Fraunhofer IWKS Alzenau
Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum
Ca. 1 St. Mittelspannungsschaltanlage,
Ca. 2 St. Netztransformator 800 kVA,
Ca. 2 St. USV-Anlage 50 KW,
Ca. 9 St. Vollüberwachtes Notlichtsystem,
Ca. 1 St. Niederspannungs-Hauptverteilung,
Ca. 90 000 m Kabel und Leitungen,
Ca. 600 St. Beleuchtungskörper,
Ca. 18 St. Netzwerk Kamera Basic,
Ca. 1 St. Brandmeldezentrale,
Ca. 1 St. Einbruchmelderzentrale,
Ca. 18 St. Stand-Verteilerschrank 40/42 HE,
Ca. 2 St. Freitragende Automatik-Torschranke.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IWKS Alzenau – V_163_750026_51 Stark- und Schwachstrom
V_163_750026_51 Stark- und Schwachstrom”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Starkstromleitungen📦
Kurze Beschreibung:
“Fraunhofer IWKS Alzenau
Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum:
— ca. 1 St. Mittelspannungsschaltanlage,
— ca. 2 St. Netztransformator 800 kVA,
— ca. 2...”
Kurze Beschreibung
Fraunhofer IWKS Alzenau
Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum:
— ca. 1 St. Mittelspannungsschaltanlage,
— ca. 2 St. Netztransformator 800 kVA,
— ca. 2 St. USV-Anlage 50 KW,
— ca. 9 St. Vollüberwachtes Notlichtsystem,
— ca. 1 St. Niederspannungs-Hauptverteilung,
— ca. 90 000 m Kabel und Leitungen,
— ca. 600 St. Beleuchtungskörper,
— ca. 18 St. Netzwerk Kamera Basic,
— ca. 1 St. Brandmeldezentrale,
— ca. 1 St. Einbruchmelderzentrale,
— ca. 18 St. Stand-Verteilerschrank 40/42 HE,
— ca. 2 St. Freitragende Automatik-Torschranke.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2048895.72 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen📦
Ort der Leistung: Aschaffenburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: IWKS, Alzenau
Brentanostraße 2
63755 Alzenau
Beschreibung der Beschaffung:
“Fraunhofer IWKS Alzenau
Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum:
— ca. 1 St. Mittelspannungsschaltanlage,
— ca. 2 St. Netztransformator 800 kVA,
— Ca. 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Fraunhofer IWKS Alzenau
Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum:
— ca. 1 St. Mittelspannungsschaltanlage,
— ca. 2 St. Netztransformator 800 kVA,
— Ca. 2 St. USV-Anlage 50 KW,
— ca. 9 St. Vollüberwachtes Notlichtsystem,
— ca. 1 St. Niederspannungs-Hauptverteilung,
— ca. 90 000 m Kabel und Leitungen,
— ca. 600 St. Beleuchtungskörper,
— ca. 18 St. Netzwerk Kamera Basic,
— ca. 1 St. Brandmeldezentrale,
— ca. 1 St. Einbruchmelderzentrale,
— ca. 18 St. Stand-Verteilerschrank 40/42 HE,
— ca. 2 St. Freitragende Automatik-Torschranke.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“EFRE-Programm "IWB- Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" Bayern 2014-2020, Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 064-141680
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 405748
Titel: Fraunhofer IWKS Alzenau – V_163_750026_51 Stark- und Schwachstrom
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: R+S Solutions GmbH
Postanschrift: Sophie-Scholl-Platz 2
Postort: Hanau
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2048895.72 💰
“Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen...”
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 135-331020 (2019-07-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-10-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IWKS Alzenau - V_163_750026_51 Stark- und Schwachstrom
V_163_750026_51 Stark- und Schwachstrom” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: IWKS, Alzenau,
Brentanostraße 2
63755 Alzenau
Beschreibung der Beschaffung:
“Fraunhofer IWKS Alzenau
Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum:
— ca. 1 Stck. Mittelspannungsschaltanlage;
— ca. 2 Stck. Netztransformator 800 kVA;
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Fraunhofer IWKS Alzenau
Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum:
— ca. 1 Stck. Mittelspannungsschaltanlage;
— ca. 2 Stck. Netztransformator 800 kVA;
— ca. 2 Stck. USV-Anlage 50 KW;
— ca. 9 Stck. Vollüberwachtes Notlichtsystem;
— ca. 1 Stck. Niederspannungs-Hauptverteilung;
— ca. 90 000 m Kabel und Leitungen;
— ca. 600 Stck. Beleuchtungskörper;
— ca. 18 Stck. Netzwerk Kamera Basic;
— ca. 1 Stck. Brandmeldezentrale;
— ca. 1 Stck. Einbruchmelderzentrale;
— ca. 18 Stck. Stand-Verteilerschrank 40/42 HE;
— ca. 2 Stck. Freitragende Automatik-Torschranke.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“EFRE-Programm „IWB- Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Bayern 2014-2020, Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 135-331020
Auftragsvergabe
Titel: Fraunhofer IWKS Alzenau - V_163_750026_51 Stark- und Schwachstrom
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2048895.72 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 194-468339 (2020-10-01)