Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer-IWKS Hanau – Neubau in Hanau - V_170_750034_41 Klima Kälte
V_170_750034_41 Klima Kälte”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Kurze Beschreibung: Fraunhofer-IWKS Hanau – Neubau in Hanau - V_170_750034 Klima Kälte
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 991765.77 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Zentralheizungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Kühlanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von kältetechnischen Anlagen📦
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschaffenburger Straße 11
63457 Hanau
Beschreibung der Beschaffung: Fraunhofer-IWKS Hanau – Neubau in Hanau - V_170_750034 Klima Kälte
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds fürRegionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds fürRegionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 056-123212
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 405861
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fraunhofer-IWKS Hanau – Neubau in Hanau - V_170_750034_41 Klima Kälte
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pleitz GmbH
Postanschrift: Golzener Straße 4
Postort: Laucha/Unstrut
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Burgenlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 991765.77 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
|
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 163-371889 (2018-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IWKS Hanau – V_170_750034_41_Heizung- Kälte
V_170_750034_41_Heizung- Kälte”
Kurze Beschreibung:
“Schornstein, Füllen und Entlüften von Leitungen; Mehraufwand höher gelegene Leitungen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 12135.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschaffenburger Straße
63457 Hanau
Beschreibung der Beschaffung:
“Schornstein, Füllen und Entlüften von Leitungen; Mehraufwand höher gelegene Leitungen.” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Mehraufwand durch Kollisionen von geplanten und bereits montierten Bauteilen; Mehraufwand durch die Montage der höher gelegenen Leitungen”
Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Laucha
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 12135.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 075-177694 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Mehraufwand durch geänderten Fertigstellungstermin.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 26 800 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Mehraufwand durch geänderten Fertigstellungstermin.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung): Mehraufwand aufgrund geändertem Fertigstellungstermin durch gestörten Bauablauf
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 26 800 💰
Quelle: OJS 2020/S 075-177700 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: IBN und Einregulierung Wärmerzeuger, Hebebühneneinsatz, H/K-Decke.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 16892.34 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: IBN und Einregulierung Wärmerzeuger, Hebebühneneinsatz, H/K-Decke.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Mehraufwendungen für Fehlersuche und Reparaturversuche durch nicht eingehaltenen Gasdruck; erf. Änderung der PKW- Anschlüße; erf. Änderungen H/K-Decke wegen...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Mehraufwendungen für Fehlersuche und Reparaturversuche durch nicht eingehaltenen Gasdruck; erf. Änderung der PKW- Anschlüße; erf. Änderungen H/K-Decke wegen Rasterverstärkung und Lichtleiste
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 16892.34 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 075-177701 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: PKW-Behälter; Glycol-/Wassergemischbefüllung.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4959.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: PKW-Behälter; Glycol-/Wassergemischbefüllung.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Umbau PKW-Behälterdecke wegen der Nachbefüllung und Einbringung MSR Technik; Befüllung WRG-System der RLT-Anlage”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4959.50 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs be im betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 075-177702 (2020-04-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer-IWKS Hanau - Neubau in Hanau - V_170_750034_41 Klima Kälte
V_170_750034_41 Klima Kälte” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschaffenburger Straße 11, 63457 Hanau
Beschreibung der Beschaffung: Fraunhofer-IWKS Hanau - Neubau in Hanau - V_170_750034
Klima Kälte
Dauer
Datum des Beginns: 2018-07-02 📅
Datum des Endes: 2020-03-16 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 163-371889
Auftragsvergabe
Titel: Fraunhofer-IWKS Hanau - Neubau in Hanau - V_170_750034_41 Klima Kälte
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Laucha / Unstrut
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 991765.77 💰
Quelle: OJS 2020/S 118-285699 (2020-06-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer-IWKS Hanau — Neubau in Hanau — V_170_750034_41 Klima Kälte
V_170_750034_41 Klima Kälte” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Fraunhofer-IWKS Hanau — Neubau in Hanau — V_170_750034 Klima Kälte.
Dauer
Datum des Endes: 2020-10-30 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation.”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation.
Auftragsvergabe
Titel: Fraunhofer-IWKS Hanau — Neubau in Hanau — V_170_750034_41 Klima Kälte
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 991765.77 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 217-529537 (2020-11-02)