Fraunhofer IIS Dresden – IIS-EAS Neubau Dresden – V_074_750115_34_Kältetechnik

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.

Kälteerzeugung
— wassergekühlten Kaltwassersatz, 500 kW, mit ölfreier Turboverdichter,
— Aufstellung in Technikzentrale im Untergeschoss,
— Kaltwassertemp. 6/12C (Freikühlbetrieb 10/16C),
— Umsetzung Freie Kühlung,
— Wärmeübertrager,
— Pumpen,
— Pufferspeichern,
— Druckhaltung,
— Verteiler für Entnahmekreise,
— Nachspeisung.
Aufstellung der Komponenten in der Technikzentrale im Untergeschoss.
Rückkühlung
— 2 Trockenkühler in V-Form,
— Aufstellung auf dem DAch über 3. OG. Einbringung mittels Kranhebetechnik,
— Aggregate werden auf einem Stahlbau errichtet (Baugewerk),
— schwingungstechnische Entkopplung zwischen Gerät und Stahlbau,
— Kühlwasserkreis mit 34 % Glykol.
Als Rohrmaterial für die Pumpenkaltwasser- und Rückkühlkreis-Trassierung wird Stahlrohr mit Schweißverbindungen (Korrosionsschutz-Beschichtung gemäß AGI Q151) vorgesehen. Im Außenbereich wird die Rohrleitung ohne Isolierung und mit einem Wetterschutz-Anstrich errichtet.
Redundante Kälteversorgung für Serverräume

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-11 Auftragsbekanntmachung
2019-05-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-08-07 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-07 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-02 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-02 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-01-20 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-01-20 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-02-11 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-02-11 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-02-11 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-05-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2018-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Referenznummer: V_074_750115_34_Kältetechnik
Kurze Beschreibung:
Kälteerzeugung — wassergekühlten Kaltwassersatz, 500 kW, mit ölfreier Turboverdichter, — Aufstellung in Technikzentrale im Untergeschoss, — Kaltwassertemp. 6/12 — Umsetzung Freie Kühlung, — Wärmeübertrager, — Pumpen, — Pufferspeichern, — Druckhaltung, — Verteiler für Entnahmekreise, — Nachspeisung. Aufstellung der Komponenten in der Technikzentrale im Untergeschoss. Rückkühlung — 2 Trockenkühler in V-Form, — Aufstellung auf dem DAch über 3. OG. Einbringung mittels Kranhebetechnik, — Aggregate werden auf einem Stahlbau errichtet (Baugewerk), — schwingungstechnische Entkopplung zwischen Gerät und Stahlbau, — Kühlwasserkreis mit 34 % Glykol. Als Rohrmaterial für die Pumpenkaltwasser- und Rückkühlkreis-Trassierung wird Stahlrohr mit Schweißverbindungen (Korrosionsschutz-Beschichtung gemäß AGI Q151) vorgesehen. Im Außenbereich wird die Rohrleitung ohne Isolierung und mit einem Wetterschutz-Anstrich errichtet. Redundante Kälteversorgung für Serverräume
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de 🌏
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de 📧
Telefon: +49 891205-3299 📞
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-14 📅
Datum des Beginns: 2019-03-29 📅
Datum des Endes: 2020-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 241-549567
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kälteerzeugung
— wassergekühlten Kaltwassersatz, 500 kW, mit ölfreier Turboverdichter,
— Aufstellung in Technikzentrale im Untergeschoss,
— Kaltwassertemp. 6/12
— Umsetzung Freie Kühlung,
— Wärmeübertrager,
— Pumpen,
— Pufferspeichern,
— Druckhaltung,
— Verteiler für Entnahmekreise,
— Nachspeisung.
Aufstellung der Komponenten in der Technikzentrale im Untergeschoss.
Rückkühlung
— 2 Trockenkühler in V-Form,
— Aufstellung auf dem DAch über 3. OG. Einbringung mittels Kranhebetechnik,
— Aggregate werden auf einem Stahlbau errichtet (Baugewerk),
— schwingungstechnische Entkopplung zwischen Gerät und Stahlbau,
— Kühlwasserkreis mit 34 % Glykol.
Als Rohrmaterial für die Pumpenkaltwasser- und Rückkühlkreis-Trassierung wird Stahlrohr mit Schweißverbindungen (Korrosionsschutz-Beschichtung gemäß AGI Q151) vorgesehen. Im Außenbereich wird die Rohrleitung ohne Isolierung und mit einem Wetterschutz-Anstrich errichtet.
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Redundante Kälteversorgung für Serverräume
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE 2014 - 2020 - im Rahmen des Operationellen Programms »Investitionen in Wachstum und Beschäftigung« Sachsen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Münchner Straße
Bayreuther Straße
01187 Dresden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise gem. § 6 EU Abs. 2 Nr. 1 und § 6a EU Nr. 1 VOB/A
— Eintragung in das Berufsregistger – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtend) und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine,
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 2 und §6a EU Nr. 2 VOB/A
— Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
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— Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine,
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
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— Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 3 und § 6 a EU Nr. 3 VOB/A
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Vorlage von 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen – Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
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Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen).

