Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV). Das Gebäudeensemble setzt sich aus Forschungsgebäude und Energie/Parkgebäude zusammen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IGCV Augsburg – Green Factory – Neubau eines Institutsgebäudes – V_147_750360_06 Abdichtungsarbeiten inkl. Spengler
V_147_750360_06...”
Titel
Fraunhofer IGCV Augsburg – Green Factory – Neubau eines Institutsgebäudes – V_147_750360_06 Abdichtungsarbeiten inkl. Spengler
V_147_750360_06 Abdichtungsarbeiten inkl. Spengler
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Produkte/Dienstleistungen: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für...”
Kurze Beschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV). Das Gebäudeensemble setzt sich aus Forschungsgebäude und Energie/Parkgebäude zusammen.
Bei der hier beschriebenen Leistung handelt es sich um die Ausführung von Abdichtungs- und Spenglerarbeiten.
Kennwerte:
Bauteil Institutsgebäude:
— Bauwerksabdichtung und Perimeterdämmung im Sockelbereich ca. 518 m,
— Bodenabdichtung im Innenbereich EG ca. 840 m,
— Dachabdichtung Decke über EG - Dachterrasse ca. 770 m,
— Dachabdichtung Decke über 1.OG – Dach ca. 2.600 m,
— Randanschlüsse ca. 710 m,
— Regenfallrohre ca. 116 m.
Bauteil Parkhaus:
— Abdichtung Rückkühlung, Decke über 2.OG ca. 55 m,
— Dachabdichtung Decke über 3.OG – Dach ca. 1200 m,
— Randanschlüsse ca. 220 m.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1012980.50 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungsarbeiten gegen Wasser📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Technologiezentrum
Baufeld 44, 1000/2
86159 Augsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV). Das Gebäudeensemble setzt sich aus Forschungsgebäude und Energie/Parkgebäude zusammen.
Bei der hier beschriebenen Leistung handelt es sich um die Ausführung von Abdichtungs- und Spenglerarbeiten.
Kennwerte:
Bauteil Institutsgebäude:
— Bauwerksabdichtung und Perimeterdämmung im Sockelbereich ca. 518 m,
— Bodenabdichtung im Innenbereich EG ca. 840 m,
— Dachabdichtung Decke über EG – Dachterrasse ca. 770 m,
— Dachabdichtung Decke über 1.OG - Dach ca. 2.600 m,
— Randanschlüsse ca. 710 m,
— Regenfallrohre ca. 116 m.
Bauteil Parkhaus:
— Abdichtung Rückkühlung, Decke über 2.OG ca. 55 m,
— Dachabdichtung Decke über 3.OG – Dach ca. 1200 m,
— Randanschlüsse ca. 220 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-Programm Green Factory Bavaria
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 081-180490
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 406016
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Fraunhofer IGCV Augsburg – Green Factory – Neubau eines Institutsgebäudes – V_147_750360_23 _Sanitärtechnische Anlagen – ex-ante Bekanntmachung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Werner Scholz GmbH & Co. KG
Postanschrift: Im Loh 30/1
Postort: Aalen
Postleitzahl: 73434
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ostalbkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1012980.50 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 171-388102 (2018-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IGCV, Augsburg — V_147_750360_06_Abdichtungsarbeiten, Spengler
V_147_750360_06_Abdichtungsarbeiten, Spengler”
Kurze Beschreibung:
“Absaugen/Befreien von Niederschlagswasser von Dachflächen während der Herbst- und Wintermonate.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 12596.25 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Technologiezentrum 10
86159 Augsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Absaugen/Befreien von Niederschlagswasser von Dachflächen während der Herbst- und Wintermonate.” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Erforderlich zur technisch korrekten Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten während der Herbst- und Wintermonate.”
Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 12596.25 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1.
Quelle: OJS 2020/S 070-166126 (2020-04-07)