Max-Planck-Institut für Physik in Garching – Neubau – Fördertechnik
Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung zweier Aufzüge in Neubau
1 Personen- / Lastenaufzug (behindertengerecht), 2.000 kg oder 26 Personen, 5 Haltestellen,
1 Personen- / Lastenaufzug (behindertengerecht), 4.000 kg oder 53 Personen, 5 Haltestellen, Durchlader.
— Seilbetrieben, maschinenraumlos,
— Notrufsystem.
Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 1.10.2018 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 763 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-09.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d – VOB
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Sachgebiet Vergabemanagement – Stengl, Andrea”
Telefon: +49 892108-0📞
E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de📧
Fax: +49 892108-1344 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.mpg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Einrichtung des privaten Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fördertechnik
Z.PHYS.A.000307.429.3.VOB.1521
Produkte/Dienstleistungen: Aufzüge und Fördereinrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Max-Planck-Institut für Physik in Garching – Neubau – Fördertechnik
Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung zweier Aufzüge in Neubau
1 Personen- /...”
Kurze Beschreibung
Max-Planck-Institut für Physik in Garching – Neubau – Fördertechnik
Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung zweier Aufzüge in Neubau
1 Personen- / Lastenaufzug (behindertengerecht), 2 000 kg oder 26 Personen, 5 Haltestellen
1 Personen- / Lastenaufzug (behindertengerecht), 4 000 kg oder 53 Personen, 5 Haltestellen, Durchlader
— Seilbetrieben, maschinenraumlos
— Notrufsystem
Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 1.10.2018 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 763 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufzüge und Fördereinrichtungen📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Max-Planck-Institut für Physik, Bolzmannstraße, 85748 Garching
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4)
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-201315
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Fördertechnik
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die Ausschreibung wird auf Grundlage des § 17 EU Abs. (1) Nr.3 VOB/A aufgehoben.
Es liegt kein adäquates Angebot vor, denn die eingereichten, verbleibenden...”
Die Ausschreibung wird auf Grundlage des § 17 EU Abs. (1) Nr.3 VOB/A aufgehoben.
Es liegt kein adäquates Angebot vor, denn die eingereichten, verbleibenden Angebote liegen deutlich über der marktgerechten Kostenschätzung.
Die Gründe hierfür liegen, wie bei erneuter Überprüfung des LVs festgestellt wurde, nicht in einer falsch oder ungenügend beschriebenen Leistung. Eine Änderung der Leistung/ des Leistungsumfangs ist deshalb nicht vorgesehen.
Das weitere Vorgehen sieht eine Ausschreibung auf Grundlage des § 3 EU Abs. 3 ein Verhandlungsverfahren als Verfahren vor, nachdem das offene Verfahren kein annehmbares Ergebnis erzielt hat und die Notwendigkeit besteht die Leistung im gleichen Umfang zu vergeben. Aus diesem Grunde wird ein Verhandlungsverfahren durchgeführt unter Beteiligung der für diese Leistungserbringung geeigneten Firmen aus dem offenen Verfahren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 159-363849 (2018-08-17)