Bei dem LV Technische Wärmedämmung Gebäude 30 handelt es sich um die Wärmedämmung der Wärmeerzeugungzentrale (Gebäude 30). Dort werden 2 BHKW's (112 KW), ein Niedertemperaturkessel (190 KW), ein Gasbrennwertkessel (900 KW) und ein Palletkessel (380 KW) errichtet. Der Palletkessel und der Gasbrennwertkessel sind dabei im Bestand schon vorhanden. Ferner sind die Kanäle der Lüftungsanlage der BHKW's zu dämmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IME Schmallenberg – Institutserweiterung und -sanierung – IME – V_040_755915_9_Technische Wärmedämmung
V_040_755915_9_Technische Wärmedämmung”
Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungs- und Dämmarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Bei dem LV Technische Wärmedämmung Gebäude 30 handelt es sich um die Wärmedämmung der Wärmeerzeugungzentrale (Gebäude 30). Dort werden 2 BHKW's (112 KW),...”
Kurze Beschreibung
Bei dem LV Technische Wärmedämmung Gebäude 30 handelt es sich um die Wärmedämmung der Wärmeerzeugungzentrale (Gebäude 30). Dort werden 2 BHKW's (112 KW), ein Niedertemperaturkessel (190 KW), ein Gasbrennwertkessel (900 KW) und ein Palletkessel (380 KW) errichtet. Der Palletkessel und der Gasbrennwertkessel sind dabei im Bestand schon vorhanden. Ferner sind die Kanäle der Lüftungsanlage der BHKW's zu dämmen.
Folgende überschlägige Massen bilden die Hauptpositionen:
— 70 m Mineralwolldämmung an Lüftungsleitungen inkl. Formteilen,
— 135 m Elastomerschaumdämmung inkl. Formteilen,
— 200 m Mineralwolldämmung an Rohrleitungen bis DN 65 + Form- und Verbindungsstücken,
— 250 m Mineralwolldämmung an Rohleitungen von DN80 bis DN200 + Form- und Verbindungsstücken,
— Dämmung von Pumpen und Einbauteilen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 30 819 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Arnsberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Auf dem Aberg 1
57392 Schmallenberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei dem LV Technische Wärmedämmung Gebäude 30 handelt es sich um die Wärmedämmung der Wärmeerzeugungzentrale (Gebäude 30). Dort werden 2 BHKW's (112 KW),...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei dem LV Technische Wärmedämmung Gebäude 30 handelt es sich um die Wärmedämmung der Wärmeerzeugungzentrale (Gebäude 30). Dort werden 2 BHKW's (112 KW), ein Niedertemperaturkessel (190 KW), ein Gasbrennwertkessel (900 KW) und ein Palletkessel (380 KW) errichtet. Der Palletkessel und der Gasbrennwertkessel sind dabei im Bestand schon vorhanden. Ferner sind die Kanäle der Lüftungsanlage der BHKW's zu dämmen.
Folgende überschlägige Massen bilden die Hauptpositionen:
— 70 m Mineralwolldämmung an Lüftungsleitungen inkl. Formteilen,
— 135 m Elastomerschaumdämmung inkl. Formteilen,
— 200 m Mineralwolldämmung an Rohrleitungen bis DN 65 + Form- und Verbindungsstücken,
— 250 m Mineralwolldämmung an Rohleitungen von DN80 bis DN200 + Form- und Verbindungsstücken,
— Dämmung von Pumpen und Einbauteilen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 111-252206
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 406538
Titel:
“Fraunhofer IME Schmallenberg – Institutserweiterung und -sanierung – IME – V_040_755915_9_Technische Wärmedämmung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lindner Isoliertechnik & Industrieservice GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 29
Postort: Arnstorf
Postleitzahl: 94424
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rottal-Inn🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 30 819 💰
“Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen...”
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 087-208501 (2019-05-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-09-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IME Schmallenberg - Institutserweiterung und -sanierung - IME - V_040_755915_9_Technische Wärmedämmung
V_040_755915_9_Technische Wärmedämmung” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Auf dem Aberg 1, 57392 Schmallenberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei dem LV Technische Wärmedämmung Gebäude 30 handelt es sich um die Wärmedämmung der Wärmeerzeugungzentrale (Gebäude 30). Dort werden 2 BHKW's (112 KW),...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei dem LV Technische Wärmedämmung Gebäude 30 handelt es sich um die Wärmedämmung der Wärmeerzeugungzentrale (Gebäude 30). Dort werden 2 BHKW's (112 KW), ein Niedertemperaturkessel (190 KW), ein Gasbrennwertkessel (900 KW) und ein Palletkessel (380 KW) errichtet. Der Palletkessel und der Gasbrennwertkessel sind dabei im Bestand schon vorhanden. Ferner sind die Kanäle der Lüftungsanlage der BHKW's zu dämmen.
Folgende überschlägige Massen bilden die Hauptpositionen:
70 m2 Mineralwolldämmung an Lüftungsleitungen inkl. Formteilen
135 m2 Elastomerschaumdämmung inkl. Formteilen
200 m Mineralwolldämmung an Rohrleitungen bis DN 65 + Form- und Verbindungsstücken
250 m Mineralwolldämmung an Rohleitungen von DN80 bis DN200 + Form- und Verbindungsstücken
Dämmung von Pumpen und Einbauteilen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 087-208501
Auftragsvergabe
Titel:
“Fraunhofer IME Schmallenberg - Institutserweiterung und -sanierung - IME - V_040_755915_9_Technische Wärmedämmung” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 30 819 💰
“Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen...”
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A ). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
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Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 183-475274 (2021-09-16)