Die Umschläge sind wie folgt zu kennzeichnen: Flüssigboden- Teilnahmeantrag.
Fragen zum Teilnahmeantrag sind per E-Mail bis zum 26.3.2018 – 10.00 an die in der Veröffentlichung genannte Kontaktstelle zu richten.
Antworten und Fragen werden unter dem Link zur Verfügung gestellt.
Bei der Vergabestelle registrierte Bewerber erhalten die Aktualisierungen und Antworten zusätzlich per E-Mail.
Die Bewerber, die sich mit dem Teilnahmeantrag für die Stufe 2 des Verfahrens qualifizieren, werden von der Vergabestelle nach Auswertung der Teilnahmeanträge direkt angeschrieben und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
1. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet.
2. Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken.
3. De Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
5. Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o.ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr/qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u.ä. sind nicht zugelassen.
6. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
7. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
9. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.
10. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft(ARGE) führen zum Ausschluß aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind.
11. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.
12. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 13 bleibt unberührt.
13. Soweit lediglich Angeben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der AG das Recht vor, zu Behebung von Zweifeln (auch nach dem Verfahren) entsprechende Bescheinigungen/Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig u. aktuell sein.
14. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an
einkauf@sw-i.de.