Das Mainfranken Theater Würzburg ist ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg. Die Stadt Würzburg plant derzeit die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters. Das 1966 eröffnete Bestandsgebäude soll zukunftsfähig saniert und erweitert werden. In einem neu zu errichtenden Kopfbau soll ein Kleines Haus mit 330 Zuschauerplätzen entstehen (Bauabschnitt I), bevor das Bestandsgebäude saniert wird (Bauabschnitt II). Während der gesamten Sanierung und Erweiterung ist ein durchgängiger Spielbetrieb zu gewährleisten (Neubau bei Betrieb im Bestandsgebäude und Sanierung bei Betrieb im Kleinen Haus, jeweils unter größtmöglicher Vermeidung wechselseitiger Störungen).
Im Rahmen der Sanierung und Erweiterung sollen die Außenanlagen rund um das Theatergebäude neu geordnet und gestaltet werden, insbesondere durch Schaffung eines neuen Theatervorplatzes, Neuordnung der Anlieferzone in der Oeggstraße und eine bauabschnittsgerechte Anpassung des Umfelds mit seinen diversen Funktionen für Theaterbesucher, Passanten und Nutzer des ÖPNV an die neue bauliche Situation. Aufgrund der innerstädtischen Lage des Theatergebäudes und einer Vielzahl von Funktionen der Außenanlagen werden Leistungen der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung aus einer Hand benötigt und mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beschafft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung zur Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters Würzburg”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Mainfranken Theater Würzburg ist ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg. Die Stadt Würzburg plant derzeit die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken...”
Kurze Beschreibung
Das Mainfranken Theater Würzburg ist ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg. Die Stadt Würzburg plant derzeit die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters. Das 1966 eröffnete Bestandsgebäude soll zukunftsfähig saniert und erweitert werden. In einem neu zu errichtenden Kopfbau soll ein Kleines Haus mit 330 Zuschauerplätzen entstehen (Bauabschnitt I), bevor das Bestandsgebäude saniert wird (Bauabschnitt II). Während der gesamten Sanierung und Erweiterung ist ein durchgängiger Spielbetrieb zu gewährleisten (Neubau bei Betrieb im Bestandsgebäude und Sanierung bei Betrieb im Kleinen Haus, jeweils unter größtmöglicher Vermeidung wechselseitiger Störungen).
Im Rahmen der Sanierung und Erweiterung sollen die Außenanlagen rund um das Theatergebäude neu geordnet und gestaltet werden, insbesondere durch Schaffung eines neuen Theatervorplatzes, Neuordnung der Anlieferzone in der Oeggstraße und eine bauabschnittsgerechte Anpassung des Umfelds mit seinen diversen Funktionen für Theaterbesucher, Passanten und Nutzer des ÖPNV an die neue bauliche Situation. Aufgrund der innerstädtischen Lage des Theatergebäudes und einer Vielzahl von Funktionen der Außenanlagen werden Leistungen der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung aus einer Hand benötigt und mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beschafft.
1) Gegenstand der Vergabe:
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit europaweitem Teilnahmewettbewerb werden Planungsleistungen nach dem Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI (LPH 1 bis 9) und nach dem Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI (LPH 1 bis 9) für das Bauvorhaben „Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters Würzburg“ vergeben. Es ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung beabsichtigt;
2) Verhandlungsverfahren:
Der Auftraggeber wählt im europaweiten Teilnahmewettbewerb mindestens 3 geeignete Bieter zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aus (keine Höchstzahl). Die Bieter werden zu einer Angebotspräsentation eingeladen. Die Bewertung der Angebotspräsentation fließt mit einer angemessenen Gewichtung in die Zuschlagswertung des Verhandlungsverfahrens ein. Die Präsentationsunterlagen werden von den Bietern gleichzeitig mit den indikativen Angeboten eingereicht. Auf Basis der indikativen Angebote werden Verhandlungsgespräche mit den Bietern geführt. Auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse wird ein verbindliches Angebot eingeholt. Alle Bieter bieten stets auf einen identischen Vertragsentwurf an. Weitere Verhandlungsrunden bleiben vorbehalten. Eine Kostenerstattung für die Beteiligung am Verfahren erfolgt nicht;
3) Termine:
Die Planungsleistungen sollen ab März 2019 aufgenommen werden. Die Fertigstellung des Bauabschnitts I (neuer Kopfbau mit Kleinem Haus) ist für September 2020, die Fertigstellung des Bauabschnitts II (Sanierung Bestandsgebäude) für September 2022 vorgesehen;
4) Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden unverzüglich nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im EU-Amtsblatt um das Aktenzeichen des Amtsblatts ergänzt und für den Direktabruf auf der Vergabeplattform freigeschaltet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-05 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Planungsauftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Planungsauftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist (§ 122 Abs. 1 GWB).
