Dämmung sanitärtechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 85 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN40 – DN80,
— ca. 20 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN100 – DN200,
— ca. 75 m Schmutzwasserleitung aus PE- Kunststoffrohr,
— ca. 810 m Trink- und Betriebswasserleitung DN12 – DN20,
— ca. 380 m VE-Wasserleitung aus PP Kunstoffrohr.
Dämmung heizungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle)
— ca. 570 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN15 – DN20,
— ca. 290 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN25 – DN40,
— ca. 120 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN50 – DN80.
Dämmung lüftungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle)
— ca. 130 m Luftkanal bis Kantenlänge 2 500 mm,
— ca. 170 m Formteile bis Kantenlänge 2 500 mm,
— ca. 45 m Lüftungsleitung DN100 – DN125,
— ca. 200 m Lüftungsleitung DN160 – DN250,
— ca. 35 m Lüftungsleitung DN280 – DN400.
Dämmung kältetechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 1 650 m Kaltwasserleitung aus PP-Kunststoffrohr DN15 – DN150.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IAP PYCO Wildau – Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum – V_050_750158_40_Dämmung
V_050_750158_40_Dämmung”
Produkte/Dienstleistungen: Wärmedämmarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Dämmung sanitärtechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 85 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN40 – DN80,
— ca. 20 m...”
Kurze Beschreibung
Dämmung sanitärtechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 85 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN40 – DN80,
— ca. 20 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN100 – DN200,
— ca. 75 m Schmutzwasserleitung aus PE- Kunststoffrohr,
— ca. 810 m Trink- und Betriebswasserleitung DN12 – DN20,
— ca. 380 m VE-Wasserleitung aus PP Kunstoffrohr.
Dämmung heizungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle)
— ca. 570 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN15 – DN20,
— ca. 290 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN25 – DN40,
— ca. 120 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN50 – DN80.
Dämmung lüftungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle)
— ca. 130 m Luftkanal bis Kantenlänge 2 500 mm,
— ca. 170 m Formteile bis Kantenlänge 2 500 mm,
— ca. 45 m Lüftungsleitung DN100 – DN125,
— ca. 200 m Lüftungsleitung DN160 – DN250,
— ca. 35 m Lüftungsleitung DN280 – DN400.
Dämmung kältetechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 1 650 m Kaltwasserleitung aus PP-Kunststoffrohr DN15 – DN150.
1️⃣
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: IAP-PYCO Wildau
Schmiedestraße 5
15745 Wildau
Beschreibung der Beschaffung:
“Dämmung sanitärtechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 85 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN40 – DN80,
— ca. 20 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Dämmung sanitärtechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 85 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN40 – DN80,
— ca. 20 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN100 – DN200,
— ca. 75 m Schmutzwasserleitung aus PE-Kunststoffrohr,
— ca.810 m Trink- und Betriebswasserleitung DN12 – DN20,
— ca. 380 m VE-Wasserleitung aus PP Kunstoffrohr.
Dämmung heizungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle)
— ca. 570 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN15 – DN20,
— ca. 290 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN25 – DN40,
— ca. 120 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN50 – DN80.
Dämmung lüftungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle)
— ca. 130 m Luftkanal bis Kantenlänge 2 500 mm,
— ca. 170 m Formteile bis Kantenlänge 2 500 mm,
— ca. 45 m Lüftungsleitung DN100 – DN125,
— ca. 200 m Lüftungsleitung DN160 – DN250,
— ca. 35 m Lüftungsleitung DN280 – DN400.
Dämmung kältetechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 1 650 m Kaltwasserleitung aus PP-Kunststoffrohr DN15 – DN150.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-17 📅
Datum des Endes: 2019-10-25 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 1 und §6a EU Nr. 1 VOB/A
Eintragung in das Berufsregistger – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtend)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 1 und §6a EU Nr. 1 VOB/A
Eintragung in das Berufsregistger – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtend) und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
—oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 2 und §6a EU Nr. 2 VOB/A
Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 2 und §6a EU Nr. 2 VOB/A
Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 3 und §6a EU Nr. 3 VOB/A
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 3 und §6a EU Nr. 3 VOB/A
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Vorlage von 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen – Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 206-424416
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-15
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-15
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Anschrift siehe Nr. I.1)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
“Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen...”
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 198-446835 (2018-10-10)
Ergänzende Angaben (2018-11-12)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 198-446835
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2019-05-17 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-06-17 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2019-10-25 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-11-22 📅
Quelle: OJS 2018/S 220-502983 (2018-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e.V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Dämmung sanitärtechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 85 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN40 – DN80,
— ca. 20 m...”
