Wärmeversorgungsanlagen über Fernwärmeversorgung 300 kW,
Heizkörper, Deckenstrahlplatten, Fußbodenheizung, Kühldecken,
Kälteversorgungsanlagen mit Versorgung über 2 Kälteaggregate mit je 210 kW.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer WKI Braunschweig – Neubau ZeluBa – V_024_755885_22_Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen
WKI - V_024_755885_22_Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Wärmeversorgungsanlagen über Fernwärmeversorgung 300 kW,
Heizkörper, Deckenstrahlplatten, Fußbodenheizung, Kühldecken,
Kälteversorgungsanlagen mit...”
Kurze Beschreibung
Wärmeversorgungsanlagen über Fernwärmeversorgung 300 kW,
Heizkörper, Deckenstrahlplatten, Fußbodenheizung, Kühldecken,
Kälteversorgungsanlagen mit Versorgung über 2 Kälteaggregate mit je 210 kW.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 742394.74 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beethovenstraße 38106 Braunschweig
Beschreibung der Beschaffung:
“Wärmeversorgungsanlagen über Fernwärmeversorgung 300 kW,
Heizkörper, Deckenstrahlplatten, Fußbodenheizung, Kühldecken,
Kälteversorgungsanlagen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Wärmeversorgungsanlagen über Fernwärmeversorgung 300 kW,
Heizkörper, Deckenstrahlplatten, Fußbodenheizung, Kühldecken,
Kälteversorgungsanlagen mit Versorgung über 2 Kälteaggregate mit je 210 kW.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-207985
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 406075
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Fraunhofer WKI Braunschweig – Neubau ZeluBa – V_024_755885_22_Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Suchfort-Anlagenbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rudolf-Winkel-Straße 5
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Goslar🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 742394.74 💰
“„Achtung – Hinweise zur Erreichbarkeit über die Feiertage“
Die Zentrale der Fraunhofer Gesellschaft ist vom 22.12.2017 bis 1.1.2018 geschlossen. In dieser...”
„Achtung – Hinweise zur Erreichbarkeit über die Feiertage“
Die Zentrale der Fraunhofer Gesellschaft ist vom 22.12.2017 bis 1.1.2018 geschlossen. In dieser Zeit könnenauch keine Informationen zu lfd. Vergabeverfahren erteilt werden. Sie erreichen uns wieder ab dem 2.1.2018.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 171-388096 (2018-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e.V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer WKI Braunschweig – Neubau ZeluBa – V_024_755885_22a_Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen
WKI - V_024_755885_22a_Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen”
Kurze Beschreibung:
“— Wärmeversorgungsanlagen über Fernwärmeversorgung 300 kW,
— Heizkörper, Deckenstrahlplatten, Fußbodenheizung, Kühldecken,
— Kälteversorgungsanlagen mit...”
Kurze Beschreibung
— Wärmeversorgungsanlagen über Fernwärmeversorgung 300 kW,
— Heizkörper, Deckenstrahlplatten, Fußbodenheizung, Kühldecken,
— Kälteversorgungsanlagen mit Versorgung über 2 Kälteaggregate mit je 210 kW.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 898455.33 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beethovenstraße
38106 Braunschweig
Beschreibung der Beschaffung:
“— Wärmeversorgungsanlagen über Fernwärmeversorgung 300 kW,
— Heizkörper, Deckenstrahlplatten, Fußbodenheizung, Kühldecken,
— Kälteversorgungsanlagen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
— Wärmeversorgungsanlagen über Fernwärmeversorgung 300 kW,
— Heizkörper, Deckenstrahlplatten, Fußbodenheizung, Kühldecken,
— Kälteversorgungsanlagen mit Versorgung über 2 Kälteaggregate mit je 210 kW.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 407777
Titel:
“Fraunhofer WKI Braunschweig – Neubau ZeluBa – V_024_755885_22a_Wärmeversorgungs- und Kälteanlagen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heinrich Köster GmbH & Co.KG
Postanschrift: Am Wendentor 1
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 898455.33 💰
“Freihändige Vergabe mit besonderer Dringlichkeit: Nachdem der ursprüngliche Auftrag gekündigt wurde, wurden die Leistungen an den Zweitbieter vergeben.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 227-555766 (2020-11-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-25) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wärmeversorgungsanlagen über Fernwärmeversorgung 300 kW, Heizkörper, Deckenstrahlplatten, Fußbodenheizung, Kühldecken, Kälteversorgungsanlagen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Wärmeversorgungsanlagen über Fernwärmeversorgung 300 kW, Heizkörper, Deckenstrahlplatten, Fußbodenheizung, Kühldecken, Kälteversorgungsanlagen mit Versorgung über 2 Kälteaggregate mit je 210 kW.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 227-555766
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heinrich Köster GmbH & Co. KG
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 898455.33 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 102-266275 (2021-05-25)