Der Auftraggeber wird anhand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen beurteilen, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss führen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Der europaweite Teilnahmewettbewerb dient dazu, zunächst die Eignung der Bewerber festzustellen und sodann unter allen geeigneten Bewerbern die am besten geeigneten Bewerber als Bieter für das nachfolgende Verhandlungsverfahren auszuwählen.
Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (Auswahlstufe 1). Welche Anforderungen Mindestanforderungen sind, ist im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ kenntlich gemacht.
Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der hier sowie im Formblatt 1 „Teilnahmeantrag“ bekanntgemachten Eignungskriterien bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die 3 am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung beabsichtigt. Die Vertragsstufen gliedern sich in Vertragsstufe 1 (LPH 1, 2 und 3),...”
Beschreibung der Optionen
Es ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung beabsichtigt. Die Vertragsstufen gliedern sich in Vertragsstufe 1 (LPH 1, 2 und 3), Vertragsstufe 2 (LPH 4), Vertragsstufe 3 (LPH 5, 6 und 7) und Vertragsstufe 4 (LPH 8 und 9). Bauabschnitt I betrifft die Erstellung eines neuen Kopfbaus, Bauabschnitt II die Sanierung des Bestandsgebäudes.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Vertragsstufe 1 (LPH 1, 2 und 3 der HOAI). Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Objektplanungen Frei- und Verkehrsanlagen oder Teilen davon sowie mit Besonderen Leistungen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht (freie Option).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese weiteren übertragenen Leistungen zu dem vereinbarten (Teil-)Honorar zu erbringen, sofern sie vom AG spätestens 9 Monate nach der Beendigung der vorangegangenen Stufe abgerufen werden (Sonderregelung: Leistungen der Vertragsstufe 3 für den Bauabschnitt II spätestens 24 Monate nach der Beendigung der Vertragsstufe 2). Der Auftraggeber kann auch einzelne Stufen überspringen oder mehrere Stufen parallel abrufen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 der Bayerischen Bauordnung (Mindestanforderung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 der Bayerischen Bauordnung (Mindestanforderung). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure nach Maßgabe des Bayerischen Baukammerngesetzes bzw. nach Maßgabe des Bayerischen Ingenieurgesetzes (Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Landschaftsarchitektur). Hinsichtlich Bewerbungen aus anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird auf die jeweiligen Anerkennungsregelungen hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2_abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung zur Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters Würzburg
2018/S 213-488532”
Kurze Beschreibung:
“Das Mainfranken Theater Würzburg ist ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg. Die Stadt Würzburg plant derzeit die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken...”
Kurze Beschreibung
Das Mainfranken Theater Würzburg ist ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg. Die Stadt Würzburg plant derzeit die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters. Das 1966 eröffnete Bestandsgebäudesoll zukunftsfähig saniert und erweitert werden. In einem neu zu errichtenden Kopfbau soll ein Kleines Haus mit 330 Zuschauerplätzen entstehen (Bauabschnitt I), bevor das Bestandsgebäude saniert wird (Bauabschnitt II). Während der gesamten Sanierung und Erweiterung ist ein durchgängiger Spielbetrieb zu gewährleisten (Neubau bei Betrieb im Bestandsgebäude und Sanierung bei Betrieb im Kleinen Haus, jeweils unter größtmöglicher Vermeidung wechselseitiger Störungen).
