Fraunhofer IGCV Augsburg – Green Factory – Neubau eines Insitutsgebäudes – V_147_750360_25 RLT

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

Erstellung von 2 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein 3-geschossiges Institutsgebäude mit Teilunterkellerung und einer RLT-Dachzentrale. Die RLT Anlagen umfassen jeweils die Zentralgeräte, Verteilnetze einschließl. sämtlicher Einbauten (BSK, Schalldämer, Volumenstromregler, etc.) bis hin zu den Luftauslässen (Gitter, Schlitzauslässe, Quellluftkästen, etc.).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-27 Auftragsbekanntmachung
2019-05-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-04-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungsanlagen
Referenznummer: V_147_750360_25
Kurze Beschreibung:
Erstellung von 2 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein 3-geschossiges Institutsgebäude mit Teilunterkellerung und einer RLT-Dachzentrale. Die RLT Anlagen umfassen jeweils die Zentralgeräte, Verteilnetze einschließl. sämtlicher Einbauten (BSK, Schalldämer, Volumenstromregler, etc.) bis hin zu den Luftauslässen (Gitter, Schlitzauslässe, Quellluftkästen, etc.). Folgende Hauptkomponenten/ Hauptnetze sind zu erstellen: — 1 St. Teilklimaanlage Labor- und Werkstattbereich Zuluft max. 22 000 m — 1 St. Teilklimaanlage Besprechung/Seminar/Büro Zuluft max. 9 500 m — 1 St. Abluftanlage 24 h Abluft Labore mit 1 140 m — 1 St. Abluftanl. Sonderabluft Laborbereich mit 700 m — 3 St. Abluftanl. WC´s mit 1 150 m — 1 St. Abluftanl. Müllraum Parkhaus 1 250 m — 1 St. Abluftanl. Wärme-/Kälteerzeugung Parkhaus 450 m — 1 St. Abluftanl. Kältemittelabsaugung Parkhaus 1 400 m — 1 St. Abluftanl. Drucklufterzeugung Parkhaus 5 000 m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungsanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Teilklimaanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de 🌏
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de 📧
Telefon: +49 891205-3299 📞
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-02 📅
Datum des Beginns: 2018-07-20 📅
Datum des Endes: 2019-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 043-093273
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 207-426821
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung von 2 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein 3-geschossiges Institutsgebäude mit Teilunterkellerung und einer RLT-Dachzentrale. Die RLT Anlagen umfassen jeweils die Zentralgeräte, Verteilnetze einschließl. sämtlicher Einbauten (BSK, Schalldämer, Volumenstromregler, etc.) bis hin zu den Luftauslässen (Gitter, Schlitzauslässe, Quellluftkästen, etc.).
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Folgende Hauptkomponenten/ Hauptnetze sind zu erstellen:
— 1 St. Teilklimaanlage Labor- und Werkstattbereich Zuluft max. 22 000 m
— 1 St. Teilklimaanlage Besprechung/Seminar/Büro Zuluft max. 9 500 m
— 1 St. Abluftanlage 24 h Abluft Labore mit 1 140 m
— 1 St. Abluftanl. Sonderabluft Laborbereich mit 700 m
— 3 St. Abluftanl. WC´s mit 1 150 m
— 1 St. Abluftanl. Müllraum Parkhaus 1 250 m
— 1 St. Abluftanl. Wärme-/Kälteerzeugung Parkhaus 450 m
— 1 St. Abluftanl. Kältemittelabsaugung Parkhaus 1 400 m
— 1 St. Abluftanl. Drucklufterzeugung Parkhaus 5 000 m
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-Programm Green Factory Bavaria
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Am Technologiezentrum
Baufeld 44
1000/2
86159 Augsburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 1 und §6a EU Nr. 1 VOB/A.
|. Eintragung in das Berufsregistger – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtend) und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
|. Auftrags spezifische Einzelnachweise: keine,
|. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 2 und §6a EU Nr. 2 VOB/A.
|. Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
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|. Auftrags spezifische Einzelnachweise: keine,
|. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 3 und §6a EU Nr. 3 VOB/A.
|. a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Vorlage von drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
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b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen – Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
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|. Auftrags spezifische Einzelnachweise: keine,
|. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot.
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e.V.
Kontakt
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Dokumente URL: www.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Teilnahme: www.deutsche-evergabe.de 🌏
Internetadresse: www.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieter anfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieter anfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
|. Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2018/S 043-093273 (2018-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung von 2 Teilklima-Zentralgeräten und mehreren Abluftanlagen für ein 3-geschossiges Institutsgebäude mit Teilunterkellerung und einer RLT-Dachzentrale. Die RLT Anlagen umfassen jeweils die Zentralgeräte, Verteilnetze einschließl. sämtlicher Einbauten (BSK, Schalldämer, Volumenstromregler, etc.) bis hin zu den Luftauslässen (Gitter, Schlitzauslässe, Quellluftkästen, etc.). Folgende Hauptkomponenten/ Hauptnetze sind zu erstellen: — 1 St. Teilklimaanlage Labor- und Werkstattbereich Zuluft max. 22 000 m — 1 St. Teilklimaanlage Besprechung/Seminar/Büro Zuluft max. 9 500 m — 1 St. Abluftanlage 24 h Abluft Labore mit 1 140 m — 1 St. Abluftanl. Sonderabluft Laborbereich mit 700 m — 3 St. Abluftanl. WC´s mit 1 150 m — 1 St.. Abluftanl. Müllraum Parkhaus 1 250 m — 1 St. Abluftanl. Wärme-/Kälteerzeugung Parkhaus 450 m — 1 St. Abluftanl. Kältemittelabsaugung Parkhaus 1 400 m — 1 St. Abluftanl. Drucklufterzeugung Parkhaus 5 000 m
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Gesamtwert des Auftrags: 855429.46 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 089-212541
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 043-093273
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig. Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe. Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten. Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — 1 St.. Abluftanl. Müllraum Parkhaus 1 250 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baufeld 44, 1000/2

