Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier
Freianlagen VE 5-001
Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der Handwerkskammer Trier: Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Mauerarbeiten, Belagsarbeiten, Vegetationsarbeiten und div. Einbauten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Freianlagen
5-001
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier
Freianlagen VE 5-001
Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der Handwerkskammer...”
Kurze Beschreibung
Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier
Freianlagen VE 5-001
Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der Handwerkskammer Trier: Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Mauerarbeiten, Belagsarbeiten, Vegetationsarbeiten und div. Einbauten
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Parkplätzen📦
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Handwerkskammer Trier Loebstr. 18 54292 Trier
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier
Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der Handwerkskammer Trier: Abbrucharbeiten,...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier
Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der Handwerkskammer Trier: Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Mauerarbeiten, Belagsarbeiten, Vegetationsarbeiten und div. Einbauten
Die Arbeiten werden im Bereich des Berufsbildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer in 54292 Trier durchgeführt.
In 2, zeitlich voneinander getrennten, Bauabschnitten werden die Außenanlagen im Umfeld eines entstehenden Neubaus und auf der Fläche des Teilabbruchs des bestehenden Gebäudes der Handwerkskammer realisiert.
Die Außenanlagen umfassen
— Stützwand entlang Grundstücksgrenze,
— Eingangs- und Erschließungsflächen für die Gebäude,
— Parkplatzflächen inkl. zugehöriger Fahrgassen und Umfahrung für den Lieferverkehr,
— platzartiger Werkhof,
— großzügige Rasenfläche entlang der Haupteingangsachse,
— Baum- und Bodendeckerpflanzungen.
Umfang der Bauleistung
Belagsarbeiten: Asphaltarbeiten 4 200 m Betonpflaster- und Plattenbeläge 4 350 m
Konstruktionen: Stützwand (Ansicht) 250 m Rankgerüst 80 m
Ausstattung: Bänke, Abfallbehälter, Leuchten, Schranken
Vegetationsarbeiten: Bäume ca. 60 St. Hecken ca. 325 lfm Pflanzflächen 860 m Rasenarbeiten 1 250 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-08 📅
Datum des Endes: 2020-05-20 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“IWB-EFRE-Programm Rheinland-Pfalz 2014 - 2020 Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen(auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen(auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU – 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen(auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-22
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-22
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Handwerkskammer Trier
Loebstr. 18
54292 Trier
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDQY67P
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung der ausschreibenden Stelle, wonach einer Rüge des Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zustellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2018/S 138-314254 (2018-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 203 210 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Handwerkskammer Trier
Loebstr. 18
54292 Trier
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier
Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der Handwerkskammer Trier: Abbrucharbeiten,...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Trier
Landschaftsbauarbeiten für den Neubau der Handwerkskammer Trier: Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Mauerarbeiten, Belagsarbeiten, Vegetationsarbeiten und div. Einbauten
Die Arbeiten werden im Bereich des Berufsbildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer in 54292 Trier durchgeführt.
In 2, zeitlich voneinander getrennten, Bauabschnitten werden die Außenanlagen im Umfeld eines entstehenden Neubaus und auf der Fläche des Teilabbruchs des bestehenden Gebäudes der Handwerkskammer realisiert.
Die Außenanlagen umfassen
— Stützwand entlang Grundstücksgrenze,
— Eingangs- und Erschließungsflächen für die Gebäude,
— Parkplatzflächen inkl. zugehöriger Fahrgassen und Umfahrung für den Lieferverkehr,
— platzartiger Werkhof,
— großzügige Rasenfläche entlang der Haupteingangsachse,
— Baum- und Bodendeckerpflanzungen.
Umfang der Bauleistung
Belagsarbeiten: Asphaltarbeiten 4 200 m Betonpflaster- und Plattenbeläge 4 350 m
Konstruktionen: Stützwand (Ansicht) 250 m Rankgerüst 80 m
Ausstattung: Bänke, Abfallbehälter, Leuchten, Schranken
Vegetationsarbeiten: Bäume ca. 60 St Hecken ca. 325 lfm Pflanzflächen 860 m Rasenarbeiten 1 250 m
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 138-314254
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 5-001
Titel: Freianlagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ga-La-Bau Friedrich GmbH & Co. KG
Postort: Wittlich-Dorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bernkastel-Wittlich🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 203 210 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDQYH5U
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung derausschreibenden Stelle, wonach einer Rüge des Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zustellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2018/S 212-484011 (2018-11-02)