Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IWKS-HU Hanau – Neubau in Hanau – V_170_750034_46_Isolierung
IWKS-HU - V_170_750034_46_Isolierung”
Produkte/Dienstleistungen: Wärmedämmarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“1.) Dämmung Sanitäranlagen
— Dämmung Trink-, Weich- und VE-Wasserleitungen gemäß DIN 1988, mit Mineralwolle alukaschiert, mit (TWK 52 m) und ohne...”
Kurze Beschreibung
1.) Dämmung Sanitäranlagen
— Dämmung Trink-, Weich- und VE-Wasserleitungen gemäß DIN 1988, mit Mineralwolle alukaschiert, mit (TWK 52 m) und ohne Blechummantelung (TWK-1720 m, TWW-59 m), Geschlossenzelliger PE-Schaum (TWW 4m), Schwitzwasserdämmung Regenwasser (286 m)
2.) Dämmung Heizungstechnik
Wärmedämmung für Pumpenwarmwasser Mineralwolle alukaschiert, mit (107 m) und ohne Verblechung (970 m)
Armaturenisolierung verblecht (150 St.)
3.) Dämmung Kältetechnik
Dämmung aus synthetischem Kautschuk, B1, geschlossenzellig 19 mm (1620 m), dito mit Verblechung (215 m)
Armaturenisolierung, verblecht (220 St.)
Prozesskühlwasserisolierung Mineralwolle 20 mm (770 m)
4.) Dämmung Lüftungsanlagen
— Dämmung Zuluftkanäle in der Technikzentrale mit 30 mm Mineralwolle (130 m), bis 2,5 m Höhe über Fertigfußboden mit Blechummantelung (25 m)
— Dämmung von Außenluft- und Fortluftkanälen in der Technikzentrale mit 19 mm Schaumstoff (50 m), bis 2,5 m Höhe über Fertigfußboden mit Blechummantelung (6 m)
— Dämmung von Zu- Ab
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 85587.30 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schalldämmungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Clara-Immerwahr-Straße 4
63452 Hanau
Beschreibung der Beschaffung:
“1.) Dämmung Sanitäranlagen
— Dämmung Trink-, Weich- und VE-Wasserleitungen gemäß DIN 1988, mit Mineralwolle alukaschiert, mit (TWK 52 m) und ohne...”
Beschreibung der Beschaffung
1.) Dämmung Sanitäranlagen
— Dämmung Trink-, Weich- und VE-Wasserleitungen gemäß DIN 1988, mit Mineralwolle alukaschiert, mit (TWK 52 m) und ohne Blechummantelung (TWK-1720 m, TWW-59 m), Geschlossenzelliger PE-Schaum (TWW 4 m), Schwitzwasserdämmung Regenwasser (286 m)
2.) Dämmung Heizungstechnik
Wärmedämmung für Pumpenwarmwasser Mineralwolle alukaschiert, mit (107 m) und ohne Verblechung (970 m)
Armaturenisolierung verblecht (150 St.)
3.) Dämmung Kältetechnik
Dämmung aus synthetischem Kautschuk, B1, geschlossenzellig 19 mm (1620 m), dito mit Verblechung (215 m)
Armaturenisolierung, verblecht (220 St.)
Prozesskühlwasserisolierung Mineralwolle 20 mm (770 m)
4.) Dämmung Lüftungsanlagen
— Dämmung Zuluftkanäle in der Technikzentrale mit 30 mm Mineralwolle (130 m), bis 2,5 m Höhe über Fertigfußboden mit Blechummantelung (25 m),
— Dämmung von Außenluft- und Fortluftkanälen in der Technikzentrale mit 19 mm Schaumstoff (50 m), bis 2,5 m Höhe über Fertigfußboden mit Blechummantelung (6 m),
— Dämmung von Zu- Abluftkanälen im Schacht: aufgrund der Auflage des Brandschutzes werden in den Schächten die Zu- Abluftkanäle aus verzinkten Stahlblech mit 30 mm alukaschierter Mineralwolle mit Blechummantelung gedämmt (130 m),
— Brandschutztechnische Bekleidung der Lüftungskanäle: die Zuluftkanäle zum Anschluss der Weitwurfdüsen für Belüftung Atryum sind mit 30 mm Mineralwolle Brandschutzbekleidung versehen und die Einbau der Brandschutzklappen erfolgt mittels 35 mm Kalzumsilikat Verkofferung (8 m).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds fürRegionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds fürRegionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 107-243087
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 406292
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fraunhofer IWKS-HU Hanau – Neubau in Hanau – V_170_750034_46_Isolierung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ISO-Basaran GmbH
Postanschrift: Blumenstraße 18
Postort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Worms, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 85587.30 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 178-402578 (2018-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fraunhofer IWKS, Hanau- V_170_750034_46_Isolierung
V_170_750034_46_Isolierung
Kurze Beschreibung:
“Rauchdichtes verschließen von Rohrdurchführungen als Weichschott und Rohrschottungen mit CFS-bandagen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2252.97 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hanau
Beschreibung der Beschaffung:
“Rauchdichtes verschließen von Rohrdurchführungen als Weichschott und Rohrschottungen mit CFS-bandagen.” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Erforderliche Leistungen, die z. Zeitpunkt der Ausschreibung nicht ersichtlich waren.” Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 178-402578
Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ISO-Basaran Gmbh
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2252.97 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 088-209685 (2020-05-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-20) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Dämmung Sanitäranlagen:
— Dämmung Trink-, Weich- und VE-Wasserleitungen gemäß DIN 1988, mit Mineralwolle alukaschiert, mit (TWK 52 m) und ohne...”
