Flüssigboden

Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH

Flüssigboden nach RAL 507

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-19 Auftragsbekanntmachung
2018-03-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodendekontaminationsarbeiten
Kurze Beschreibung: Flüssigboden nach RAL 507
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodendekontaminationsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Boden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH
Postanschrift: Ringlerstraße 28
Postleitzahl: 85057
Postort: Ingolstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.sw-i.de 🌏
E-Mail: einkauf@sw-i.de 📧
Telefon: +49 841804135 📞
Fax: +49 841804139 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 036-079264
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Die Umschläge sind wie folgt zu kennzeichnen: Flüssigboden- Teilnahmeantrag. Fragen zum Teilnahmeantrag sind per E-Mail bis zum 26.3.2018 – 10.00 Uhr an die in der Veröffentlichung genannte Kontaktstelle zu richten. Antworten und Fragen werden unter dem Link zur Verfügung gestellt. Bei der Vergabestelle registrierte Bewerber erhalten die Aktualisierungen und Antworten zusätzlich per E-Mail. Die Bewerber, die sich mit dem Teilnahmeantrag für die Stufe 2 des Verfahrens qualifizieren, werden von der Vergabestelle nach Auswertung der Teilnahmeanträge direkt angeschrieben und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 1. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet. 2. Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken. 3. De Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen. 4. Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen. 5. Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o.ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90gr/qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u.ä. sind nicht zugelassen. 6. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. 7. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig / falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige / bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. 8. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. 9. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. 10. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluß aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind. 11. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend. 12. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 13 bleibt unberührt. 13. Soweit lediglich Angeben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der AG das Recht vor, zu Behebung von Zweifeln (auch nach dem Verfahren) entsprechende Bescheinigungen/Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig u. aktuell sein. 14. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an einkauf@sw-i.de.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von Flüssigboden nach RAL GZ 507
Bereitstellfläche nach LGA
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung auf 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ingolstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben über Referenzen die mit dem Auftrag nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sind, mit Angabe des Referenzgebers mit Telefon, Fax und E-Mail Adresse.
Zusätzliches in den Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden zu erbringen

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 6
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Internetadresse: www.sw-i.de 🌏
Dokumente URL: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Umschläge sind wie folgt zu kennzeichnen: Flüssigboden- Teilnahmeantrag.
Fragen zum Teilnahmeantrag sind per E-Mail bis zum 26.3.2018 – 10.00 Uhr an die in der Veröffentlichung genannte Kontaktstelle zu richten.
Antworten und Fragen werden unter dem Link zur Verfügung gestellt.
Bei der Vergabestelle registrierte Bewerber erhalten die Aktualisierungen und Antworten zusätzlich per E-Mail.
Die Bewerber, die sich mit dem Teilnahmeantrag für die Stufe 2 des Verfahrens qualifizieren, werden von der Vergabestelle nach Auswertung der Teilnahmeanträge direkt angeschrieben und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
1. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet.
2. Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken.
3. De Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
5. Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o.ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90gr/qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u.ä. sind nicht zugelassen.
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6. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
7. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig / falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige / bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
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8. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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9. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.
10. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluß aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind.
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11. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.
12. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 13 bleibt unberührt.
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13. Soweit lediglich Angeben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der AG das Recht vor, zu Behebung von Zweifeln (auch nach dem Verfahren) entsprechende Bescheinigungen/Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig u. aktuell sein.
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14. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an einkauf@sw-i.de.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892171762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2018/S 036-079264 (2018-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-140950
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 036-079264
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Die Umschläge sind wie folgt zu kennzeichnen: Flüssigboden- Teilnahmeantrag. Fragen zum Teilnahmeantrag sind per E-Mail bis zum 26.3.2018 – 10.00 an die in der Veröffentlichung genannte Kontaktstelle zu richten. Antworten und Fragen werden unter dem Link zur Verfügung gestellt. Bei der Vergabestelle registrierte Bewerber erhalten die Aktualisierungen und Antworten zusätzlich per E-Mail. Die Bewerber, die sich mit dem Teilnahmeantrag für die Stufe 2 des Verfahrens qualifizieren, werden von der Vergabestelle nach Auswertung der Teilnahmeanträge direkt angeschrieben und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 1. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet. 2. Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken. 3. De Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen. 4. Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen. 5. Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o.ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr/qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u.ä. sind nicht zugelassen. 6. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. 7. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. 8. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. 9. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. 10. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft(ARGE) führen zum Ausschluß aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind. 11. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend. 12. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 13 bleibt unberührt. 13. Soweit lediglich Angeben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der AG das Recht vor, zu Behebung von Zweifeln (auch nach dem Verfahren) entsprechende Bescheinigungen/Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig u. aktuell sein. 14. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an einkauf@sw-i.de.
Mehr anzeigen
Fragen zum Teilnahmeantrag sind per E-Mail bis zum 26.3.2018 – 10.00 an die in der Veröffentlichung genannte Kontaktstelle zu richten.
5. Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o.ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr/qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u.ä. sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen
7. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
Mehr anzeigen
10. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft(ARGE) führen zum Ausschluß aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 063-140950 (2018-03-29)