Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV). Das Gebäudeensemble setzt sich aus Forschungsgebäude und Energie/Parkgebäude zusammen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IGCV Augsburg – Green Factory – Neubau eines Insitutsgebäudes – V_147_750360_35 Stromversorgungsanlage
V_147_750360_35 Stromversorgungsanlage”
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für...”
Kurze Beschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV). Das Gebäudeensemble setzt sich aus Forschungsgebäude und Energie/Parkgebäude zusammen.
Kenntwerte Stromversorgungsanlagen: 2 Stück Trocktransformator je 630 kVA, Mittelspannunsschaltanlage, luftisoliert, 10 kV, mit 8 Zellen, Niederspannungschaltanlage NSHV mit 8 Feldern, Doppelboden ca. 80 m,Stationsverkabelung 10 kV + Niederspannungs.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 214612.48 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Technologiezentrum, Baufeld 44, 1000/2, 86159 Augsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV). Das Gebäudeensemble setzt sich aus Forschungsgebäude und Energie/Parkgebäude zusammen.
Kenntwerte Stromversorgungsanlagen: 2 Stück Trocktransformator je 630 kVA, Mittelspannunsschaltanlage, luftisoliert, 10 kV, mit 8 Zellen, Niederspannungschaltanlage NSHV mit 8 Feldern, Doppelboden ca. 80 m,Stationsverkabelung 10 kV + Niederspannungs.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-Programm Green Factory Bavaria
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 064-141699
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 405915
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Fraunhofer IGCV Augsburg – Green Factory – Neubau eines Insitutsgebäudes – V_147_750360_35 Stromversorgungsanlage”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schalttechnik Nord GmbH
Postanschrift: Breslauer Straße 16
Postort: Eching
Postleitzahl: 85386
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freising🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214612.48 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
|
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 163-371904 (2018-08-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-11) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baufeld 44, 1000/2
Am Technologiezentrum
86159 Augsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer-Einrichtung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer-Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV). Das Gebäudeensemble setzt sich aus Forschungsgebäude und Energie/Parkgebäude zusammen.
Kenntwerte Stromversorgungsanlagen: 2 Stück Trocktransformator je 630 kVA, Mittelspannunsschaltanlage, luftisoliert, 10 kV, mit 8 Zellen, Niederspannungschaltanlage NSHV mit 8 Feldern, Doppelboden ca. 80 m, Stationsverkabelung 10 kV + Niederspannungs.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 163-371904
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214612.48 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
–
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 032-078943 (2021-02-11)