Auftragsbekanntmachung (2018-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
Referenznummer: V_050_750158_36_Raumlufttechnik
Kurze Beschreibung:
Lüftungsinstallation Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
— Zu-/ Abluftgerät Heizen, Kühlen, 3 300 m
— Zu-/ Abluftgerät Heizen mit WRG (Platten-WT), 4 800 m
— Zu-/ Abluftgerät Heizen und Kühlen mit WRG (KVS), 20 000 m
— Abluftventilator von 100 m
— Entrauchungs- und Nachströmungsventilator 3 500 m
— Lüftungskanal verzinkt mit Formteilen 3 050 m
— Wickelfalzrohr mit Einbauten, DN 80 bis DN 500 1260 m,
— Lüftungskanal PPs mit Formteilen 240 m2,
— Rohre und Formteile PPs, DN 75 bis DN 315 390 m,
— Luftleitung L90 mit Formteilen 620 m
— Brandschutzverkleidung L90 105 m
— Brandschutzklappe eckig/rund 143 Stück,
— Volumenstromregler 316 Stück,
— Schalldämpfer eckig und rund 140 Stück,
— Fortluftturm 33 000 m
Lüftungsinstallation Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
— Zu-/ Abluftgerät Heizen, Kühlen, 3 300 m
— Zu-/ Abluftgerät Heizen mit WRG (Platten-WT), 4 800 m
— Zu-/ Abluftgerät Heizen und Kühlen mit WRG (KVS), 20 000 m
— Abluftventilator von 100 m
— Entrauchungs- und Nachströmungsventilator 3 500 m
— Lüftungskanal verzinkt mit Formteilen 3 050 m
— Wickelfalzrohr mit Einbauten, DN 80 bis DN 500 1260 m,
— Lüftungskanal PPs mit Formteilen 240 m2,
— Rohre und Formteile PPs, DN 75 bis DN 315 390 m,
— Luftleitung L90 mit Formteilen 620 m
— Brandschutzverkleidung L90 105 m
— Brandschutzklappe eckig/rund 143 Stück,
— Volumenstromregler 316 Stück,
— Schalldämpfer eckig und rund 140 Stück,
— Fortluftturm 33 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-20 📅
Datum des Beginns: 2019-03-08 📅
Datum des Endes: 2019-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 181-409307
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lüftungsinstallation Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
— Zu-/ Abluftgerät Heizen, Kühlen, 3 300 m
— Zu-/ Abluftgerät Heizen mit WRG (Platten-WT), 4 800 m
— Zu-/ Abluftgerät Heizen und Kühlen mit WRG (KVS), 20 000 m
— Abluftventilator von 100 m
— Entrauchungs- und Nachströmungsventilator 3 500 m
— Lüftungskanal verzinkt mit Formteilen 3 050 m
— Wickelfalzrohr mit Einbauten, DN 80 bis DN 500 1260 m,
— Lüftungskanal PPs mit Formteilen 240 m2,
— Rohre und Formteile PPs, DN 75 bis DN 315 390 m,
— Luftleitung L90 mit Formteilen 620 m
— Brandschutzverkleidung L90 105 m
— Brandschutzklappe eckig/rund 143 Stück,
— Volumenstromregler 316 Stück,
— Schalldämpfer eckig und rund 140 Stück,
— Fortluftturm 33 000 m
— Zu-/ Abluftgerät Heizen und Kühlen mit WRG (KVS), 20 000 m3/h 2 Stück,
— Lüftungskanal PPs mit Formteilen 240 m
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
IAP-PYCO Wildau
Schmiedestraße 5
15745 Wildau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 1 und §6a EU Nr. 1 VOB/A
Eintragung in das Berufsregistger – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtend) und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 2 und §6a EU Nr. 2 VOB/A
Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 3 und §6a EU Nr. 3 VOB/A
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Vorlage von 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Vorlage von 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen – Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen – Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2018/S 181-409307 (2018-09-18)
Ergänzende Angaben (2018-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lüftungsinstallation Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
— Zu-/Abluftgerät Heizen, Kühlen, 3 300 m
— Zu-/Abluftgerät Heizen mit WRG (Platten-WT), 4 800 m
— Zu-/Abluftgerät Heizen und Kühlen mit WRG (KVS), 20 000 m
— Abluftventilator von 100 m
— Entrauchungs- und Nachströmungsventilator 3 500 m
— Lüftungskanal verzinkt mit Formteilen 3 050 m
— Wickelfalzrohr mit Einbauten, DN 80 bis DN 500 1 260 m,
— Lüftungskanal PPs mit Formteilen 240 m
— Rohre und Formteile PPs, DN 75 bis DN 315 390 m,
— Luftleitung L90 mit Formteilen 620 m
— Brandschutzverkleidung L90 105 m
— Brandschutzklappe eckig/rund 143 Stück,
— Volumenstromregler 316 Stück,
— Schalldämpfer eckig und rund 140 Stück,
— Fortluftturm 33 000 m
— Zu-/Abluftgerät Heizen mit WRG (Platten-WT), 4 800 m
— Zu-/Abluftgerät Heizen und Kühlen mit WRG (KVS), 20 000 m
— Wickelfalzrohr mit Einbauten, DN 80 bis DN 500 1 260 m,
Quelle: OJS 2018/S 222-507376 (2018-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lüftungsinstallation die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
— zu-/Abluftgerät Heizen, Kühlen, 3 300 m
— zu-/Abluftgerät Heizen mit WRG (Platten-WT), 4 800 m
— zu-/Abluftgerät Heizen und Kühlen mit WRG (KVS), 20 000 m
— Abluftventilator von 100 m
— Entrauchungs- und Nachströmungsventilator 3 500 m
— Lüftungskanal verzinkt mit Formteilen 3 050 m
— Wickelfalzrohr mit Einbauten, DN 80 bis DN 500 1 260 m,
