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftraggeber“ bezeichnet.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten je Los, siehe auch Ziffer II.1.6).
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, kleinere Mengen zu Test- und Experimentalzwecken auch von konkurrierenden Anbietern zu erwerben.
Die Bewerber werden gebeten, vorbehaltlich der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs, die Kalenderwoche 32/2018 für gegebenenfalls durchzuführende Vertragsverhandlungen zu reservieren.
Bezeichnung des Loses: Flugzeugenteisungsmittel Typ I
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel, Typ I, auf Basis von Monopropylenglykol (MPG) gefertigt, für die Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Baden Airpark, Frankfurt Hahn.
Voraussichtlich 1 940 000 Liter p.a.
Basis sind Verbräuche der Vergangenheit. Von der vorbezeichneten Menge entfallen voraussichtlich auf:
Düsseldorf: 820 000 Liter;
Hamburg: 460 000 Liter;
Stuttgart: 280 000 Liter;
Baden Airpark: 0 Liter;
Frankfurt Hahn: 400 000 Liter
Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen. Bestellt, geliefert und bezahlt werden lediglich die Mengen, entsprechend der sich witterungsabhängig und verkehrsabhängig ergebenden tatsächlichen Bedarfe der Auftraggeber.
Alle einzureichenden Unterlagen, die unter den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) gefordert werden, sind mit dem Teilnahmeantrag auch in gescannter Form (PDF-Dokumente) mit einer geeigneten Dateibezeichnung auf einem Datenträger (USB, CD, SD-Card, etc.) vorzulegen.
Alle einzureichenden Unterlagen, die unter den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) gefordert werden, sind mit dem Teilnahmeantrag auch in gescannter Form (PDF-Dokumente) mit einer geeigneten Dateibezeichnung auf einem Datenträger (USB, CD, SD-Card, etc.) vorzulegen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern und soweit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Festpreis für mehrere Jahre gefunden werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das optional zwei mal 1 Jahr Verlängerung mit vergeben werden.
Ansonsten wird nur die Wintersaison 2018/2019 vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Sofern und soweit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Festpreis für mehrere Jahre gefunden werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das optional zwei mal 1 Jahr Verlängerung mit vergeben werden.
Ansonsten wird nur die Wintersaison 2018/2019 vergeben.
Zusätzliche Informationen:
Die Flughafen Hamburg GmbH vertritt die 5 Auftraggeber (Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH, HAM Ground Handling GmbH & Co. KG, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden-Airpark GmbH und die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs. Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren.
Die Flughafen Hamburg GmbH vertritt die 5 Auftraggeber (Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH, HAM Ground Handling GmbH & Co. KG, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden-Airpark GmbH und die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs. Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel Typ II und IV
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel Typ II und Typ IV, auf Basis von Monopropylenglykol (MPG) gefertigt, für die Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Baden Airpark, Frankfurt Hahn.
Von der vorbezeichneten Menge entfallen voraussichtlich auf:
Düsseldorf: 700 000 Liter Typ IV;
Hamburg: 400 000 Liter Typ II;
Stuttgart: 250 000 Liter Typ IV;
Baden Airpark: 100 000 Liter Typ II;
Frankfurt Hahn: 175 000 Liter Typ IV;
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern und soweit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Festpreis für mehrere Jahre gefunden werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das optional zwei mal 1 Jahr Verlängerung mit vergeben werden. Ansonsten wird nur die Wintersaison 2018/2019 vergeben.
Sofern und soweit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Festpreis für mehrere Jahre gefunden werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das optional zwei mal 1 Jahr Verlängerung mit vergeben werden. Ansonsten wird nur die Wintersaison 2018/2019 vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Sofern und soweit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Festpreis für mehrere Jahre gefunden werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das optional zwei mal 1 Jahr Verlängerung mit vergeben werden. Ansonsten wird nur die Wintersaison 2018/2019 vergeben.
Sofern und soweit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Festpreis für mehrere Jahre gefunden werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das optional zwei mal 1 Jahr Verlängerung mit vergeben werden. Ansonsten wird nur die Wintersaison 2018/2019 vergeben.
Zusätzliche Informationen:
Die Flughafen Hamburg GmbH vertritt die fünf Auftraggeber (Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH, HAM Ground Handling GmbH & Co. KG, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden-Airpark GmbH und die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs. Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren.
Die Flughafen Hamburg GmbH vertritt die fünf Auftraggeber (Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH, HAM Ground Handling GmbH & Co. KG, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden-Airpark GmbH und die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs. Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung / des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen;
b) Angaben zu realisierten Lieferverträgen aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.4 und II.2.4 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, möglichst mit folgenden Angaben für jeden benannten Liefervertrag:
b) Angaben zu realisierten Lieferverträgen aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.4 und II.2.4 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, möglichst mit folgenden Angaben für jeden benannten Liefervertrag:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Beschreibung des Liefervertrages mit Angaben zu den Liefermengen,
— Zeitraum der Lieferleistung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit einschließlich Haftungsregelungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Mai 2019 (Bei Nutzung der Optionen ggf. Mai 2020 oder Mai 2021)
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren 180402735 Flugzeugenteisungsmittel – Nicht öffnen“ zu versehen.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren 180402735 Flugzeugenteisungsmittel – Nicht öffnen“ zu versehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 30.5.2018 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zur Verfügung zu stellen.
Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zur Verfügung zu stellen.
Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40-42823-1448📞
Fax: +49 40-42823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2018/S 093-211953 (2018-05-16)