Beschreibung der Beschaffung
1. Dämmung Sanitäranlagen:
— Dämmung Trink-, Weich- und VE-Wasserleitungen gemäß DIN 1988, mit Mineralwolle alukaschiert, mit (TWK 52 m) und ohne Blechummantelung (TWK-1720 m, TWW-59 m), Geschlossenzelliger PE-Schaum (TWW 4 m), Schwitzwasserdämmung Regenwasser (286 m).
2. Dämmung Heizungstechnik:
— Wärmedämmung für Pumpenwarmwasser Mineralwolle alukaschiert, mit (107 m) und ohne Verblechung (970 m),
— Armaturenisolierung verblecht (150 St.).
3. Dämmung Kältetechnik:
— Dämmung aus synthetischem Kautschuk, B1, geschlossenzellig 19mm (1620 m), dito mit Verblechung (215 m),
— Armaturenisolierung, verblecht (220 St.),
— Prozesskühlwasserisolierung Mineralwolle 20 mm (770 m).
4. Dämmung Lüftungsanlagen:
— Dämmung Zuluftkanäle in der Technikzentrale mit 30 mm Mineralwolle (130 m), bis 2,5 m Höhe über Fertigfußboden mit Blechummantelung (25 m),
— Dämmung von Außenluft- und Fortluftkanälen in der Technikzentrale mit 19 mm Schaumstoff (50 m), bis 2,5 m Höhe über Fertigfußboden mit Blechummantelung (6 m),
— Dämmung von Zu- Abluftkanälen im Schacht: Aufgrund der Auflage des Brandschutzes werden in den Schächten die Zu- Abluftkanäle aus verzinkten Stahlblech mit 30 mm alukaschierter Mineralwolle mit Blechummantelung gedämmt (130 m),
— Brandschutztechnische Bekleidung der Lüftungskanäle: Die Zuluftkanäle zum Anschluss der Weitwurfdüsen für Belüftung Atryum sind mit 30 mm Mineralwolle Brandschutzbekleidung versehen und die Einbau der Brandschutzklappen erfolgt mittels 35 mm Kalzumsilikat Verkofferung (8 m).
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 85587.30 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 016-035628 (2021-01-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IWKS-HU Hanau - Neubau in Hanau - V_170_750034_46_Isolierung
IWKS-HU - V_170_750034_46_Isolierung” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Clara-Immerwahr-Strasse 4, 63452 Hanau
Beschreibung der Beschaffung:
“1./Dämmung Sanitäranlagen
-Dämmung Trink-, Weich- und VE-Wasserleitungen gemäß DIN 1988, mit Mineralwolle alukaschiert, mit (TWK 52m) und ohne...”
Beschreibung der Beschaffung
1./Dämmung Sanitäranlagen
-Dämmung Trink-, Weich- und VE-Wasserleitungen gemäß DIN 1988, mit Mineralwolle alukaschiert, mit (TWK 52m) und ohne Blechummantelung (TWK-1720m, TWW-59m), Geschlossenzelliger PE-Schaum (TWW 4m), Schwitzwasserdämmung Regenwasser (286m)
2./Dämmung Heizungstechnik
Wärmedämmung für Pumpenwarmwasser Mineralwolle alukaschiert, mit (107m) und ohne Verblechung (970m)
Armaturenisolierung verblecht (150St)
3./ Dämmung Kältetechnik
Dämmung aus synthetischem Kautschuk, B1, geschlossenzellig 19mm (1620m), dito mit Verblechung (215m)
Armaturenisolierung, verblecht (220St)
Prozesskühlwasserisolierung Mineralwolle 20mm (770m)
4./ Dämmung Lüftungsanlagen
- Dämmung Zuluftkanäle in der Technikzentrale mit 30 mm Mineralwolle (130 m2), bis 2,5 m Höhe über Fertigfußboden mit Blechummantelung (25 m2)
- Dämmung von Außenluft- und Fortluftkanälen in der Technikzentrale mit 19 mm Schaumstoff (50 m2), bis 2,5 m Höhe über Fertigfußboden mit Blechummantelung (6 m2)
- Dämmung von Zu- Abluftkanälen im Schacht: Aufgrund der Auflage des Brandschutzes werden in den Schächten die Zu- Abluftkanäle aus verzinkten Stahlblech mit 30 mm alukaschierter Mineralwolle mit Blechummantelung gedämmt (130 m2).
- Brandschutztechnische Bekleidung der Lüftungskanäle: Die Zuluftkanäle zum Anschluss der Weitwurfdüsen für Belüftung Atryum sind mit 30 mm Mineralwolle Brandschutzbekleidung versehen und die Einbau der Brandschutzklappen erfolgt mittels 35 mm Kalzumsilikat Verkofferung (8 m2).
Auftragsvergabe
Titel: Fraunhofer IWKS-HU Hanau - Neubau in Hanau - V_170_750034_46_Isolierung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 85587.30 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 247-777213 (2023-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-22) Objekt Dauer
Datum des Endes: 2019-08-09 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 85587.30 💰
Quelle: OJS 2023/S 249-790698 (2023-12-22)