Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV). Das Gebäudeensemble setzt sich aus Forschungsgebäude und Energie/Parkgebäude zusammen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Postanschrift: Hansastr. 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.fraunhofer.de/Ausschreibungen🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Andere: Forschungsgesellschaft e.V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“IGCV Augsburg – Neubau Institutsgebäude V_147_750360_15 Beschichtungsarbeiten
V_147_750360_15_Beschichtungsarbeiten”
Produkte/Dienstleistungen: Oberflächenbeschichtungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Winterbau/ Witterungsschutz Institutsgebäude – es müssen ca. 1 153,00 qm provisorisch geschlossen werden, um den Innenausbau über den Winter fortführen zu können.”
Kurze Beschreibung
Winterbau/ Witterungsschutz Institutsgebäude – es müssen ca. 1 153,00 qm provisorisch geschlossen werden, um den Innenausbau über den Winter fortführen zu können.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 22241.37 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Technologiezentrum
Baufeld 44, 1000/2
86159 Augsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Winterbau/ Witterungsschutz Institutsgebäude – es müssen ca. 1 153,00 qm provisorisch geschlossen werden, um den Innenausbau über den Winter fortführen zu können.”
Beschreibung der Beschaffung
Winterbau/ Witterungsschutz Institutsgebäude – es müssen ca. 1 153,00 qm provisorisch geschlossen werden, um den Innenausbau über den Winter fortführen zu können.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten, die unter den strengen Bedingungen der Richtlinie bestellt wurden
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Als Grundlage für die notwendige Winterbauheizung muss das Institutsgebäude provisorisch verschlossen werden. Durch diese Maßnahme kann der Stillstand der...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Als Grundlage für die notwendige Winterbauheizung muss das Institutsgebäude provisorisch verschlossen werden. Durch diese Maßnahme kann der Stillstand der Innenausbauarbeiten vermieden werden und die Arbeiten lückenlos fortgeführt werden. Viele Ausbaugewerke müssen ansonsten bei einer Bauteiltemperatur unter 5C die Arbeit niederlegen. Der Winterbaustopp für die Innengewerke wird somit vermieden (5 Wochen).
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 108-245315
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 406545
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Beschichtungsarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BMF Bauwerkserhaltung GmbH
Postanschrift: Christian-Grunert-Straße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04288
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 22241.37 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 222-507306 (2018-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IGCV Augsburg – Green Factory – Neubau eines Institutsgebäudes – V_147_750360_15_Beschichtungsarbeiten
IGCV - V_147_750360_15_Beschichtungsarbeiten”
Kurze Beschreibung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für...”
Kurze Beschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV). Das Gebäudeensemble setzt sich aus Forschungsgebäude und Energie/Parkgebäude zusammen.
Bei der hier beschriebenen Leistung handelt es sich um die Ausführung von Bodenbeschichtungen.
Kennwerte:
Bauteil Institutsgebäude:
— Bodenbeschichtungen ca. 2 650 m,
— PU Wandbeschichtung ca. 705 m.
Bauteil Parkhaus:
— OS 11 / OS 8 Beschichtung ca. 4 400 m,
— OS 5 Wandbeschichtung (50 cm Streifen) ca. 355 m,
— Betonversiegelung im EG ca. 800 m.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 317647.07 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV). Das Gebäudeensemble setzt sich aus Forschungsgebäude und Energie/Parkgebäude zusammen.
Bei der hier beschriebenen Leistung handelt es sich um die Ausführung von Bodenbeschichtungen.
Kennwerte:
Bauteil Institutsgebäude:
— Bodenbeschichtungen ca. 2 650 m,
— PU Wandbeschichtung ca. 705 m.
Bauteil Parkhaus:
— OS 11 / OS 8 Beschichtung ca. 4 400 m,
— OS 5 Wandbeschichtung (50 cm Streifen) ca. 355 m,
— Betonversiegelung im EG ca. 800 m.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-Programm Green Factory Bavaria
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Auftragsvergabe
Titel:
“Fraunhofer IGCV Augsburg – Green Factory – Neubau eines Institutsgebäudes – V_147_750360_15_Beschichtungsarbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BMF Bauwerkerhaltungs GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 317647.07 💰
“Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen...”
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 089-212548 (2019-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IGCV, Augsburg — V_147_750360_15_Beschichtungsarbeiten
V_147_750360_15_Beschichtungsarbeiten”
Kurze Beschreibung:
“Abstellen und Versiegeln der Hohlkehlen am Trockenbau/1 250 lfm
Wasserdichtes Bewegungsprofil am Übergang Auffahrts-/Abfahrtsrampe.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 17267.05 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Technologiezentrum 10
86159 Augsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Abstellen und Versiegeln der Hohlkehlen am Trockenbau/1 250 lfm
Wasserdichtes Bewegungsprofil am Übergang Auffahrts-/Abfahrtsrampe.”
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Nachträglicher Einbau eines wasserdichten Bewegungsprofils zur Schadensvorbeugung
Abstellen und Versiegeln der Hohlkehlen am Trockenbau zur Schadensvorbeugung”
Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BMF Bauwerkserhaltungs GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17267.05 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1.
Quelle: OJS 2020/S 070-166111 (2020-04-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IGCV Augsburg - Green Factory - Neubau eines Institutsgebäudes - V_147_750360_15_Beschichtungsarbeiten
IGCV - V_147_750360_15_Beschichtungsarbeiten” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Technologiezentrum, Baufeld 44, 1000/2, 86159 Augsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant auf dem Baufeld 44 im Innovationspark Augsburg den Neubau eines Institutsgebäudes für die Fraunhofer- Einrichtung für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (IGCV). Das Gebäudeensemble setzt sich aus Forschungsgebäude und Energie/Parkgebäude zusammen.
Bei der hier beschriebenen Leistung handelt es sich um die Ausführung von Bodenbeschichtungen.
Kennwerte:
Bauteil Institutsgebäude:
- Bodenbeschichtungen ca. 2650 m2
- PU Wandbeschichtung ca. 705 m2
Bauteil Parkhaus:
- OS 11 / OS 8 Beschichtung ca. 4400 m2
- OS 5 Wandbeschichtung (50 cm Streifen) ca. 355 m2
- Betonversiegelung im EG ca. 800 m2
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 089-212548
Auftragsvergabe
Titel:
“Fraunhofer IGCV Augsburg - Green Factory - Neubau eines Institutsgebäudes - V_147_750360_15_Beschichtungsarbeiten” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 317647.07 💰
“Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen...”
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A ). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
|
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 239-751358 (2023-12-07)