Kurze Beschreibung
Dämmung sanitärtechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 85 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN40 – DN80,
— ca. 20 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN100 – DN200,
— ca. 75 m Schmutzwasserleitung aus PE- Kunststoffrohr,
— ca. 810 m Trink- und Betriebswasserleitung DN12 – DN20,
— ca. 380 m VE-Wasserleitung aus PP Kunstoffrohr,
Dämmung heizungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle),
— ca. 570 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN15 – DN20,
— ca. 290 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN25 – DN40,
— ca. 120 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN50 – DN80,
Dämmung lüftungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle),
— ca. 130 m Luftkanal bis Kantenlänge 2 500 mm,
— ca. 170 m Formteile bis Kantenlänge 2 500 mm,
— ca. 45 m Lüftungsleitung DN100 – DN125,
— ca. 200 m Lüftungsleitung DN160 – DN250,
— ca. 35 m Lüftungsleitung DN280 – DN400,
Dämmung kältetechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk),
— ca. 1 650 m Kaltwasserleitung aus PP-Kunststoffrohr DN15 – DN150.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 114167.60 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dämmung sanitärtechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 85 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN40 – DN80,
— ca. 20 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Dämmung sanitärtechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
— ca. 85 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN40 – DN80,
— ca. 20 m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN100 – DN200,
— ca. 75 m Schmutzwasserleitung aus PE- Kunststoffrohr,
— ca. 810 m Trink- und Betriebswasserleitung DN12 – DN20,
— ca. 380 m VE-Wasserleitung aus PP Kunstoffrohr,
Dämmung heizungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle),
— ca. 570 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN15 – DN20,
— ca. 290 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN25 – DN40,
— ca. 120 m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN50 – DN80,
Dämmung lüftungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle),
— ca. 130 m Luftkanal bis Kantenlänge 2 500 mm,
— ca. 170 m Formteile bis Kantenlänge 2 500 mm,
— ca. 45 m Lüftungsleitung DN100 – DN125,
— ca. 200 m Lüftungsleitung DN160 – DN250,
— ca. 35 m Lüftungsleitung DN280 – DN400,
Dämmung kältetechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk),
— ca. 1 650 m Kaltwasserleitung aus PP-Kunststoffrohr DN15 – DN150.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 198-446835
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 408159
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Fraunhofer IAP PYCO Wildau – Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum – V_050_750158_40_Dämmung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Licutherm Anlagentechnik GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 114167.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 131-321104 (2019-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fraunhofer IAP PYCO, Wildau – V_050_750158_40_Dämmung
V_050_750158_40_Dämmung
Kurze Beschreibung: 103 St. Brandschutzdurchführungen R-90 Rohr.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 14689.08 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schmiedestraße 5
15745 Wildau
Beschreibung der Beschaffung: 103 St. Brandschutzdurchführungen R-90 Rohr.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Technisch erforderliche Änderung der Ausführung, dadurch erforderliche Brandschutzdurchführungen R-90”
Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 14689.08 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 072-170433 (2020-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fraunhofer IAP PYCO, Wildau - V_050_750158_40_Dämmung
V_050_750158_40_Dämmung
Kurze Beschreibung:
“— Ummantelung an gedämmten Aquath. Rohr DN20/äD63 - 300 mm;
— Ummantelung an gedämmten Aquath. Bogen DN20/äD72 150 Stck. ;
— Aquatherm Passtück für Rohr DN...”
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Technisch erforderliche zusätzliche System-Brandschottungen/ Änderung der Ausführung”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 14167.89 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 072-170455 (2020-04-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IAP PYCO Wildau - Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum - V_050_750158_40_Dämmung
V_050_750158_40_Dämmung” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dämmung sanitärtechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
- ca. 85m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN40 - DN80
- ca. 20m...”
Beschreibung der Beschaffung
Dämmung sanitärtechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
- ca. 85m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN40 - DN80
- ca. 20m Regenwasserleitung aus Stahlverbundrohr DN100 - DN200
- ca. 75m Schmutzwasserleitung aus PE- Kunststoffrohr
- ca.810m Trink- und Betriebswasserleitung DN12 - DN20
- ca. 380m VE-Wasserleitung aus PP Kunstoffrohr
Dämmung heizungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle)
- ca. 570m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN15 - DN20
- ca. 290m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN25 - DN40
- ca. 120m Heizungsleitung aus Stahlrohr DN50 - DN80
Dämmung lüftungstechnische Anlagen (im wesentl. Mineralwolle)
- ca. 130m² Luftkanal bis Kantenlänge 2.500mm
- ca. 170m² Formteile bis Kantenlänge 2.500mm
- ca. 45m Lüftungsleitung DN100 - DN125
- ca. 200m Lüftungsleitung DN160 - DN250
- ca. 35m Lüftungsleitung DN280 - DN400
Dämmung kältetechnische Anlagen (im wesentl. Synthetischer Kautschuk)
- ca. 1650m Kaltwasserleitung aus PP-Kunststoffrohr DN15 - DN150
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 131-321104
Auftragsvergabe
Titel:
“Fraunhofer IAP PYCO Wildau - Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum - V_050_750158_40_Dämmung” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 114167.60 💰
“Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen...”
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A ). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
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Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 235-738911 (2023-12-01)