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-08 📅
Name: Schuster Klima Lüftung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Balthasar-Schaller-Straße 2
Postort: Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland 🇩🇪
Aichach-Friedberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 855429.46 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e. V.

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 089-212541 (2019-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: V_147_750360_25_Lüftung
Kurze Beschreibung:
2-geteilte Ausführung der KVS-Register zur Revisionierbarkeit, dazu erforderliche Änderungen am Gerätegehäuse.
Gesamtwert des Auftrags: 26 081 EUR 💰

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 071-168083
ABl. S-Ausgabe: 71

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Technologiezentrum 10

Auftragsvergabe
Name: Schuster Klima-Lüftung GmbH & Co. KG
Gesamtwert des Auftrags: 26 081 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 071-168083 (2020-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 4 Stück Brandschutzklappen 100 x 250 mm; — 1 Stück Brandschutzklappe 400 x 250 mm; — 15 m verpressen der Brandschutzklappen; — 1 Stück Kanalventilator 600 x 350 mm; — 1 Stück Kanalventilator 500 x 250 mm; — 14 m — 2 Stück Lochblechabdeckung 1 060 x 660 mm, 1 Stück Lochblechabdeckung 460 x 310 mm.
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Gesamtwert des Auftrags: 14373.79 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 088-209669
ABl. S-Ausgabe: 88

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 4 Stück Brandschutzklappen 100 x 250 mm;
— 1 Stück Brandschutzklappe 400 x 250 mm;
— 15 m verpressen der Brandschutzklappen;
— 1 Stück Kanalventilator 600 x 350 mm;
— 1 Stück Kanalventilator 500 x 250 mm;
— 14 m
— 2 Stück Lochblechabdeckung 1 060 x 660 mm, 1 Stück Lochblechabdeckung 460 x 310 mm.

Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 14373.79 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 088-209669 (2020-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Scherenarbeitsbühne.
Gesamtwert des Auftrags: 21497.82 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 088-209675

Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 21497.82 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 088-209675 (2020-05-04)