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Ergebnisorientierte Reinigung, Unterhalts-, Grund-, Baufeinreinigung sowie Vertretungs- und Glasreinigung
— Gersprenzhalle (Sporthalle), 64839 Münster,
— John-F.-Kennedy-Schule (Grundschule), 64839 Münster,
— Ludwig-Glock-Schule (Grundschule), 64409 Messel,
— Mehrzweckhalle an der Stephan-Gruber-Schule (Sporthalle), 64859.
Eppertshausen,
— Mira-Lobe-Schule (Schule für Sprachförderung), 64849 Eppertshausen,
— Regenbogenschule (Grundschule), 64839 Münster,
— Schule auf der Aue (Gesamtschule), 64839 Münster,
— Stephan-Gruber-Schule (Grundschule), 64859 Eppertshausen.
Sanktionen (Bonus-Malus-System).
Wird der Soll-Zielerreichungsgrad (ZEG) nicht erreicht, so erfolgt ein Rechnungsabzug in dem Objekt, in dem der Soll-ZEG nicht erreicht worden ist. Der Rechnungsabzug erfolgt für die Bereiche der Unterhaltsreinigung für den letzten abgelaufenen Monat bzw. für den Kontrollmonat.
Dieser wird wie folgt gestaffelt:
Unterschreitung ZEG/Rechnungsabzug.
0 – 4,9 %/5 %
5 – 9,9 %/10 %
10 – 14,9 %/15 %
15 – 19,9 %/20 %
20 – 29,9 %/30 %
30 % und mehr/Abzug in Höhe der Unterschreitung des ZEG und Gespräch über weitere Konsequenzen
Bei wiederholter Unterschreitung von 30 % und mehr behält sich der AG das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
Beträgt das nach einer Rechnungskürzung (Malus) im Folgemonat (bei Unterhaltsreinigung) bzw. bei der Folgeprüfung festgestellte gesamte Reinigungsergebnis 95 % oder mehr, so wird der vorangegangene Rechnungsabzug vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu 50 % rückvergütet (Bonus), maximal jedoch in Höhe von 10 % der gekürzten Vormonatsrechnung.
Der Bruttojahresbetrag des Reinigungsauftrages wird durch 12 dividiert und mit dem jeweiligen Prozentsatz der Vertragsstrafe multipliziert. Der monatliche zu zahlende Bruttobetrag wird um die jeweils festgesetzte Vertragsstrafe reduziert. Weitergehende Regelungen sind im Vertrag festgelegt.