Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IPM Freiburg – Neubau Institutsgebäude – V_018_755788_15_Stahlblech- und Rohrramentüren
IPM - V_018_755788_15_Stahlblech- und Rohrramentüren”
Produkte/Dienstleistungen: Türen📦
Kurze Beschreibung:
“Stahlblechtüren, ein- u. zweiflügelig mit Blockzargen bzw. Umfassungszargen:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 13 St.,
— mit Brandschutzanforderung T30:...”
Kurze Beschreibung
Stahlblechtüren, ein- u. zweiflügelig mit Blockzargen bzw. Umfassungszargen:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 13 St.,
— mit Brandschutzanforderung T30: ca. 37 St.,
— mit Brandschutzanforderung T90: ca. 7 St.,
— Stahlblechschiebetüren: 2 St..
Rohrrahmentüren, zweiflügelig:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 9 St.,
— mit Brandschutzanforderung T30: ca. 17 St.,
— mit Brandschutzanforderung T90: ca. 10 St..
PR-Elemente: 2 Stk. = ca.10 m
Fensteranlage Festverglast F90: ca. 40 m
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 616 607 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fenster📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schiebetüren📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Georges-Köhler-Allee
79110 Freiburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Stahlblechtüren, ein- u. zweiflügelig mit Blockzargen bzw. Umfassungszargen:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 13 St.,
— mit Brandschutzanforderung T30:...”
Beschreibung der Beschaffung
Stahlblechtüren, ein- u. zweiflügelig mit Blockzargen bzw. Umfassungszargen:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 13 St.,
— mit Brandschutzanforderung T30: ca. 37 St.,
— mit Brandschutzanforderung T90: ca. 7 St.,
— Stahlblechschiebetüren: 2 Stk..
Rohrrahmentüren, zweiflügelig:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 9 St.,
— mit Brandschutzanforderung T30: ca. 17 St.,
— mit Brandschutzanforderung T90: ca. 10 St..
PR-Elemente: 2 St. = ca.10 m
Fensteranlage Festverglast F90: ca. 40 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-207937
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 406164
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Fraunhofer IPM Freiburg – Neubau Institutsgebäude – V_018_755788_15_Stahlblech- und Rohrramentüren”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BKM Mihla GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 35
Postort: Mihla
Postleitzahl: 99826
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Eichsfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 616 607 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 177-400491 (2018-09-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Stahlblechtüren, ein- u. zweiflügelig mit Blockzargen bzw. Umfassungszargen:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 13 St.;
— mit Brandschutzanforderung T30:...”
Beschreibung der Beschaffung
Stahlblechtüren, ein- u. zweiflügelig mit Blockzargen bzw. Umfassungszargen:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 13 St.;
— mit Brandschutzanforderung T30: ca. 37 St.;
— mit Brandschutzanforderung T90: ca. 7 St.
Stahlblechschiebetüren: 2 St.
Rohrrahmentüren, zweiflügelig:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 9 St.;
— mit Brandschutzanforderung T30: ca. 17 St.;
— mit Brandschutzanforderung T90: ca. 10 St.
PR-Elemente: 2 St. = ca. 10 m
Fensteranlage Festverglast F90: ca. 40 m.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-03 📅
Datum des Endes: 2020-07-01 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 177-400491
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 616 607 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 121-294315 (2020-06-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Tür- und Fensterrahmen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Stahlblechtüren, ein- u. zweiflügelig mit Blockzargen bzw. Umfassungszargen:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 13 St.,
— mit Brandschutzanforderung T30:...”
Beschreibung der Beschaffung
Stahlblechtüren, ein- u. zweiflügelig mit Blockzargen bzw. Umfassungszargen:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 13 St.,
— mit Brandschutzanforderung T30: ca. 37 St.,
— mit Brandschutzanforderung T90: ca. 7 St.
Stahlblechschiebetüren: 2 St.
Rohrrahmentüren, zweiflügelig:
— ohne Brandschutzanforderung: ca. 9 St.,
— mit Brandschutzanforderung T30: ca. 17 St.,
— mit Brandschutzanforderung T90: ca. 10 St..
PR-Elemente: 2 St. = ca. 10 m
Fensteranlage Festverglast F90: ca. 40 m.