Die Verkehsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Straßenbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch in dem Gleichrichterwerk Stresemannallee.
Die Leistungen umfassen:
— Die Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Anpassungsarbeiten, Montageleistungen und Inbetriebnahme von einem zusätzlichen Streckenfeld; Einspeiseluftschrank und Fahrleitungsmast mitsamt Komponenten.
Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung der Anlagen und Örtlichkeiten vorzunehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-31.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FSV Straßenbahn (Teil B/BA3 und BA4) / Fahrleitungsarbeiten – GW Gräfstraße Los 1/ GW Offenbacher Landstr. Los 2 / GW Wittelsbacher Allee Los 3
VGF-EU 153/18”
Produkte/Dienstleistungen: Fahrleitungsbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Verkehsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Straßenbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen...”
Kurze Beschreibung
Die Verkehsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Straßenbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch in dem Gleichrichterwerk Stresemannallee.
Die Leistungen umfassen:
— Die Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Anpassungsarbeiten, Montageleistungen und Inbetriebnahme von einem zusätzlichen Streckenfeld; Einspeiseluftschrank und Fahrleitungsmast mitsamt Komponenten.
Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung der Anlagen und Örtlichkeiten vorzunehmen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: FSV GW Gräfstraße Fahrleitung Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Masten (für Leitungen)📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen umfassen:
— Die Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Anpassungsarbeiten, Montageleistungen und Inbetriebnahme von einem zusätzlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen umfassen:
— Die Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Anpassungsarbeiten, Montageleistungen und Inbetriebnahme von einem zusätzlichen Streckenfeld, Einspeiseluftschrank und Fahrleitungsmast mitsamt Komponenten.
Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung der Anlagen und Örtlichkeiten vorzunehmen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-04-19 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: FSV GW Offenbacher Ldstr. Fahrleitung Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Dauer
Datum des Endes: 2019-05-03 📅
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: FSV GW Wittelsbacher Allee Fahrleitung Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Dauer
Datum des Endes: 2019-05-17 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB
Nichtvorliegen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz
Die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
“Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe des...”
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Eignung setzt dabei mindestens Folgendes voraus:
— Mindestkriterium bzgl. Umsatz:
300 000 EUR (netto)/Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zur technischen und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Erbringung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren,
—...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zur technischen und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Erbringung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren,
— Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften
Die Eignung setzt dabei mindestens Folgendes voraus:
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (inkl.kurzer Beschreibung, Kontaktdaten der Auftraggeber, Zeitraum der Erbingung der Leistung und Auftragswert)
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheit gem. Nr. 110.1 und 2 ZVB/E-StB für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag von mehr als 250 000 EUR (ohne Umsatzst.) in Höhe von 5 % der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheit gem. Nr. 110.1 und 2 ZVB/E-StB für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag von mehr als 250 000 EUR (ohne Umsatzst.) in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Diese wird nach Abnahme auf Verlangen des Auftragsnehmers gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche ausgetauscht.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Netto-Abrechnungssumme. Sind bei der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als Sicherheit ein Druckzuschlag (netto) gem. § 641 (3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen Betrags der vorrausichtl. Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu leisten. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung auf die sich der Druckzuschlag bezieht, zurückgezahlt. Wenn ein Einbehalt nicht möglich ist, kann zur Absicherung des Druckzuschlags eine gesonderte Mängelanspruchbürgschaft gestellt werden. Die Gesamtsumme der Sicherheiten für Mängelanprüche beträgt höchstens der Betrag der Sicherheit nach Ziffer 110.1. ZVB/E-Stb.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Nach VOB/B, Besonderen Vertragsbestimmungen (HVA B-StB). Letztere sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften („Bietergemeinschaftserklärung“).
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“III.2.2.1)
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
III.2.2.1)
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden, je 2-fach maximiert p.a. (Betriebshaftpflichtversicherung) sowie EUR 5 Mio. Pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. (Umwelthaftpflichtversicherung) Abzuschließen und nachzuweisen.