— Lüftungskanal PPs mit Formteilen 240 m
— Rohre und Formteile PPs, DN 75 bis DN 315 390 m,
— Luftleitung L90 mit Formteilen 620 m
— Brandschutzverkleidung L90 105 m
— Brandschutzklappe eckig/rund 143 Stück,
— Volumenstromregler 316 Stück,
— Schalldämpfer eckig und rund 140 Stück,
— Fortluftturm 33 000 m
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lüftungsinstallation die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
— zu-/Abluftgerät Heizen, Kühlen, 3 300 m
— zu-/Abluftgerät Heizen mit WRG (Platten-WT), 4 800 m
— zu-/Abluftgerät Heizen und Kühlen mit WRG (KVS), 20 000 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-01 📅
Name: Apleona Wolfferts GmbH
Postanschrift: Oberlandstraße 88
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 090-214671 (2019-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 5 Stück BSK FKRS-EU-1-7/DN125 – mit Verlängerung und exgeschütztem Motor
— 6 Stück Entrauchungsklappe EK-EU-R/300 x 200 x 600 lg mit Revisionsöffnung;
— 24 Stück Revisionsöffnungen.
Gesamtwert des Auftrags: 38774.23 EUR 💰
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
— 5 Stück BSK FKRS-EU-1-7/DN125 – mit Verlängerung und exgeschütztem Motor
— 6 Stück Entrauchungsklappe EK-EU-R/300 x 200 x 600 lg mit Revisionsöffnung;
— 24 Stück Revisionsöffnungen.
— 5 Stück BSK FKRS-EU-1-7/DN125 – mit Verlängerung und exgeschütztem Motor;
— 6 Stück Entrauchungsklappe EK-EU-R/300 x 200 x 600 lg mit Revisionsöffnun
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 38774.23 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 072-170429 (2020-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: V_050_750157_36_Raumlufttechnik
Kurze Beschreibung:
— 19 Stück Rohgitter 325 x 75;
— 4 Stück motorische Absperrklappen PPs-el mit Motor (ex-geschützt).
Gesamtwert des Auftrags: 26015.99 EUR 💰
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 096-228651 (2020-05-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-28 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-402471
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 090-214671
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
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Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
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Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
— Zu-/ Abluftgerät Heizen und Kühlen mit WRG (KVS), 20 000 m³/h 2 Stück;
— Abluftventilator von 100 m³/h bis 3 000 m³/h 9 Stück;
— Entrauchungs- und Nachströmungsventilator 3 500 m³/h 2 Stück;
— Lüftungskanal verzinkt mit Formteilen 3 050 m²;
— Wickelfalzrohr mit Einbauten, DN 80 bis DN 500 1260 m;
— Lüftungskanal PPs mit Formteilen 240 m²;
— Rohre und Formteile PPs, DN 75 bis DN 315 390 m;
— Luftleitung L90 mit Formteilen 620 m²;
— Brandschutzverkleidung L90 105 m²;
— Brandschutzklappe eckig/rund 143 Stück;
— Volumenstromregler 316 Stück;
— Schalldämpfer eckig und rund 140 Stück;
— Fortluftturm 33 000 m³/h 1 Stück.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 167-402471 (2020-08-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-16 📅
Datum des Beginns: 2019-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-078930
ABl. S-Ausgabe: 32
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Zu-/Abluftgerät Heizen, Kühlen, 3300 m
Quelle: OJS 2021/S 032-078930 (2021-02-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A ). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
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Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A ). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
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Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
- Zu-/ Abluftgerät Heizen und Kühlen mit WRG (KVS), 20 000 m3/h 2 Stück,
- Abluftventilator von 100 m3/h bis 3 000 m3/h 9 Stück,
- Entrauchungs- und Nachströmungsventilator 3 500 m3/h 2 Stück,
- Lüftungskanal verzinkt mit Formteilen 3 050 m2,
- Wickelfalzrohr mit Einbauten, DN 80 bis DN 500 1260 m,
- Lüftungskanal PPs mit Formteilen 240 m2,
- Rohre und Formteile PPs, DN 75 bis DN 315 390 m,
- Luftleitung L90 mit Formteilen 620 m2,
- Brandschutzverkleidung L90 105 m2;
- Brandschutzklappe eckig/rund 143 Stück,
- Volumenstromregler 316 Stück,
- Schalldämpfer eckig und rund 140 Stück,
- Fortluftturm 33 000 m3/h 1 Stück.
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A ). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 010-017628 (2022-01-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-12 📅
Quelle: OJS 2023/S 075-224415 (2023-04-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Quelle: OJS 2023/S 075-225112 (2023-04-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-03 📅
Quelle: OJS 2023/S 075-225419 (2023-04-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-10 📅
Quelle: OJS 2023/S 075-226544 (2023-04-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1210768.86 EUR 💰