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e. V.
Kontakt
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Dokumente URL: www.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Teilnahme: www.deutsche-evergabe.de 🌏
Internetadresse: www.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nach § 11 EU und § 12 a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Das Vergabeverfahren finden Sie hier: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2018/S 241-549567 (2018-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kälteerzeugung: — wassergekühlten Kaltwassersatz, 500 kW, mit ölfreier Turboverdichter, — Aufstellung in Technikzentrale im Untergeschoss, — Kaltwassertemp. 6/12 — Umsetzung Freie Kühlung, — Wärmeübertrager, — Pumpen, — Pufferspeichern, — Druckhaltung, — Verteiler für Entnahmekreise, — Nachspeisung, Aufstellung der Komponenten in der Technikzentrale im Untergeschoss. Rückkühlung: — 2 Trockenkühler in V-Form, — Aufstellung auf dem DAch über 3. OG. Einbringung mittels Kranhebetechnik, — Aggregate werden auf einem Stahlbau errichtet (Baugewerk), — schwingungstechnische Entkopplung zwischen Gerät und Stahlbau, — Kühlwasserkreis mit 34 % Glykol. Als Rohrmaterial für die Pumpenkaltwasser- und Rückkühlkreis-Trassierung wird Stahlrohr mit Schweißverbindungen (Korrosionsschutz-Beschichtung gemäß AGI Q151) vorgesehen. Im Außenbereich wird die Rohrleitung ohne Isolierung und mit einem Wetterschutz-Anstrich errichtet. Redundante Kälteversorgung für Serverräume:
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Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 089-212477
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 241-549567
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich. Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist. Das Vergabeverfahren finden Sie hier: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kälteerzeugung:
— Nachspeisung,
Rückkühlung:
Redundante Kälteversorgung für Serverräume:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münchner Straße/Bayreuther Straße

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-04 📅
Name: Bolwin & Heemann Anlagenbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Reineckestraße 33
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 089-212477 (2019-05-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-12 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 155-378622
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 089-212477
ABl. S-Ausgabe: 155

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— wassergekühlten Kaltwassersatz, 500 kW, mit ölfreier Turboverdichter;
— Aufstellung in Technikzentrale im Untergeschoss;
— Umsetzung Freie Kühlung;
— Wärmeübertrager;
— Pumpen;
— Pufferspeichern;
— Druckhaltung;
— Verteiler für Entnahmekreise;
— Nachspeisung;
— zwei Trockenkühler in V-Form;
— Aufstellung auf dem DAch über 3. OG. Einbringung mittels Kranhebetechnik;
— Aggregate werden auf einem Stahlbau errichtet (Baugewerk);
— schwingungstechnische Entkopplung zwischen Gerät und Stahlbau;
— Kühlwasserkreis mit 34 % Glykol;
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE 2014 – 2020 – im Rahmen des Operationellen Programms »Investitionen in Wachstum und Beschäftigung« Sachsen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 155-378622 (2020-08-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 155-378628

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE 2014-2020 – im Rahmen des Operationellen Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Sachsen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 155-378628 (2020-08-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-06 📅
Datum des Endes: 2020-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-529542
ABl. S-Ausgabe: 217

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— zwei Trockenkühler in V-Form,
Redundante Kälteversorgung für Serverräume.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE 2014 — 2020 — im Rahmen des Operationellen Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Sachsen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 217-529542 (2020-11-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-529564

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE 2014 – 2020 – im Rahmen des Operationellen Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Sachsen
Quelle: OJS 2020/S 217-529564 (2020-11-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-25 📅
Datum des Beginns: 2019-03-19 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 016-035624
ABl. S-Ausgabe: 16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 016-035624 (2021-01-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Entfällt

Verfahren
Verfahrensart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Entfällt

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 016-035631

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münchner Straße/ Bayreuther Straße
Quelle: OJS 2021/S 016-035631 (2021-01-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-078978
ABl. S-Ausgabe: 32
Quelle: OJS 2021/S 032-078978 (2021-02-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-078979
Quelle: OJS 2021/S 032-078979 (2021-02-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-078982

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 032-078982 (2021-02-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 858660.41 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 089-227578

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fris tauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 089-227578 (2021-05-03)