Im Rahmen der Sanierung und Erweiterung sollen die Außenanlagen rund um das Theatergebäude neugeordnet und gestaltet werden, insbesondere durch Schaffung eines neuen Theatervorplatzes, Neuordnung der Anlieferzone in der Oeggstraße und eine bauabschnittsgerechte Anpassung des Umfelds mit seinen diversen Funktionen für Theaterbesucher, Passanten und Nutzer des ÖPNV an die neue bauliche Situation. Aufgrund der innerstädtischen Lage des Theatergebäudes und einer Vielzahl von Funktionen der Außenanlagen werden Leistungen der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung aus einer Hand benötigt und mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beschafft.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Gegenstand der Vergabe:
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit europaweitem Teilnahmewettbewerb werden Planungsleistungen nach dem Leistungsbild...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Gegenstand der Vergabe:
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit europaweitem Teilnahmewettbewerb werden Planungsleistungen nach dem Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI (LPH 1 bis 9) und nach dem Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI (LPH 1 bis 9) für das Bauvorhaben „Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters Würzburg“ vergeben. Es ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung beabsichtigt;
2) Verhandlungsverfahren:
Der Auftraggeber wählt im europaweiten Teilnahmewettbewerb mindestens 3 geeignete Bieter zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aus (keine Höchstzahl). Die Bieter werden zu einer Angebotspräsentationeingeladen. Die Bewertung der Angebotspräsentation fließt mit einer angemessenen Gewichtung in die Zuschlagswertung des Verhandlungsverfahrens ein. Die Präsentationsunterlagen werden von den Bietern gleichzeitig mit den indikativen Angeboten eingereicht. Auf Basis der indikativen Angebote werden Verhandlungsgespräche mit den Bietern geführt. Auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse wird ein verbindliches Angebot eingeholt. Alle Bieter bieten stets auf einen identischen Vertragsentwurf an. Weitere Verhandlungsrunden bleiben vorbehalten. Eine Kostenerstattung für die Beteiligung am Verfahren erfolgt nicht;
3) Termine:
Die Planungsleistungen sollen ab März 2019 aufgenommen werden. Die Fertigstellung des Bauabschnitts I (neuer Kopfbau mit Kleinem Haus) ist für September 2020, die Fertigstellung des Bauabschnitts II (Sanierung Bestandsgebäude) für September 2022 vorgesehen;
4) Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden unverzüglich nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im EU-Amtsblatt um das Aktenzeichen des Amtsblatts ergänzt und für den Direktabruf auf der Vergabeplattform freigeschaltet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotspräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75 %
Preis (Gewichtung): 25 %
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Es ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung beabsichtigt. Die Vertragsstufen gliedern sich in Vertragsstufe 1 (LPH 1, 2 und 3),...”
Beschreibung der Optionen
Es ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung beabsichtigt. Die Vertragsstufen gliedern sich in Vertragsstufe 1 (LPH 1, 2 und 3), Vertragsstufe 2 (LPH 4), Vertragsstufe 3 (LPH 5, 6 und 7) und Vertragsstufe4 (LPH 8 und 9). Bauabschnitt I betrifft die Erstellung eines neuen Kopfbaus, Bauabschnitt II die Sanierung des Bestandsgebäudes.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Vertragsstufe 1 (LPH 1, 2 und 3 der HOAI). Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Objektplanungen Frei- und Verkehrsanlagen oder Teilen davon sowie mit Besonderen Leistungen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht (freie Option).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese weiteren übertragenen Leistungen zu dem vereinbarten(Teil-)Honorar zu erbringen, sofern sie vom AG spätestens 9 Monate nach der Beendigung der vorangegangenen Stufe abgerufen werden (Sonderregelung: Leistungen der Vertragsstufe 3 für den Bauabschnitt II spätestens 24 Monate nach der Beendigung der Vertragsstufe 2). Der Auftraggeber kann auch einzelne Stufen überspringen oder mehrere Stufen parallel abrufen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 213-488532
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GTL Michael Triebswetter Landschaftsarchitekt
Postanschrift: Treppenstraße 2
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 561789460📞
E-Mail: kontakt@gtl-kassel.de📧
Region: Kassel, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.gtl-kassel.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 981531837📞
Fax: +49 981531277 📠
Quelle: OJS 2019/S 063-147160 (2019-03-26)