III.2.2.2)
Der Auftraggeber wird von dem Auftragnehmer die Übergabe der Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag unmittelbar nach Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 1.1 ZVB/E-StB verlangen. Nach Ziffer 1.1 ZVB/E-StB besteht für den Auftragnehmer die vertragliche Verpflichtung eine Urkalkulation auf Verlangen vorzulegen. Dies erfolgt auch für den Fall, dass während der Auftragsdurchführung nachträglich gebildete Preise nach § 2 VOB/B geprüft werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-11
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): /
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): /
“(1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt....”
(1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis
Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal „https://www.deutsche-evergabe.de“ zu erfolgen.
(5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
(6) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-evergabe.de, bis zum 5.12.2018 (12.00 Uhr), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet.
(7) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal „https://www.deutsche-evergabe.de“. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
(8) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(9) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
(10) Für Bauwerke ist eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vorgesehen.
(11) Je Bieter und je Los ist die Abgabe maximal eines Angebots zulässig.
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Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich
Nach § 160 GWB.
Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich
Nach § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 211-483311 (2018-10-31)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FSV Straßenbahn (Teil B/BA3 und BA4)/Fahrleitungsarbeiten – GW Gräfstraße Los 1/GW Offenbacher Landstr. Los 2/GW Wittelsbacher Allee Los 3
VGF-EU 153/18”
Kurze Beschreibung:
“Die Verkehsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Straßenbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen...”
Kurze Beschreibung
Die Verkehsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Straßenbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch in dem Gleichrichterwerk Stresemannallee.
Die Leistungen umfassen:
— die Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Anpassungsarbeiten, Montageleistungen und Inbetriebnahme von einem zusätzlichen Streckenfeld; Einspeiseluftschrank und Fahrleitungsmast mitsamt Komponenten.
Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung der Anlagen und Örtlichkeiten vorzunehmen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 211-483311
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Name und Andressen
Alter Wert
Text:
“Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Kurt-Schumacher-Straße 8
Frankfurt am Main
60311
DE
Jungic, Vladimir
+49...”
Text
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Kurt-Schumacher-Straße 8
Frankfurt am Main
60311
DE
Jungic, Vladimir
+49 6921303
vergabestelle@vgf-ffm.de
+49 6921323336
DE712
https://www.vgf-ffm.de/
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Kurt-Schumacher-Straße 8
Frankfurt am Main
60311
DE
Jungic, Vladimir
+49...”
Text
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Kurt-Schumacher-Straße 8
Frankfurt am Main
60311
DE
Jungic, Vladimir
+49 6921322315
v.jungic@vgf-ffm.de
+49 6921323336
DE712
https://www.vgf-ffm.de/
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 1.3.2019
Ende: 3.5.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Neuer Wert
Text: Beginn: 4.2.2019
Ende: 15.2.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-12-11 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-12-19 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Tag: 11.12.2018
Ortszeit: 10.00
Ort: /
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: /” Neuer Wert
Text:
“Tag: 19.12.2018
Ortszeit: 10.00
Ort: /
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: /” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“(1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt....”
Text
(1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen;
(2) Eignungsnachweis
Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen;
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen;
(4) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal „https://www.deutsche-evergabe.de“ zu erfolgen;
(5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden;
(6) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-evergabe.de, bis zum 5.12.2018 (12.00 Uhr), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet;
(7) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal „https://www.deutsche-evergabe.de“. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann;
(8) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe;
(9) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG);
(10) Für Bauwerke ist eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vorgesehen;
(11) Je Bieter und je Los ist die Abgabe maximal eines Angebots zulässig.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“(1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt....”
Text
(1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen;
(2) Eignungsnachweis
Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen;
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen;
(4) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen;
(5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden;
(6) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-evergabe.de, bis zum 13.12.2018 (12.00 Uhr), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet;
(7) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann;
(8) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe;
(9) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG);
(10) Für Bauwerke ist eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vorgesehen;
(11) Je Bieter und je Los ist die Abgabe maximal eines Angebots zulässig.
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Quelle: OJS 2018/S 237-542308 (2018-12-06)