Unterstützung des IT-Betriebs des BMZ im Rahmen des Incident Management- und Request Fulfilment-Prozesses durch Call-Annahme (Single Point of Contact (SPOC)), Support- und Wartungsleistungen für Desktops, mobile Endgeräte, Telekommunikations- und Videokonferenz-Systeme (TK/VK), Telearbeitsplätze, Drucker sowie weitere in der Regel herkömmliche Arbeitsplatzausstattungen und bei notwendigen Analysen in diesem Umfeld im Rahmen des Problem Managements. Leistungsorte sind Bonn und Berlin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Unterstützung des IT-Betriebs des BMZ im Rahmen des Incident Management- und Request Fulfilment-Prozesses durch Call-Annahme (Single Point of Contact (SPOC)), Support- und Wartungsleistungen für Desktops, mobile Endgeräte, Telekommunikations- und Videokonferenz-Systeme (TK/VK), Telearbeitsplätze, Drucker sowie weitere in der Regel herkömmliche Arbeitsplatzausstattungen und bei notwendigen Analysen in diesem Umfeld im Rahmen des Problem Managements. Leistungsorte sind Bonn und Berlin.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 025 000 💰
Der Auftragnehmer unterstützt den IT-Betrieb des BMZ im Rahmen des Incident Management- und Request Fulfilment-Prozesses durch Call-Annahme (Single Point of Contact (SPOC)), Support- und Wartungsleistungen für Desktops, mobile Endgeräte, Telekommunikations- und Videokonferenz-Systeme (TK/VK), Telearbeitsplätze, Drucker sowie weitere in der Regel herkömmliche Arbeitsplatzausstattungen (APC). Der Auftragnehmer unterstützt das BMZ weiterhin bei notwendigen Analysen in diesem Umfeld im Rahmen des Problem Managements. Er übernimmt die Aufgabe zur Erstellung und Pflege von neuen oder geänderten Client-Images, sowie die Paketierung, das Testen und die Verteilung von Software-Patches für die gesamte Frontend-Umgebung im Rahmen des Image- und Patch Management Prozesses. Weiterhin obliegt dem Auftragnehmer das Verwalten aller aufgeführten Geräte (Assets) im Rahmen des Asset Management Prozesses.
Die vorausgehend beschriebenen Leistungen fallen in unterschiedlicher Ausprägung als Basisleistung an den Standorten Bonn und Berlin an. Als separaten Gegenstand der Leistung können zusätzliche Sonderaufgaben im Kontext des Frontend-Betriebes in Form von Abrufleistungen durch das BMZ beauftragt werden, die i. d. R. einmalig anfallen und als eigenständige Aufgabe / Teil-Projekt durchgeführt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): schriftliche Beantwortung von Fragen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 49-51
Preis (Gewichtung): 49-51
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 099-226409
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z14 O4080-0045/130
Titel: Frontend-Betrieb
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle GmbH & Co. KG
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 025 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß fristgerecht zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), und zwar
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe (§ 160 III Nr. 2 GWB), oder
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe (§ 160 III Nr. 3GWB) und/oder
— innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 III Nr. 1 GWB).
Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 15 Kalendertagen nicht oder teilt dem Unternehmen mit, dass er der Rüge nicht abhelfe, kann das betroffene Unternehmen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 I 1 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 I GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.
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Quelle: OJS 2018/S 149-342123 (2018-08-02)